AFD Prozess in Münster – Tiefpunkt der Deutschen Justizgeschichte…

Wer immer noch Zweifel daran hegte, dass der Rechtsstaat zunehmend vom politischen Spektrum der Linken verdrängt wird, findet in den Ereignissen von Münster heute eine klare Bestätigung.

Das Oberverwaltungsgericht vor Ort wies im Verfahren gegen den Bundesverfassungsschutz über 470 Beweisanträge der Kläger, der AfD, zurück, ohne eingehend über ihre Zulässigkeit zu diskutieren.

Ein derartiges Vorgehen erinnert weniger an einen Rechtsstaat als vielmehr an die Praxis autoritärer Regime, in denen die Justiz fest an der Seite der Regierung steht.

Nachdem die Beweisanträge abgewiesen worden waren, wurde heute die Klage der AfD gegen die Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“ durch die Behörden unter der Leitung von CDU-Mann Thomas Haldenwang abgelehnt, und das Gericht bestätigte somit das Urteil der ersten Instanz – rechtzeitig vor den Wahlen zum EU-Parlament.

Kritiker vermuten, dass die Beweisanträge der AfD absichtlich abgewiesen wurden, um noch vor den Wahlen ein medienwirksames Ergebnis zugunsten der Regierung und gegen die Opposition zu erzielen. Die Begründung des Vorsitzenden Richters Gerald Buck erscheint höchst fragwürdig. Er sieht einen begründeten Verdacht, dass es zumindest einem maßgeblichen Teil der AfD-Politiker darum geht, deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund einen rechtlich herabgesetzten Status zuzuweisen. Das sei eine „unzulässige Diskriminierung“.

Das Gericht stützt diese Behauptung nicht auf entsprechende Positionspapiere der Partei, sondern ausschließlich auf Äußerungen einzelner Mitglieder. Diese Herangehensweise birgt erhebliche Probleme. Bei anderen Parteien wie den Grünen scheinen radikale Äußerungen einzelner Mitglieder niemanden beim Verfassungsschutz zu interessieren, im Gegensatz zur Behandlung von AfD-Mitgliedern.

„Die Befugnisse des Verfassungsschutzes sind keineswegs uneingeschränkt“, betonte Richter Buck.

Doch eine wehrhafte Demokratie darf auch nicht zahnlos sein.

Bei der Beobachtung einer politischen Partei müssen ausreichend überzeugende Gründe vorliegen, die darauf hindeuten, dass sie möglicherweise gegen die freiheitliche Grundordnung agiert. Dies sei laut dem Gericht bei der AfD der Fall.

Diese Ansicht ist bemerkenswert, vor allem vor dem Hintergrund, dass das Gericht zuvor über 470 Beweisanträge abgewiesen hatte. Zudem hat der Senat in seinem Urteil keine Revision zugelassen – offensichtlich liegt sein Interesse darin, Fakten zu schaffen, die politisch opportun sind.

Das Urteil markiert einen bedauerlichen Tiefpunkt in der Geschichte der deutschen Justiz.

Tatsächlich stellt es eine Bestätigung für den bedauerlichen politischen Missbrauch des Verfassungsschutzes dar, einer Behörde, die leider immer öfter von der Regierung genutzt wird, um die Opposition zu bekämpfen. Dies sollte eigentlich im Sinne der Gewaltenteilung von der Justiz verhindert werden. Leider ist jedoch ein beträchtlicher Teil der Justiz – wenn auch noch nicht vollständig – in dieses Vorgehen eingebunden. Die zahlreichen Treffen zwischen Regierungsvertretern und Spitzenrichtern sprechen hier eine deutliche Sprache.

Diese enge Verflechtung von Regierung und Justiz zeigt auch, dass die Aussichten für die AfD, wie angekündigt gegen das Urteil vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen, wohl nicht besonders rosig sind. Es bleibt fraglich, ob die zuständigen Richter nicht bereits im Vorfeld enge Kontakte mit Regierungsvertretern pflegen – ähnlich wie es die Richter in Karlsruhe vor der Entscheidung über die Corona-Maßnahmen mit Mitgliedern von Merkels Kabinett taten.

Da das Oberverwaltungsgericht eine Revision ausgeschlossen hat, kann das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung ohnehin nicht vollständig überprüfen, sondern lediglich auf mögliche Rechtsfehler hin überdenken.

Quelle: Reitschuster

Bilder: KI generiert

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