Doch nun zeigen Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI), dass diese Entscheidung gegen ausdrücklichen Expertenrat und ohne wissenschaftliche Grundlage getroffen wurde.
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Sein Verteidiger plädierte ebenfalls auf Freispruch und argumentierte, dass es dem Angeklagten tatsächlich nur um das Wohl der Kinder gegangen sei. Die Urteilsverkündung wird in der kommenden Woche erwartet.
Wir brauchen endlich ein bundesweit geltendes Hilfsangebot für Künstler, Solo-Selbstständige in allen Bereichen der Kultur-Branche, das sich nach dem tatsächlichen Verdienst- oder Umsatzausfall der sich durch die Maßnahmenpolitik der Verantwortlichen...
Bewacht wurde der Gerichtssaal von vier Sicherheitsbeamten; offenbar waren – völlig grundlos, wie die Tatsache belegt, daß vollkommen „normale“ Menschen zuschauen wollten – vom Gericht kriegsähnliche Zustände befürchtet worden.