Die epidemische Notlage von nationaler Tragweite sieht das Bundesverfassungsgericht als vorhanden an und hinterfragt diese in keiner Weise.
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Der Erste Senat, also der Harbarth-Senat des Bundesverfassungsgerichts, entwickelt sich – ohne dass hiergegen bislang ein Aufstand der Staatsrechtslehre erkennbar würde – zum Totengräber des freiheitlichen Verfassungsstaates.