Am Freitag wurde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die erste Verfassungsbeschwerde gegen die beiden neu vorgesehenen Pandemieverträge der Bundesrepublik mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingereicht.
In ihrer Pressemitteilung vom 16. Juni 2023 begründen die Kläger, Marianne Grimmenstein-Balas, Gründerin der Bürgerinitiative Gemeinwohl-Lobby, und Uwe Kranz, ehemaliger Präsident des Landeskriminalamts Thüringen, ihre gemeinsame Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Kläger argumentieren, dass das geplante Global Health Certificate System der WHO (GHCS) eine umfassende Überwachung der Bürger und eine Einschränkung der Reisefreiheit bedeuten würde.
Die Einführung des WHO-Convention Agreement (CA+) würde generelle Einschränkungen der Grundrechte nach sich ziehen.
In ihrer Pressemitteilung heißt es dazu:
“Die Verfassungsbeschwerde und der Antrag auf einstweilige Anordnung richten sich gegen die verfassungs- und völkerrechtswidrige Version der beiden vorgelegten Vertragsentwürfe.”
Den Vertragsentwürfen zufolge gebe es
“zahlreiche Verletzungen der Grund- und Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz, dem EU-Vertrag (EUV), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt, IBPR), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, IPwskR), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der EU-Grundrechtscharta”.
Durch die Verfassungsbeschwerde sollen staatliche Stellen in Deutschland dazu verpflichtet werden, alle sich aus den Verträgen ergebenden Verordnungen verfassungskonform zu gestalten oder ihnen zu widersprechen.
Laut der Pressemitteilung gehe es darum, “allen Verordnungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und der WHO-Convention in Form des sogenannten Pandemievertrages (CA+), die mit dem Grundgesetz oder dem Völkerrecht kollidieren, zur Verletzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder zum Verlust der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland führen, widersprechen bzw. diese verfassungskonform auszugestalten”.
Dieses muss in den jeweiligen internationalen Arbeitsgruppen zur Neufassung oder zur Ausgestaltung des CA+ bis zur 77. WHO-Generalversammlung ausgearbeitet und vorgelegt werden.
Die Kläger kritisieren auch die geplante Einrichtung internationaler und nationaler Zensurbehörden, die als Instrumente gegen sogenannte “Infodemie” (Falsch- und Desinformationen) dienen sollen.
Damit solle angeblich “gesundheitsbezogene Fehlinformationen und Desinformationen” verhindert werden, die sich negativ auf die “Impfnachfrage” auswirken könnten.
Das Vorgehen stelle allerdings eine Verletzung der informellen Freiheitsrechte dar:
“Das ist Zensur, und damit werden die informationellen Freiheitsrechte der Bürger und der freien Presse verletzt”, so die Kläger.
Im Interview mit der Autorin erläuterte Grimmenstein-Balas ihre Motive für die Verfassungsbeschwerde. Sie habe bereits drei Verfassungsbeschwerden eingelegt, berichtete die studierte Musiklehrerin. Dabei sei es bisher, wie zum Beispiel bei ihrer Klage gegen das CETA-Abkommen, jeweils um Beschwerden gegen die Teilnahme der Bundesrepublik an internationalen Handelsabkommen gegangen.
Die Handelsabkommen hebelten insofern die demokratischen Grundsätze aus, als damit die komplette politische Entscheidungsmacht auf nicht demokratisch legitimierte Gremien übertragen würde. Statt gewählter Politiker bestimmten am Ende internationale Handelsausschüsse über die Politik in Deutschland, so die Bürgerrechtlerin.
Bei den WHO-Verträgen verhalte es sich ähnlich.
Die ganze Entscheidungsmacht würde an die Weltgesundheitsorganisation übertragen. Deutschland und seine Länder und Kommunen könnten nicht mehr selbst über ihre Politik bestimmen:
“Durch die Verschärfung der internationalen Gesundheitsvorschriften im vorgesehenen Pandemievertrag werden die Entscheidungen im Gesundheitsbereich komplett an die WHO übertragen und damit verliert die Bundesrepublik in allen Bereichen ihre Entscheidungsmacht.”
Auf die Frage, was sie sich durch die Verfassungsbeschwerde vor allem erhoffe, erklärte die Klägerin:
“Ich erwarte eine Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses Thema – denn wir werden ansonsten unsere Mitgestaltungsmöglichkeiten an unserem Gemeinwesen komplett verlieren.”
Schließlich begründete sie auch, warum sie die Verfassungsbeschwerden selbst formulierte und einreichte:
Bei Beauftragung eines Juristen gingen die Rechte am Beschwerdetext auf den Anwalt über, sie könne dann nicht mehr frei darüber verfügen.
Das widerspräche ihrem Anliegen, die Verfassungsbeschwerde in vollem Umfang für die Bürger zur Verfügung zu stellen.
Schließlich sei sie nach 30 Jahren Erfahrung im Formulieren von Verfassungsklagen auch selbst in der Lage, solche Beschwerden fachspezifisch zu formulieren.
Quelle: Podcast von Bruce Wayne für Radio Qfm
Bilder: Erste Verfassungsbeschwerde gegen WHO Pandemievretrag – Picture kandinsky AI
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