Doch nun zeigen Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI), dass diese Entscheidung gegen ausdrücklichen Expertenrat und ohne wissenschaftliche Grundlage getroffen wurde.
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Die Masken fallen, die G-Regeln platzen – auch in Bayern. Die Staatsregierung verzichtet darauf, Hotspot-Regeln für ganz Bayern* zu erlassen.
Nicht nur stellt der Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Ausgangssperren rechtswidrig waren – er attestiert der bayerischen Staatsregierung und dem Ministerpräsidenten ein antifreiheitliches Rechtsverständnis.
Vor zwei Jahren war dieses Zeichen, dieser deutliche Volkeswille so stark, dass ein Volksentscheid als letzte Hürde gar kein Thema mehr war. Der Landtag musste sich per Parlamentsbeschluss den Forderungen...