Urteil vom Europäischen Gerichtshof – Von der Leyen hat gegen EU-Recht verstoßen…

Gerichtsurteil überschattet Abstimmung über EU-Kommissionspräsidentin

Die für Donnerstag geplante Abstimmung über den Posten der EU-Kommissionspräsidentin wird durch ein brisantes Gerichtsurteil überschattet: Ursula von der Leyen (CDU) hat laut einer Entscheidung des EU-Gerichts gegen EU-Recht verstoßen, indem sie Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen zurückgehalten hat. Das BSW fordert aufgrund des Urteils nun eine Verschiebung der Wahl.

Die Richter in Luxemburg entschieden, dass die EU-Behörde insbesondere in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoffhersteller keinen ausreichenden Zugang zu Dokumenten gewährt hat. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.

Die EU-Kommission erklärte, sie werde das Urteil prüfen und behalte sich weitere rechtliche Schritte vor. Während der Pandemie hatte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff mit Pharmaunternehmen verhandelt und abgeschlossen. Dieses Vorgehen stand immer wieder in der Kritik, da die Verträge nur teilweise veröffentlicht wurden und es zu Verzögerungen bei der Lieferung kam. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Zusammenhang.

Zugang nur teilweise gewährt

Im Jahr 2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen Zugang zu den Impfstoffverträgen. Die EU-Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen gewährte diesen jedoch nur teilweise und begründete dies damit, dass die kommerziellen Interessen der Konzerne geschützt werden sollten. Parlamentarier und Privatpersonen klagten daraufhin und erhielten nun teilweise Recht.

Entscheidung aus Luxemburg

Das Gericht in Luxemburg entschied, dass die EU-Kommission nicht nachgewiesen habe, dass der Zugang zu bestimmten Klauseln die kommerziellen Interessen der betroffenen Unternehmen beeinträchtigt hätte. Zudem kritisierte das Gericht, dass die Kommission nicht ausreichend Einblick in die Erklärungen der EU-Vertreter gegeben habe, die ihre Neutralität bekundeten. „Die Kommission hat nicht alle relevanten Umstände ausreichend berücksichtigt, um die in Rede stehenden Interessen angemessen abzuwägen“, so das Gericht.

Forderung nach Verschiebung der Abstimmung

Das Bündnis Sahra Wagenknecht fordert nun aufgrund des Gerichtsurteils die Verschiebung der für Donnerstag geplanten Abstimmung über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen. In einem Schreiben der BSW-Europaabgeordneten Fabio De Masi und Thomas Geisel an Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, über das die Nachrichtenagentur dpa berichtet, heißt es, dass die rechtswidrige Vorenthaltung relevanter Informationen die Arbeit des Europäischen Parlaments zu stark beeinträchtigt habe.

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