“Loretta und die Schlumpf-Schule” – der Fall geht vor Gericht…

Der Fall von “Loretta” und die Schlumpfschule – das Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz – hat landesweit für Aufsehen gesorgt und wird nun vor Gericht verhandelt.

Die Mutter von Loretta plant, eine Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald einzureichen.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) äußerte bereits im Vorfeld, dass seiner Meinung nach kein unrechtmäßiges Handeln stattgefunden habe.

Nachdem die 16-jährige Loretta aufgrund angeblich problematischer Beiträge in sozialen Medien von der Polizei während des Unterrichts herausgeholt wurde – so zumindest die Meinung des SPD Schulleiters Jan-Dirk Zimmermann –  hat der Fall nun juristische Konsequenzen. Loretta’s Mutter hat inzwischen eine Klage auf Feststellung der Fortsetzung beim Verwaltungsgericht Greifswald eingereicht.

Sie wirft den Behörden und dem Schulleiter vor, die Rechte ihrer Tochter verletzt zu haben und fordert eine Rehabilitierung.

Die Mutter äußerte gegenüber der Jungen Freiheit: “Es ist wichtig, dass meiner Tochter hier Gerechtigkeit widerfährt, denn sie hat nichts Strafbares getan, und sowohl das Innen- als auch das Bildungsministerium haben das Verhalten der Polizei und des Schulleiters immer wieder verteidigt.”

Die Familie wird vor Gericht vom Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Stark vertreten, wie der AfD-Abgeordnete Enrico Schult im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns bekannt gab. Vor einigen Wochen wurde Loretta während des Chemieunterrichts vom Direktor des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten aus dem Unterricht geholt. Draußen warteten bereits Polizeibeamte, die Loretta gemeinsam mit dem Schulleiter in ein Lehrerzimmer begleiteten, wo sie einer Art Gefährderansprache unterzogen wurde.

Der Grund für diese Maßnahme waren Social-Media-Beiträge der Schülerin, die Symbole und Sprüche enthielten, die auch von der Identitären Bewegung verwendet werden. Die Beamten stellten fest, dass diese Beiträge keine strafrechtliche Relevanz hatten, entschieden sich jedoch, eine Warnung auszusprechen. Zuvor hatte der Schulleiter einen Hinweis über die Online-Aktivitäten der Schülerin erhalten und nach Überprüfung beschlossen, die Polizei zu informieren.

Die AfD hatte den Vorfall bereits im Landtag thematisiert, während die Regierung Mecklenburg-Vorpommerns Fehler bei den Behörden bestritt. Innenminister Christian Pegel (SPD) sah kein Problem im Vorgehen der Polizei. 

Wenn die Polizei gerufen werde, reagiere sie entsprechend, erklärte Pegel. 

Er betonte, dass die Beamten diskret vorgingen und einer Stigmatisierung der Schülerin vorbeugten. 

Pegel sagte: 

“Ich glaube doch, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde.”

Bilder: Screenshot X – Jan Dirk Zimmermann Schulleiter SPD Richard-Wossidlo-Gymnasium

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One Comment

  1. nischak, eckehard

    hallo freunde der schreibenden zunft ! wenn ich das noch im nachhinein reflektiere, wurde die schülerin von 2 polizisten in der schule – ” in empfang”- genommen, als wenn es sich – hier – um eine “täterin” – handeln – würde ! ? ! wie weit sind wir hier nach 79 jahre gekommen, wenn die – garantierte – “meinungs- und redefreiheit,” art. 5. des uns geschenkten grundgesetzes, ausgabe v. 23.5. 1949 – nichts – mehr gilt ? dann sind – wir im mittelalter – angekommen !
    welche kriterien werden an schulleiter – gestellt, wenn hier, wie in diesem fall, mit -. kanonen auf spatzen – geschossen wird ??? das mädchen hat – ihre meinung – auf dem plakat – kund – getan ! und nichts anderes ! empfehle dem schulleiter ein paar nachhilfestunden evtl. im sozialwesen zu nehmen oder die schulbehörde anzuweisen, um zu prüfen, ob dieser leiter, die geeignete “person” – ist, diesen posten zu bekleiden ?

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