Mit Beschluss vom 15.3. 2022, der uns vorliegt, weist das Amtsgericht Hamburg den Antrag von Prof. Christian Drosten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück (2 II). Die Verfahrenskosten werden geteilt.
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“Es gab eine Verschwörung dahingehend, dass die Labortheorie eben ausgeschlossen werden sollte, um letzten Endes von den großen Gefahren der sogenannten Gain-of-Function-Forschung, die in Wuhan durchgeführt wurde, abzulenken.”