Im Kampf um die Besetzung des stellvertretenden Verfassungsrichterpostens in Thüringen plant die AfD, einen eigenen Kandidaten aufzustellen.
Um die Wahl erfolgreich zu bestehen, benötigt die Partei jedoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Gleichzeitig verfügt die AfD über eine Sperrminorität im Landtag, mit der sie Kandidaten der anderen Parteien blockieren kann.
Dies könnte dazu führen, dass der Posten langfristig unbesetzt bleibt.
Torben Braga, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Absicht, einen Kandidaten zu nominieren, ohne jedoch einen Namen zu nennen. Insgesamt gibt es neun Richter und neun stellvertretende Richter am Thüringer Verfassungsgericht, deren Wahl eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag erfordert.
Da die AfD mit mehr als einem Drittel der Sitze im Landtag vertreten ist, hat sie die Möglichkeit, Vorschläge der anderen Fraktionen zu blockieren. Dies könnte den Druck auf die anderen Parteien erhöhen, sich auf den AfD-Kandidaten einzulassen. Andererseits ist es wenig wahrscheinlich, dass der AfD-Kandidat die nötige Mehrheit erhält, was die Folge hätte, dass die Stelle unbesetzt bleibt, wenn sich die Fraktionen gegenseitig blockieren.
Die Position des stellvertretenden Verfassungsrichters wurde frei, nachdem der bisherige Amtsinhaber, Wolfgang Weißkopf, zurücktrat. Er hatte sein Mandat im Thüringer Landtag für die CDU angenommen, was laut Artikel 79 der Thüringer Verfassung mit dem Richteramt unvereinbar ist.
In der Regel werden Verfassungsrichter und ihre Stellvertreter für eine siebenjährige Amtszeit gewählt, mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl. Das Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof sieht vor, dass scheidende Richter bis zur Ernennung eines Nachfolgers im Amt bleiben. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens, wie bei Weißkopf, muss jedoch innerhalb eines Monats eine Neuwahl erfolgen.
Es besteht die Möglichkeit, dass das Verfassungsgericht aufgrund der verfahrenen politischen Lage längerfristig nicht vollständig besetzt sein wird, was die Arbeit des Gerichts beeinträchtigen könnte. Laut MDR müssen ab 2025 weitere stellvertretende Richter neu gewählt werden, 2026 steht die Neuwahl eines Verfassungsrichters an, und 2029 werden schließlich alle übrigen acht Richter neu gewählt. Sollten sich die Parteien weiterhin nicht einigen, droht eine Blockade des Verfassungsgerichts.
Quelle: MDR – Bilder KI generiert
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