„Ziel ist, dass der Einzelne Teil eines Kollektivs der Gleichen unter Gleichen wird. Individualität, Freiheit und Moral sind überflüssig, vielmehr der Anspruch auf sie schädlich.“
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„Die Kommission hat nicht alle relevanten Umstände ausreichend berücksichtigt, um die in Rede stehenden Interessen angemessen abzuwägen“, so das Gericht.