Willkür statt Grundrechte: CSD in Berlin erlaubt, Corona-Demo verboten

Polizei untersagt offenbar geplante Großdemo – Veranstalter nicht mal informiert

Die Doppelmoral in der Merkelschen Bundesrepublik hat Ausmaße erreicht, wie man sie aus Rechtsstaaten sonst kaum kennt.

Am vergangenen Wochenende fand in Berlin der Christopher Street Day (CSD) mit 65.000 Teilnehmern statt. Die Hygienemaßnahmen wurden dabei teilweise ignoriert. Genauso wie beim Christopher Street Day vor einem Jahr. Die Polizei griff nicht ein. Was Schwulen, Lesben und Diversen erlaubt ist, ist Kritikern der Corona-Politik nicht gestattet. Die Berliner Polizei hat zwei für dieses Wochenende angekündigte Demonstrationen gegen die Maßnahmen der Regierung verboten. Die Begründung liest sich wie Hohn: „Nach Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen und unter Bewertung der objektiven Sachlage“ habe man sich zu dem Verbot entschieden, so die Polizei. Beim CSD waren den Behörden diese Erfahrungen offenbar egal. Um welche Demonstrationen es sich genau handelt, teilte sie erst gar nicht mit. Laut RBB soll eine der verbotenen Kundgebungen die Großdemo der „Querdenken“-Bewegung am 1. August sein. Zu ihr waren 22.500 Teilnehmer angemeldet.

Berlins rot-rot-grüne Regierung – und nur sie ist für die „Entscheidung der Polizeibehörde“ verantwortlich –  verhöhnt damit rechtsstaatliche Prinzipien. Denn würde man als Messlatte anlegen, dass jemand, der einmal gegen Auflagen verstoßen hat, das immer wieder tut, dürfte wohl kaum der Ex-SED-Mann Andreas Geisel, der nach dem Zusammenbruch der DDR-Diktatur zur SPD überwechselte, als Innensenator die Polizei in der Hauptstadt führen. Oder die nur umbenannte SED – heute als „Linke“ bekannt – in der Stadt mitregieren. Das Resultat davon sehen wir nun.

Auf der Bundespressekonferenz am Mittwoch hatte ich Angela Merkels Sprecherin Ulrike Demmer gefragt, wie es sein könne, dass am vergangenen Wochenende in Berlin der CSD stattfinden konnte, mit massiven Verstößen, eine Demo von Corona-Maßnahmen-Gegnern in Kassel jedoch nicht. Demmer antwortete: „Ich möchte klarstellen, dass wir im Hinblick auf Versammlungen und Demonstrationen nicht mit zweierlei Maß messen.“ (anzusehen hier).

Dass so offensichtlich gelogen und die Realität verdreht wird, ist eigentlich für autoritäre Systeme typisch und nicht für Demokratien. Nicht, dass in diesen nicht gelogen würde. Aber doch eher geschickter, und nicht derart offensichtlich. Denn so offen zu lügen ist faktisch eine Herausforderung, ein Fehdehandschuh an die Gesellschaft. Wie man ihn aus der DDR kannte, die etwa die Mauer als „antifaschistischen Schutzwall“ bezeichnete. Gelernte DDR-Bürger durchschauen derartige Rhetorik mehrheitlich sofort. Wer keine eigene Erfahrung mit autoritären Regimen hat, tut sich da wohl etwas schwerer. Dass Grundrechte selektiv angewandt werden, dass ausgerechnet für die Gegner der Regierung eine der wichtigsten Errungenschaften der Demokratie, die Versammlungsfreiheit, faktisch mit Füßen getreten wird, ist ebenso hanebüchen wie leider inzwischen nicht mehr ungewöhnlich. Hanebüchen ist auch die Begründung. Führende Aerosol-Experten sehen im Freien so gut wie keine Ansteckungsgefahr. So liegt nahe, dass die Regierung eine andere Ansteckungsgefahr sieht – die mit kritischem Denken!

Besonders bemerkenswert: Die Organisatoren erfuhren von dem Verbot nicht etwa von der Polizei, wie das sein müsste in einer funktionierenden Demokratie. Sie bekamen die Nachricht aus den Medien. „Bisher liegen uns keine Erkenntnisse über ein Verbot dieser Versammlung vor“, schreibt „Querdenken“ in einer Presseerklärung: „Wir können uns ein Versammlungsverbot auch schwer vorstellen, da wir einen immensen technischen Aufwand betreiben, um eine Versammlung unter Pandemiebedingungen abzuhalten:

1. Die Straße des 17. Juni wird komplett mit Tontechnik (ingesamt 28 Tontürme) ausgestattet
2. Zusätzlich werden mehrere Video-Leinwände aufgebaut
3. Die Gesamtkosten für die Technik belaufen sich auf 125.000 EUR.“

Weiter heißt es in der Erklärung: „Durch die aufwändige Planung haben wir auf die Kritik der Versammlungsbehörde (Versammlungsverbot 31.12.2021) reagiert, dass
– Teilnehmer nicht ausreichende Abstände einhalten können, insbesondere Verdichtungen vor der Bühne.
–  Die Versammlungsleitung nicht auf die Teilnehmer einwirken kann.
Durch die verfügbare Beschallungstechnik kann die gesamte Versammlung jederzeit über den Versammlungsleiter von der Bühne erreicht werden. Die einzelnen Quadranten der Versammlung können jederzeit über die Funkleitstelle erreicht werden. Die dem Quadranten zugewiesenen Ordner- und Deeskalationsteams kommunizieren die Anforderung direkt im jeweiligen Quadranten.“

„Wir erinnern an Grundgesetz Artikel 3, Abs. (1) ‘Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich‘“, steht weiter in der Presseerklärung: „Aus diesem Grund können wir uns ein Demonstrationsverbot nicht vorstellen, insbesondere da am Wochenende zuvor der CSD mit einem technisch nicht vergleichbaren Konzept zugelassen wurde. Ein Eilantrag gegen ein mögliches Versammlungsverbot wurde bereits letzte Woche eingereicht. Im Falle eines Versammlungsverbots werden wir alle gerichtlichen Instanzen nutzen.“

Der vorbeugende Antrag gegen ein mögliches Versammlungsverbot ist vom Verwaltungsgericht „mangels Rechtsschutzbedürfnis“ zurückgewiesen worden. So als ob ein Verbot nicht gedroht habe. Was nun quasi amtlich widerlegt ist.

Querdenken-Gründer Michael Ballweg ist nach eigenen Angaben aber auf ein Verbot vorbereitet. Er wolle sich davon nicht abhalten lassen, sagte er im Vorfeld in einem Interview mit mir (anzusehen hier): Man werde Wege finden, in Berlin zu protestieren, kündigte der Stuttgarter an.

PS: Hier die Liste der verbotenen Demonstrationen laut Berliner Morgenpost – die Ausrichtung der Verbote scheint eindeutig:

  • Das Jahr der Freiheit! und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie“ (1. August 2021)
  • „Die Wiedererlangung unserer Grundrechte“ (31. Juli 2021)
  • „Wir für die Abschaffung der GEZ“ (31. Juli 2021)
  • „Berlin-Club-Demo- Demonstrations-Umzug für die vollständige Öffnung von Kultur, Clubs und Veranstaltungen aller Art“ (31. Juli 2021)
  • „Freischaffende Künstler für künstlerische Freiheit“ (31. Juli 2021)
  • „Musikalische Versammlung für Freiheit und Demokratie“ (31. Juli 2021)
  • „Friede, Freiheit, Wahrheit“ (1. August 2021)
  • „Unser Weg zum friedlichen Wohlstand für alle“ (1. August 2021)
  • „Mahnwache für das Grundgesetz“ (1. August 2021)
  • „Deutschland hat die Wahl“ (1. August 2021)
  • „Heimat und Weltfrieden“ (31. Juli 2021)
  • „Wir brauchen kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parteien unabhängige Abgeordnete im Deutschen Bundestag“ (1. August 2021)

Die Ausrichtung der Verbote scheint eindeutig. Die Berliner Morgenpost erklärt sie wie folgt: „Betroffen sind laut Polizei Veranstaltungen, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer wiederholt unter Beweis gestellt hätten, dass sie die Regeln des Infektionsschutzes nicht einhalten. Die Verantwortlichen dieser Veranstaltungen seien nicht willens oder in der Lage, „bei entsprechenden Verstößen ihre Verantwortung wahrzunehmen und regulierend gegenzusteuern.“ Weiter hieß es, „diese Punkte würden die verbotenen Veranstaltungen „in erheblichem Maße und ganz deutlich“ unterscheiden von der Parade zum Christopher Street Day (CSD) am vergangenen Wochenende in Berlin.“ In der Tat – beim CSD wurde keine Kritik an der Regierung geübt, und er passt ganz zum aktuellen politischen Zeitgeist in Berlin.

Quelle: Reitschuster.de

Bild: Unsplash – Mark König

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