Der Söder – Gerald Groz und der Södolf – eine deutsche Gerichtsposse…

Der österreichische TV-Moderator, Publizist und ehemalige Politiker Gerald Grosz wurde vom Amtsgericht Deggendorf zu einer bemerkenswerten Geldstrafe von 14.850 Euro (90 Tagessätze à 165 Euro) verurteilt.

Der Grund dafür war seine Verwendung von Begriffen wie “Södolf”, “Corona-Autokrat” und “Landesverräter”, um den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder während einer Rede beim politischen Aschermittwoch der AfD im Februar 2023 in Osterhofen zu beschreiben.

Hochbezahlte Systemlinge wie der linksfaschistische Politclown Böhmermann dürfen sogar die deutschen Kinder als Ratten bezeichnen oder den türkischen Staatsprädidenten als Ziegenficker – keine Problem wenn es der linksradialen Agenda hilft.

Die Generalstaatsanwaltschaft München erhob daraufhin Anklage gegen Grosz wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede

Die Bayerische Staatskanzlei stufte den Begriff “Södolf” als “Nazi-Parole und rechtsextremistische Verleumdung” ein.

Ebenso erstattete Gesundheitsminister Karl Lauterbach Anzeige, weil Grosz ihn in derselben Rede als “Horrorclown” bezeichnet hatte.

Im September erhielt Grosz einen Strafbefehl in Höhe von 36.000 Euro.

In einem Land, in dem Staatsanwälte weisungsgebunden sind und die Meinungsfreiheit in den letzten Jahren zunehmend eingeschränkt wurde, war dies zwar drakonisch, aber keineswegs überraschend.

Am Montag wurde erneut offenkundig, dass deutsche Gerichte die AfD nicht nach denselben Maßstäben bewerten, die sie bei Politikern der etablierten Parteien anwenden.

Grosz legte Einspruch gegen das Urteil ein, in der Hoffnung, dass es vor Gericht keinen Bestand haben würde.

Bei der Verhandlung am Montag argumentierte Grosz, dass seine Äußerungen im Rahmen des politischen Aschermittwochs, der in Deutschland traditionell für scharfe Sprüche und deftige Rhetorik bekannt ist, gefallen seien.

Er bezeichnete seine Rede als eine Art “Bierdeckel-Rede”, bei der er spontan auf die Corona-Politik von Söder und Lauterbach eingegangen sei. Zudem betonte er, dass solche Redebeiträge in Österreich niemals zu rechtlichen Konsequenzen geführt hätten und Politiker bei Aschermittwochs-Veranstaltungen häufig satirisch überspitzte Kommentare abgeben würden.

Grosz’ Verteidiger Alexander Stevens betonte, dass Grosz als Satiriker bekannt sei und seine Äußerungen daher durch die Kunstfreiheit geschützt seien.

Er beantragte, Söder und Lauterbach als Zeugen zu laden, alle Reden der CSU beim politischen Aschermittwoch seit den 1950er Jahren anzuhören und einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Das Gericht lehnte diese Anträge jedoch ab und reduzierte Grosz’ Geldstrafe schließlich um mehr als die Hälfte.

Dennoch bleibt es eine absurd hohe Strafe für Meinungsäußerungen gegen Personen des öffentlichen Lebens.

Grosz kündigte an, auch dieses Urteil nicht zu akzeptieren und Berufung einzulegen.

Es ist bemerkenswert, wie in diesem Land mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird.

Während ein österreichischer Staatsbürger wegen einiger flapsiger Bemerkungen vor Gericht gezerrt und verurteilt wird, dürfen Politiker der AfD ohne Konsequenzen als “Nazis” diffamiert werden.

Dies zeigt die Doppelmoral, die insbesondere im Umgang mit rechten Medien und Künstlern deutlich wird, während linke Medien und Politiker nahezu alles sagen dürfen, ohne dafür belangt zu werden.

Bilder: (X) Screenshot

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