Keine Neuwahlen – Korruption bleibt
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Wer nur wünscht und hofft, greift nicht aktiv in den Lauf der Dinge ein und verliert die Gestaltung seines eigenen Schicksals.”
“Der Nationalrat möge ehestmöglich durch einfaches Bundesgesetz gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXVII. Gesetzgebungsperiode seine Auflösung beschließen. Hierdurch soll der Weg für die unverzügliche Abberufung der...