Vorgezogene Neuwahlen – ein “Für und Wieder”..

Wahlen, so schnell wie möglich?

Weg mit der Ampel der grünen schädlichen und schändlichen Ideologie und her mit einer neuen Politik.

Eine verständliche Forderung aber noch steht die Brandmauer zur AFD, zwar bröckelt sie, doch bei den Bundestagswahlen werden alle Altparteien wieder an einem Strang ziehen und die ADF und damit den Untergang der Altparteien zu verhindern.

Die CDU ist mittlerweile so “Ideologiegrün” aufgeweicht und Merz als “Ex-Blackrocker” so kriegsgeil, das es auch nicht wirklich zu einer neuen Politik im Umgang mit Russland und vor allem mit den Menschen in Deutschland ( und ihren Interessen) kommen wird. 

Vielleicht ist ja noch etwas Zeit und ein ” Weiterso” mit dem kleinen Scholzi genau das was Deutschland braucht um endlich aufzuwachen. 

Aber es gibt auch formale Gründe – wie schnell sind Wahlen überhaupt möglich? 

Das erkennt man nur, wenn man sich mit einigen technischen und juristischen Fragen beschäftigt. 

“So schnell wie möglich” ist später, als die meisten erwarten.

Der Ablauf und die organisatorischen Anforderungen für Neuwahlen sind fest im Wahlrecht verankert und erfordern eine längere Vorlaufzeit als allgemein vermutet.

Ein tieferer Blick in die technischen und juristischen Details zeigt, warum eine vorzeitige Bundestagswahl nicht einfach kurzfristig angesetzt werden kann.

Rechtliche und organisatorische Grundlagen für Neuwahlen

Die Vorbereitung einer Bundestagswahl ist ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess, der zahlreiche Versammlungen und Fristen auf verschiedenen Parteiebenen erfordert. Dies beginnt mit der Aufstellung der Kandidaten: Jede Partei muss Kandidaten für die einzelnen Wahlkreise und die Landeslisten aufstellen. Hierfür werden zahlreiche Versammlungen auf Kreis- und Landesebene organisiert, wobei jede Partei gesetzliche Fristen einzuhalten hat.

Laut Bundeswahlgesetz (§ 18) müssen Parteien, die nicht bereits im Bundestag vertreten sind, ihre Wahlteilnahme bis spätestens am 97. Tag vor der Wahl beim Bundeswahlleiter anmelden. Idealerweise sollte dies bereits früher geschehen, falls es Rückfragen oder Korrekturen gibt, die noch vor dem endgültigen Ablauf der Frist bearbeitet werden müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Anzeige rund 111 Tage vor der Wahl erfolgen sollte – also über drei Monate im Voraus.

Hinzu kommt § 19 des Bundeswahlgesetzes, nach dem Wahlvorschläge für die einzelnen Wahlkreise sowie die Landeslisten spätestens am 69. Tag vor der Wahl eingereicht werden müssen. Eine weitere wichtige Vorschrift ergibt sich aus dem Grundgesetz: Sollte der Bundestag aufgelöst werden, muss die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen erfolgen. Diese Kombination an Fristen bedeutet, dass die Parteien spätestens zwei Monate vor einer potenziellen Auflösung des Bundestags mit der Wahlvorbereitung beginnen müssten – eine Herausforderung, die kaum realistisch umsetzbar ist.

Interne Parteiregelungen erschweren zusätzliche Planung

Neben den gesetzlichen Anforderungen gibt es auch interne Parteiregelungen, die zusätzliche Fristen vorgeben und die Planung weiter erschweren. So verlangt die SPD beispielsweise, dass schriftliche Einladungen zu Parteiversammlungen mindestens eine Woche vorab erfolgen müssen, wobei auch die Themen der Versammlung mitgeteilt werden. Für innerparteiliche Kandidatenaufstellungen auf kommunaler und parlamentarischer Ebene gilt eine Vorlaufzeit von drei Monaten. Damit kommen schnell Fristen von über einem halben Jahr zusammen, wenn man die Anforderungen an die Versammlungen auf Kreisebene und Landesebene summiert.

Ein weiteres Beispiel ist die Linke in Nordrhein-Westfalen: Hier verlangt die Landessatzung eine Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen, was bei Wahlkreisversammlungen zu einem verlängerten Vorlauf führt. Diese Fristen gelten jedoch nicht nur für die Aufstellung der Kandidaten in Wahlkreisen, sondern auch für die Landeslisten, die je nach Größe der Partei entweder durch eine landesweite Mitgliederversammlung oder eine Delegiertenversammlung bestimmt werden. Wenn für die Aufstellung einer Landesliste zusätzliche Delegierte gewählt werden müssen, verlängern sich die Fristen noch weiter, da zuvor auch die Delegierten gewählt und eingeladen werden müssen.

Praktische Herausforderungen bei der Versammlungsorganisation

Die Durchführung dieser Versammlungen stellt die Parteien vor organisatorische Herausforderungen. Besonders auf Landesebene erfordert dies die Organisation großer Versammlungsorte, die für eine breite Teilnehmerzahl ausgelegt sind und leicht erreichbar sein sollten. Dies ist jedoch in Deutschland nicht immer kurzfristig möglich, da geeignete Hallen in ausreichender Größe nicht überall verfügbar sind.

Auch die Einladungen zu diesen Versammlungen sind eine Hürde. Die Parteien müssen sicherstellen, dass alle wahlberechtigten Mitglieder rechtzeitig und korrekt geladen werden, da sonst die Gültigkeit der Versammlungen gefährdet ist. Die Einhaltung der strengen Datenschutzvorgaben erschwert den Prozess weiter: Nicht jeder, der für die Organisation zuständig ist, hat Zugriff auf die Mitgliederlisten, was den Einladungsprozess zusätzlich verlängert.

Realistische Einschätzung: Neuwahlen als langfristiger Prozess

Zusammengefasst ist eine Bundestagswahl ein enorm aufwendiges bürokratisches Vorhaben, das Monate an Vorbereitungszeit erfordert. Selbst wenn eine Auflösung des Bundestags beschlossen würde, wäre eine Wahl frühestens nach drei Monaten realistisch umsetzbar. Die organisatorischen Anforderungen und Fristen sind den politischen Akteuren bekannt, sodass Forderungen nach schnellstmöglichen Neuwahlen oftmals eher symbolischen Charakter haben oder als politisches Instrument zur Untermauerung von Forderungen dienen.

Bilder: Neuwahlen Deutschland 2025 Pixabay – Geralt

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