Derzeit zielen diese Vorermittlungen ausschließlich darauf ab, festzustellen, ob es ausreichende Anhaltspunkte für den Verdacht eines strafbaren Verhaltens gemäß § 108e des Strafgesetzbuches gibt.
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Aber vielleicht liege ich mit meiner kleinen Spekulation auch daneben und die offensichtlich koordinierten Veröffentlichungen über die angebliche ukrainische Spur zur Nord-Stream-Sprengung durch deutsche und amerikanische Medien verfolgen ein anderes...