Ein echter juristischer Paukenschlag
Mittwochabend um 21.30 Uhr hat auf Antrag des Abgeordneten Thomas Heilmann (CDU) das Bundesverfassungsgericht angeordnet:
In dieser Woche darf die zweite und dritte Lesung des Heizungsgesetzes nicht stattfinden. Das Gesetz kann also nicht wie geplant am Freitag verabschiedet werden.
Es geht (leider) nicht um den Inhalt
Das Gericht hat sich in diesem Eilbeschluss nicht dazu geäußert, ob die Inhalte des Gesetzes rund um das Thema Heizungen in Ordnung sind. Um die inhaltlichen Fragen geht es in diesem Verfahren nicht, sondern allein um den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.
Aber auch da hat es der Beschluss in sich. Zentraler Kritikpunkt des Abgeordneten Heilmann war: Hier würden seine Rechte als Bundestagsabgeordneter, die im Grundgesetz verankert sind, verletzt. Er und auch die anderen Abgeordneten hätten sich nicht eingehend mit dem Gesetzesvorhaben bzw. mit der konkret geplanten Umsetzung beschäftigen können.
Ein Schlag in die Arbeit des Parlaments
Auch wenn es nicht um Inhalte geht, es ist und bleibt ein Paukenschlag.
Auf der einen Seite der Waage: Ein Eingriff des Gerichts in das Gesetzgebungsverfahren des Parlaments, also in die Arbeit eines anderen Verfassungsorgans ist und bleibt eine Ausnahme.
Hat sich Karlsruhe unnötig eingemischt?
Juristisch bleibt festzuhalten: Auf der anderen Seite der Waage: die Rechte des Abgeordneten. Wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetzgebungsverfahren nicht gestoppt hätte und es wie ursprünglich durchgezogen worden wäre, wären die Rechte des Abgeordneten unwiderruflich verloren. Wenn man später feststellt, dass sie verletzt waren!
Wir werden am Ball bleiben und abwarten, ob wenigstens ein paar Abgeordnete in den lauen Sommerabenden ins Grübeln kommen und die Bürgerinnen und Bürger vielleicht als vollwertige Mitglieder ein einer Gesellschaft anerkennen und sie nicht vollends bevormunden.
Text: Radio Qfm
Bild: Radio Qfm
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