Die schwindende Unantastbarkeit Christian Drostens
Ein kritischer Rückblick auf die Corona-Pandemie
Christian Drosten, einst gefeierter Virologe und eine der zentralen Stimmen der Coronapandemie, gerät zunehmend in die Kritik.
Enthüllungen und neue Analysen zeichnen ein Bild von widersprüchlichem Handeln, problematischen finanziellen Verflechtungen und fragwürdigen wissenschaftlichen Grundlagen, die die drastischen Maßnahmen während der Pandemie untermauerten.
Widersprüche und Kehrtwenden
Zu Beginn des Jahres 2020 beschrieb Drosten das neuartige Coronavirus noch als vergleichbar mit einer harmlosen Grippe. Diese Einschätzung änderte sich jedoch schlagartig, nachdem der von ihm entwickelte PCR-Test international als Standard zur COVID-19-Diagnostik eingeführt wurde. Fortan gehörte er zu den lautstärksten Befürwortern strikter Maßnahmen und rechtfertigte damit auch Grundrechtseinschränkungen.
Diese Kehrtwende brachte Drosten erhebliche Kritik ein, insbesondere da sein wissenschaftlicher Einfluss eng mit wirtschaftlichen Interessen verknüpft war.
Der PCR-Test und die Konstruktion einer „Pandemie“
Die im Jahr 2024 geleakten Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) legen offen, dass COVID-19 in internen Dokumenten nur als Bestandteil der jährlichen Erkältungswellen beschrieben wurde.
Erst durch die anlasslose Massentestung symptomfreier Menschen mit dem von Drosten entwickelten PCR-Test entstand die Wahrnehmung einer „Pandemie“.
Positiv getestete, aber symptomfreie Personen wurden als „Corona-Fälle“ gezählt, was Drosten mit der Theorie der „asymptomatischen Erkrankung“ rechtfertigte. Dies führte zu einer Pseudopandemie, wie sie auch im epidemiologischen Lexikon des RKI beschrieben wird. Ironischerweise hatte Drosten selbst 2014 im Kontext der MERS-Epidemie vor der Schaffung solcher Pseudopandemien gewarnt.
Maßnahmen ohne Evidenz
Die auf Basis dieser Daten ergriffenen Maßnahmen – Lockdowns, Maskenpflicht, Schulschließungen und Ausgangssperren – waren laut unabhängigen Analysen weder erforderlich noch verhältnismäßig. Der Evaluationsbericht von 2022 konnte für keine dieser Maßnahmen eine ausreichende Evidenz nachweisen. Dennoch wurden sie durch politisch gesteuerte RKI-Verlautbarungen legitimiert, die von Gerichten fälschlicherweise als unabhängige Expertengutachten behandelt wurden.
Finanzielle Verflechtungen und Interessenkonflikte
Als Mitentwickler des PCR-Tests profitierte Drosten finanziell erheblich von dessen weltweitem Einsatz. Diese wirtschaftlichen Verflechtungen werfen Fragen nach möglichen Interessenkonflikten auf, insbesondere angesichts der radikalisierten Pandemie-Rhetorik, die zeitlich mit der Einführung seines Tests zusammenfiel.
Der Druck auf Drosten wächst
Drostens öffentliche Unantastbarkeit schwindet spürbar. Seine Rückkehr auf „X“ (ehemals Twitter) nach einer längeren Pause und die scharfen Reaktionen auf Kritiker wie die Journalistin Aya Velázquez zeugen von wachsender Nervosität. Velázquez hatte im Kontext der RKI-Leaks Drostens Rolle kritisch hinterfragt und ihn direkt konfrontiert. Drostens teils persönlich werdende Reaktionen offenbaren eine defensive Haltung, die seine Position weiter schwächt.
Internationale Dimension der Kritik
Die Kritik an Drosten bleibt nicht auf Deutschland beschränkt. Prominente Wissenschaftler wie Jay Bhattacharya, der mittlerweile Leiter des Nationalen Gesundheitsinstituts (NIH) in den USA ist, und Robert F. Kennedy Jr., US-Gesundheitsminister, werfen ein kritisches Licht auf die globale Pandemiepolitik, in der Drosten eine Schlüsselrolle spielte. Selbst moderate Stimmen wie Jonas Schmidt-Chanasit kritisierten seine Haltung, etwa zur Kinderimpfung, die weit über die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) hinausging.
Enthüllungen um das RKI
Die Leaks zeigen zudem, wie das RKI politische Weisungen umsetzte, die den eigenen wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprachen. Dies verdeutlicht den Missbrauch der Institution als politisches Instrument, wodurch die Prinzipien eines rechtsstaatlichen Verfahrens untergraben wurden.
Buyx und Lauterbach
Für Akteure wie Karl Lauterbach und Alena Buyx scheint die „Aufarbeitung der Corona-Zeit“ in erster Linie darin zu bestehen, schrittweise einzugestehen, dass einige Maßnahmen im Rückblick möglicherweise überzogen waren. Gleichzeitig betonen sie jedoch, dass man „hinterher immer schlauer“ sei und es daher weniger um Schuldzuweisungen, sondern vielmehr um das Heilen von Wunden und das Lernen für die Zukunft gehe. Sie behaupten, alle Entscheidungen seien unter schwierigen Bedingungen und auf Grundlage unvollständigen Wissens getroffen worden, wobei stets eine sorgfältige Abwägung von Für und Wider erfolgt sei. Kritische Reflexion beschränkt sich dabei meist auf die Versäumnisse in der Datenerhebung – eine Schuldverschiebung, die implizit anderen Institutionen, wie dem Paul-Ehrlich-Institut, zugeschoben wird.
Diese Argumentation ist jedoch auf mehreren Ebenen angreifbar. Zum einen hätte es zu jedem Zeitpunkt möglich sein müssen, das notwendige Wissen zu erlangen. Dass bestimmte Daten nicht erhoben wurden, war kein Zufall, sondern das Ergebnis gezielter Unterlassungen und systematischer Behinderungen durch verantwortliche Akteure. Dies belegen zahlreiche Dokumente und Analysen, darunter auch die Erkenntnisse meines Buches „Was man wann wissen konnte“. Zum anderen offenbart sich eine schwerwiegendere Problematik: die faktische Umkehr der Beweislast.
Während Grundrechtseinschränkungen traditionell nur bei zweifelsfrei belegter Evidenz gerechtfertigt werden dürfen, wurden während der Pandemie Maßnahmen auf Grundlage von Unwissenheit oder unsicheren Daten getroffen. Diese Ungewissheit hätte nicht die Legitimation für Eingriffe sein dürfen; vielmehr hätte der Nachweis der Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen erbracht werden müssen. Maßnahmen mit potenziellem Schadensrisiko dürfen nur ergriffen werden, wenn der Nutzen zweifelsfrei belegt ist – ein Grundsatz, der konsequent ignoriert wurde.
Dass diese Beweislastumkehr rechtswidrig war, zeigt sich auch im Evaluationsbericht vom 30. Juni 2022. Dieser Bericht, erstellt von einem eigens eingerichteten Expertenrat des Bundestages, konnte für keine einzige Maßnahme eine wissenschaftlich fundierte Evidenz ihrer Wirksamkeit nachweisen.
Der ursprüngliche Gesetzgeber hatte bewusst hohe Hürden für Eingriffe in Grundrechte vorgesehen, um diese als zentrale Schutzgüter zu bewahren. Wer heute behauptet, „es nicht besser gewusst zu haben“, gibt damit indirekt zu, dass Grundrechte auf Basis von Unsicherheit und Nicht-Wissen ausgesetzt wurden – ein klarer Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien.
Die Aufarbeitung stellt nun vor eine schwierige Wahl: Entweder werden Lauterbach und Buyx mit unmissverständlichen Fragen konfrontiert, die sie in die Enge treiben – wohl wissend, dass sie sich kaum freiwillig einer solchen kritischen Befragung aussetzen werden. Oder man begegnet ihnen mit Höflichkeit und Respekt, wie es bei runden Tischen oder Bürgerdialogen oft der Fall ist. In solchen Settings nutzen sie jedoch die Gelegenheit, ihre Rechtfertigungen und Ablenkungsmanöver auszubreiten. Dies macht einen echten Austausch nahezu unmöglich und führt stattdessen zu frustrierenden Diskussionen, wie zuletzt in der „Hart aber fair“-Sendung vom 18. November 2024 oder dem „Runden Tisch“ am 8. Dezember 2024 mit Buyx.
Ein beschädigtes Narrativ
Die Aufarbeitung der Coronapandemie wirft ein immer kritischeres Licht auf Drostens Rolle und die Legitimität vieler Maßnahmen.
Widersprüchliche Aussagen, fragwürdige wissenschaftliche Grundlagen und wirtschaftliche Verflechtungen sind zentrale Aspekte, die eine tiefgreifende Aufarbeitung erfordern.
Die schwindende öffentliche Unterstützung für Drosten spiegelt einen Wandel in der Wahrnehmung wider – von einem unantastbaren Experten zu einer umstrittenen Figur der Pandemiepolitik.
Die Frage bleibt, ob und wie eine vollständige Aufarbeitung stattfinden wird und ob Verantwortliche wie Drosten zur Rechenschaft gezogen werden.
Quelle: Thomas Maul auf achgut.com
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