USA – Spektakuläre Prozesse gegen Pfizer – Vorwürfe der “Irreführenden Täuschung bei der Wirksamkeit der Impfstoffe…”

Pfizer in den USA – Vorwürfe und irreführende Angaben zur Impfstoffwirksamkeit

In den USA laufen derzeit Prozesse gegen den Impfstoffhersteller Pfizer, die in Deutschland kaum vorstellbar wären. Staatsanwaltschaften werfen dem Pharmagiganten vor, die Wirksamkeit ihres Corona-Impfstoffs irreführend dargestellt zu haben. Im Mittelpunkt steht die Behauptung, der Impfstoff schütze zu 95 Prozent vor Covid-19.

Jubelmeldungen und Realität

Ende 2020 verbreiteten Medien weltweit freudige Nachrichten. Nach Monaten strenger Corona-Maßnahmen schien der wissenschaftliche Durchbruch erreicht: Hochwirksame Impfstoffe sollten bald auf den Markt kommen und ein normales Leben ermöglichen.

Zeitungen wie die Süddeutsche Zeitung, der SPIEGEL und die ZEIT berichteten, dass die Corona-Impfstoffe eine Wirksamkeit von 95 Prozent hätten.

Prozesse in Texas und Kansas

In den US-Bundesstaaten Texas und Kansas laufen nun Prozesse, die genau diese angeblichen 95 Prozent Wirksamkeit hinterfragen.

Die Vorwürfe gegen Pfizer

Die Staatsanwaltschaft in Texas beginnt ihre Anklage mit den Worten: „Ende 2020 verkündete Pfizer, Inc., dass ihr COVID-19-Impfstoff ‚zu 95 % wirksam‘ sei. Aufgrund dieser und anderer Erklärungen von Pfizer wurde den Amerikanern der Eindruck vermittelt, dass der Impfstoff die Pandemie beenden und die Angst und Ungewissheit der Öffentlichkeit lindern würde. Im Vertrauen auf Pfizer standen Millionen von Amerikanern Schlange, um den Impfstoff zu erhalten. Entgegen den öffentlichen Erklärungen von Pfizer endete die Pandemie jedoch nicht, sondern verschlimmerte sich. Im Jahr 2021, als der Impfstoff verfügbar war, starben mehr Amerikaner als im Jahr 2020, dem ersten Jahr der Pandemie.“

Irreführende Wirksamkeitsangaben

Die Staatsanwaltschaft führt weiter aus: „Die Behauptung von Pfizer, der Impfstoff sei zu 95 % wirksam gegen Infektionen, war von Anfang an grob irreführend. Diese Zahl beruhte lediglich auf einer Berechnung der sogenannten ‚relativen Risikominderung‘ in einer noch nicht abgeschlossenen klinischen Zulassungsstudie.“

Kritik der FDA

Auch die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA wird von der Staatsanwaltschaft zitiert.

Aus den Veröffentlichungen der FDA geht hervor, dass die „relative Risikoreduzierung“ eine „irreführende Statistik“ ist, die die „Entscheidung der Verbraucher in unzulässiger Weise“ beeinflusst.

Die FDA erläutert: „Wenn Informationen im Format des relativen Risikos präsentiert werden, erscheint die Risikoverringerung groß, und die Behandlungen werden günstiger bewertet, als wenn dieselben Informationen mit genaueren Maßstäben präsentiert werden.“

Diese Prozesse und die damit verbundenen Vorwürfe werfen ein neues Licht auf die Kommunikation und Transparenz rund um die Corona-Impfstoffe.

Auch die Staatsanwaltschaft in Kansas erhebt Vorwürfe gegen Pfizer und behauptet, dass die Bevölkerung durch die Angabe von „95 Prozent Wirksamkeit“ in die Irre geführt wurde. Die Anklage besagt: „Pfizer machte unbegründete Zusicherungen und verschwieg wesentliche Fakten über die Wirksamkeit seines COVID-19-Impfstoffs.“ Im November 2020 verkündete Pfizer: „Die Analyse der vorläufigen Wirksamkeit zeigt, dass BNT162b2 ab 28 Tagen nach der ersten Dosis zu 95 Prozent gegen COVID-19 wirksam ist.“

Laut der Staatsanwaltschaft liegt die absolute Risikoreduzierung jedoch „nur bei 0,84 Prozent“. Ein Auszug aus der Anklageschrift in Kansas verdeutlicht dies:

Wie wurden die 95 Prozent ermittelt?

Die Angabe basiert auf der Pfizer/BioNTech-Zulassungsstudie, bei der Geimpfte und Ungeimpfte verglichen wurden. In der Studie bestand die geimpfte Gruppe aus 18.198 Teilnehmern, die ungeimpfte Gruppe aus 18.325 (Daten aus The Lancet). Von den Geimpften erkrankten nur 8 Personen an Covid-19, während bei den Ungeimpften 162 Personen erkrankten. Das bedeutet, dass 154 Geimpfte vor Covid geschützt wurden (162 minus 8). Die relative Risikoreduktion wird berechnet, indem diese 154 Geschützten zu den 162 Erkrankten ins Verhältnis gesetzt werden. 154 geteilt durch 162 ergibt 95 Prozent. Diese Berechnung berücksichtigt jedoch nicht die Größe der Probandengruppen und somit das Hintergrundrisiko.

Absolute Risikoreduzierung

Im Gegensatz dazu berücksichtigt die absolute Risikoreduzierung das Hintergrundrisiko, an Covid zu erkranken, das in beiden Gruppen sehr gering war. Vergleicht man 8 Erkrankte von 18.198 Probanden (8 geteilt durch 18.198 = 0,04 Prozent) mit 162 Erkrankten von 18.325 Probanden (162 geteilt durch 18.325 = 0,88 Prozent), erhält man die absolute Risikoreduktion: 0,88 Prozent minus 0,04 Prozent = 0,84 Prozent.

Das bedeutet: Geimpfte reduzierten ihr absolutes Covid-Risiko nur um 0,84 Prozent. Da dies nicht so eindrucksvoll klingt wie „95 Prozent Wirksamkeit“, verwenden Pharmaunternehmen oft die relative Risikoreduktion, um die Wirksamkeit ihrer Produkte hervorzuheben. Dies führt zu einer Verzerrung der wissenschaftlichen Darstellung.

Ein Vergleich

Zum Vergleich: Angenommen, bei gleich großen Probandengruppen erkranken nicht 8, sondern 80 Geimpfte und nicht 162, sondern 1.620 Ungeimpfte, was ein zehnmal höheres Hintergrundrisiko bedeuten würde. Die relative Risikoreduktion bliebe bei 95 Prozent, die absolute Risikoreduktion läge jedoch bei 8,4 Prozent. Dies zeigt deutlich: Die Zulassungsdaten der Corona-Impfung minimierten ein ohnehin geringes Risiko weiter. Dem stehen jedoch die potenziellen Nachteile und Risiken der Impfung gegenüber.

Der Herausgeber des British Medical Journal, Peter Doshi, warnte frühzeitig. Bei der „95-Prozent-Wirksamkeit“ sei „Zurückhaltung geboten“. Er schrieb: „Die in Schlagzeilen präsentierten Ergebnisse zur Wirksamkeit der Covid-19-Impfstoffstudien sind auf den ersten Blick erstaunlich.“ Allerdings, so Doshi, sollten wir diese Ergebnisse „differenzierter betrachten. Zunächst wird über eine relative, nicht über eine absolute Risikoreduktion berichtet, letztere dürfte unter 1 Prozent liegen.“ Die Achse des Guten griff die Kritik seinerzeit als eines der wenigen Medien auf. 

Quelle und Screenshots: Nius.de

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