Das “Schlumpf-Gymnasium” kommt nicht zur Ruhe…

Das Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) kommt nach dem Bekanntwerden der „Gefährderansprache“ einer 16-jährigen Schülerin vom 27. Februar nicht zur Ruhe.

Am Montagmorgen, 18. März, brachten vermummte Unbekannte am Dach der Schule ein Transparent an.

Dieses zeigt einen Schlumpf und trägt die Aufschrift „Heimatliebe ist kein Verbrechen“. In sozialen Medien verbreitete sich ein Video von der Aktion.

Bei der Aktion handelte es sich offenbar um eine sogenannte identitäre Intervention. Auf seinem Telegram-Kanal äußerte Martin Sellner, der Gründer der österreichischen Sektion der als rechtsextremistisch eingestuften Bewegung, es seien „Aktivisten der Bewegung“ dafür verantwortlich. Die Polizei rückte erneut an der Schule an. Ermittelt wird nun gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs.

Wie eine Schule in der Provinz ungewollt bundesweite Aufmerksamkeit fand

Die Schule war in der Vorwoche landesweit in die Schlagzeilen geraten. Die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ hatte auf der Grundlage der Erzählung der Mutter der 16-Jährigen über den Vorfall berichtet. Diese hatte erklärt, ihre Tochter sei „wie eine Verbrecherin aus dem Unterricht geholt“ worden. Anlass seien ein AfD-freundlicher Beitrag auf der Social-Media-Plattform TikTok gewesen und eine Aussage, wonach „Deutschland nicht nur ein Ort, sondern Heimat“ sei.

Unbestritten ist, dass Schulleiter Jan-Dirk Zimmermann die Schülerin aus dem Klassenraum gebeten und ein Gespräch in den Direktionsräumlichkeiten durchgeführt habe. Auch seien drei Beamte anwesend gewesen. Dies sei, so hieß es später vonseiten der Polizei, dadurch bedingt gewesen, dass die Besatzung des Streifenwagens, der im Einsatz war, aus drei Personen bestanden habe.

Die Beamten hätten sich im Hintergrund gehalten, es sei jedoch nicht auszuschließen, dass Unbeteiligte deren Anwesenheit bemerkt hätten. Politiker der AfD und Social-Media-Nutzer hatten später behauptet, die 16-Jährige sei „abgeführt“ worden.

Gebotenes Vorgehen oder Versuch einer Einschüchterung?

Als gefestigte Erkenntnis gilt mittlerweile auch, dass der Schulleiter die Polizei aufgrund der E-Mail eines Hinweisgebers eingeschaltet hatte. Dies tat er in Entsprechung einer Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2010, die infolge mehrerer Amokläufe an Schulen in den 2000er-Jahren konzipiert worden war.

Der Anordnung zufolge sind Schulleiter verpflichtet, bestimmte Vorkommnisse oder Verdachtsmomente an die Polizei zu melden. Dazu gehören auch Besitz, Erstellung oder Verbreitung von Textnachrichten, Fotos oder Videos, bei denen „ein strafrechtlicher Hintergrund nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden könne“. Zimmermann schaltete die Beamten unter Bezugnahme auf mögliche „staatsschutzrelevante Inhalte“ ein. Diese haben das Material gesichtet und gelangten zu der Erkenntnis, dass strafrechtlich relevante Inhalte nicht vorlägen.

Text: Epoch Times

Bild: Netzfund

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