Michael Ballweg – Opfer von Willkür und juristischem Versagen…

Die Anklage gegen Michael Ballweg wegen Betruges wurde nicht zugelassen.

Das Gericht blamiert die Staatsanwaltschaft. 

Merkwürdigerweise erst durch eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart erfuhren die Verteidiger des Michael Ballweg davon, dass die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Stuttgart die gegen ihren Mandanten erhobene Anklage wegen Betruges, Geldwäsche und Steuerhinterziehung mit Ausnahme der Steuerhinterziehung nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hatte.

Neben den Kollegen Dr. Reinhard Löffler und Ralf Dalla Fini bin auch ich zum Verteidiger des Michael Ballweg bestellt, wobei nach interner Arbeitsverteilung ich für Verteidigung gegen die steuerstrafrechtlichen Vorwürfe und die Kollegen für die übrigen Vorwürfe zuständig sind. Nun liegt auch mir der Beschluss des Landgerichtes Stuttgart über die Nichteröffnung des Verfahrens vor – und ich kann nur staunen.

Willkürliche Unterstellungen

Kurz zusammengefasst, stellt das Landgericht nicht nur fest, dass die Ermittlungen völlig unzureichend und fehlerhaft sind, sondern attestiert der Staatsanwaltschaft sogar, von vornherein von falschen Prämissen und willkürlichen Unterstellungen ausgegangen zu sein. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in verschiedenen Spendenaufrufen anlässlich Demonstrationen und in den sozialen Medien dazu aufgerufen zu haben, die Querdenken-Bewegung durch Schenkungen finanziell zu unterstützen, wobei er von vornherein den Entschluss gefasst habe, die Gelder stattdessen privat zu verwenden. Dabei ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich bei Querdenken um eine Institution handele, die von seinem Privatvermögen zu unterscheiden sei mit der Folge, dass jegliche Kontobewegungen von der Staatsanwaltschaft im Zweifel bereits als „private“ Verwendungen von Spenden angesehen wurden.

Kein Betrug

Das Gericht betont jedoch zutreffenderweise, dass es sich bei Querdenken nicht um eine rechtlich selbstständige Organisation handele, sondern lediglich um ein Tätigkeitsfeld der Privatperson Michael Ballweg. Dies zu erkennen, ist kein juristisches Hochreck, sondern entspricht den Grundlagen aller wirtschaftsrechtlichen Betrachtungsweisen. Da Querdenken keine juristische Person war, gab es nur ein Privatvermögen des Michael Ballweg, in das sämtliche Schenkungen auch ausweislich der Spendenaufrufe gelangten, denn die Spendenaufrufe waren immer ausdrücklich mit seiner privaten Kontoverbindung versehen.

Er konnte daher, wie das Gericht richtig feststellt, frei über das Geld verfügen und hat es, wie das Gericht dankenswerterweise ebenfalls feststellt, auch für Querdenken verwandt. Soweit die Gelder noch nicht für Querdenken-Zwecke ausgegeben wurden, sondern sich noch bei ihm befinden, handelt es sich eben nicht um eine private Verwendung, sondern eine Noch-nicht-Verwendung. Dementsprechend sind auch Umschichtungen des Geldes zum Beispiel zur sicheren Verwahrung auf Krypto-Konten, eine Sicherung der Spenden und nicht eine zweckwidrige Verwendung.

Bezeichnend ist, dass das Landgericht der Staatsanwaltschaft ins Stammbuch schreibt, dass deren Unterstellung, eine nicht nachgewiesene Verwendung sei als „private“ Verwendung im Sinne eines Betruges anzusehen, rechtsstaatlich bedenklich sei. Die Staatsanwaltschaft stellt hier den Amtsermittlungsgrundsatz auf den Kopf.

Zahlungen an die Media Access GmbH durch Michael Ballweg sind, wie das Gericht ebenfalls feststellt, offensichtlich dadurch gerechtfertigt, dass die Media Access GmbH für Querdenken konkrete Leistungen erbrachte. Dasselbe gilt für Zahlungen an Dritte, die ebenfalls für Querdenken tätig waren. Auch die eingerichtete sogenannte „Herzensmenschen Familienstiftung“ ist naheliegender Weise gegründet worden, um Querdenken zu fördern, was durch die Einsetzung Wolfgang Greulichs, einem bekannten Querdenken-Aktivisten, als Stiftungsrat ersichtlich und vom Landgericht Stuttgart auch so gesehen wird.

Manipulative Staatsanwaltschaft

Das Gericht führt sehr umfangreich aus, dass nicht im Ansatz erkennbar ist, dass die Spender in irgendeiner Weise getäuscht worden wären, im Gegenteil entsprechen die Spendenaufrufe exakt den tatsächlichen Verhältnissen. Dem gegenüber rügt das Gericht, dass die von der Staatsanwaltschaft zur Ermittlung der Willensrichtung der Zeugen versandten Fragebögen bei dieser Fallkonstellation schon der Art nach ungeeignet waren, darüber hinaus aber auch noch manipulativ erscheinen, weil ihnen ein Vorhalt vorangestellt worden war, der von der vorgefassten Meinung der Staatsanwaltschaft inspiriert erschien und auch die Fragen entsprechend formuliert waren. Tatsächlich haben die Zeugen durchweg zu erkennen gegeben, dass sie Michael Ballweg für Querdenken allgemein Geld zukommen lassen wollten.

Dies entsprach auch der Sachlage auf Seiten von Michael Ballweg, denn das Gericht stellt richtig fest, dass der Zweck von Querdenken zwar politisch umrissen worden war, dass aber die anstehenden Projekte einem stetigen Wandel unterlagen, so dass eine konkrete Mittelverwendung für bestimmte Zwecke gar nicht vorgesehen war. Die Staatsanwaltschaft überging diesen Punkt völlig und setzte auch insoweit falsche Voraussetzungen für ihre Ermittlungen, die deshalb nur zu falschen Ergebnissen führen konnten. Von einem Irrtum der Spender kann keine Rede sein.

Steuervergehen verursacht durch Staatsanwaltschaft

Lediglich die Anklage wegen der Steuerhinterziehungsvorwürfe wurde zur Hauptverhandlung zugelassen, dies aber ausdrücklich mit dem Hinweis, dass der Ausgang insoweit völlig offen sei. Michael Ballweg wird vorgeworfen, in Bezug auf sich und die von ihm geführte Media Access GmbH bezüglich des Jahres 2020 keine Steuererklärungen abgegeben und dadurch Steuern verkürzt zu haben. Tatsächlich befand er sich jedoch mitten in der Vorbereitung der Steuererklärungen und noch innerhalb der Abgabefrist. Er wurde vor Ablauf der Abgabefrist verhaftet und war naturgemäß durch die Haft daran gehindert, die Steuererklärungen zu vollenden. Dies ist aktenkundig und durch die Zeugenaussage seines Steuerberaters bestätigt, was das Gericht ausweislich seines Beschlusses durchaus sieht.

Infolge des Beschlusses über die Nichtöffnung des Hauptverfahrens wurde auch der Haftbefehl ersatzlos aufgehoben, ebenso sämtliche Arreste in seine Vermögenswerte.

Es bleibt die Frage:

Warum nicht gleich so?

Immerhin handelt es sich um eine geradezu geschichtliche Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungsarbeit. Es handelt sich ja nicht um einen Freispruch von einer zunächst einmal im Raum gestandenen Anklage, sondern um die Feststellung, dass bereits die Anklage völlig haltlos war. Warum hat Michael Ballweg dafür im Gefängnis gesessen?

Auch der Beschluss des Gerichtes ist insoweit ambivalent. Für sich genommen ist er ein dankenswerter Lichtblick im derzeit so grassierenden Versagen der Justiz, andererseits muss das Gericht sich die Frage gefallen lassen, warum der Haftbefehl und die Arrestbeschlüsse überhaupt erlassen wurden, wenn doch nach eigener Feststellung des Gerichtes die Strafvorwürfe schon von ihrer Grundannahme her verfehlt waren.

Meines Erachtens ist die Staatsanwaltschaft nun dazu aufgerufen, offenzulegen, worauf dieses Versagen beruht. Es gibt ja nur zwei denkbare Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit ist, dass schlicht inkompetent gehandelt wurde. Die andere Möglichkeit ist, dass so gehandelt werden sollte, mit dem gewünschten Ergebnis, dass zwar am Ende die Sache scheitern musste, bis dahin aber größtmöglicher Schaden am Vermögen, am Privatleben und am Ruf des Michael Ballweg, vor allem aber an der gesamten Querdenken-Bewegung erzielt wurde.

Ich glaube aber, dass dies nicht gelungen ist. 

Es mag ein alter Grundsatz der Propaganda sein, dass man nur mit Schmutz werfen muss, damit etwas hängen bleibt…

aber dieser Beschluss ist so eindeutig, dass er die Willkür der Anklage und ihre politische Motivation offen ans Tageslicht reißt und Michael Ballweg vollständig rehabilitiert.

Quelle: Christian Moser von Tichyseinblick.de

Bilder: www.Querdenken-761.de

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One Comment

  1. nischak, eckehard

    wenn die antwort so aus sieht, das herr ballweg wegen seiner äußerungen, gem. art. 5, gg, ausgabe v. 23. mai 1949, gem. der – garantierten – rede- und pressefreiheit, monate – unschuldig – inhaftiert wurde; ist das – m.e. – ein offenbarungseid der brd-justiz ! mit dem zeigefinger wurde auf die “rechtssprechung der ehem. ddr” – immer wieder hingewiesen, und – das hier – heute im jahr 2023 ? ? ?

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