Das Schweizer Bundesgesundheitsamt zieht die Empfehlung für die Corona-Impfung zurück und erklärt, dass die Haftung für Impfschäden bei den impfenden Ärzten liegt.
Plötzlich und unerwartet bewegt sich die Schweiz in Richtung einer “Lösung” zu.
Das ist zwar eine gute Sache, aber auch weit entfernt von jeder Art von Aufarbeitung – und erlaubt Einblicke in die Macht der Pharmaindustrie.
Diese Karwoche ist sicherlich anders als die des letzten Jahres.
Überraschend setzte das Schweizer Bundesgesundheitsamt (BAG) Anfang dieser Woche von der Lage in Österreich oder Deutschland sehr unterschiedliche Schritte.
Quelle der folgenden Zitate, die am 3. April 2023 auf der Homepage des BAG veröffentlicht wurden (meine Hervorhebungen).
Keine Impf-Empfehlung im Frühjahr/Sommer 2023
Grundsätzlich wird im Frühling/Sommer 2023 keine Covid-19-Impfung empfohlen. Fast alle Personen in der Schweiz sind geimpft und/oder haben Covid-19 durchgemacht. Ihr Immunsystem hat sich entsprechend mit dem Coronavirus auseinandergesetzt. Im Frühling/Sommer 2023 wird das Virus wahrscheinlich weniger zirkulieren. Die aktuellen Virusvarianten verursachen zudem eher milde Krankheitsverläufe. Für den Herbst 2023 wird die Impfempfehlung wieder evaluiert und entsprechend angepasst.
Was gilt für besonders gefährdete Personen?
Auch besonders gefährdeten Personen wird momentan grundsätzlich keine Covid-19-Impfung empfohlen. Sie können aber nach individueller Abklärung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Impfung erhalten. Die Impfung kann im Einzelfall sinnvoll sein, denn sie verbessert den Schutz vor schwerer Erkrankung für mehrere Monate. Dies gilt unabhängig von der Anzahl Impfungen, die Sie insgesamt bereits erhalten haben.
Zu diesen “vulnerablen Gruppen” zählen:
- Personen ab 65 Jahren
- Personen ab 16 Jahren mit einer chronischen Krankheit
- Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21
- Schwangere
Man beachte, dass diese Personengruppen nicht in den Zulassungsstudien inkludiert waren.
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen die Covid-19-Impfung empfiehlt, dann gilt:
Impfzeitpunkt: Die Covid-19-Impfung kann ab 6 Monaten nach der letzten Impfung oder ab 6 Monaten nach einer bekannten Infektion mit dem Coronavirus gemacht werden. Andere Impfungen mit inaktivierten Impfstoffen können gleichzeitig mit, vor oder nach einer Covid-19-Impfung erfolgen.
Impfstoff: Lassen Sie sich bevorzugt mit einem variantenangepassten (bivalenten) mRNA-Impfstoff oder mit dem Proteinimpfstoff von Novavax impfen. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Impfstoff die bisherigen Impfungen gemacht wurden. Auch die monovalenten mRNA-Impfstoffe schützen weiterhin gut vor schweren Verläufen mit Spitaleinweisungen.
Wer übernimmt die Impfkosten?
Personen, die sich ohne Empfehlung impfen lassen möchten (z.B. für eine Reise), können die Impfung erhalten, müssen sie aber selbst bezahlen.
Was gilt für besonders gefährdete Personen?
Als besonders gefährdete Person können Sie nach individueller Abklärung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Impfung erhalten. Eine von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt empfohlene Impfung ist für Sie kostenlos und wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.
Und so schnell kommen wir zu zwei eng verflochtenen, den Schweizern besonders wichtigen Themen: Geld und Haftung.
Wer haftet bei Impfschäden?
Auch bei der Covid-19-Impfung kommen die üblichen Haftungsregeln wie bei anderen Arzneimitteln bzw. Impfstoffen zur Anwendung. Bei Impfschäden in Frage kommt eine Haftung des Impfstoffherstellers (Produktehaftpflicht), der impfenden Stelle (Auftragshaftung oder Staatshaftung) sowie subsidiär des Bundes.
Eine Entschädigung für Impfschäden durch den Bund kann nur bei Impfungen erfolgen, wenn diese behördlich empfohlen oder angeordnet waren. Aber eine Entschädigung wird durch den Bund nur gewährt, wenn der Schaden nicht anderweitig gedeckt wird (“subsidiäre Haftung”). Das heisst: Eine geschädigte Person hat nur dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Schaden nicht bereits zum Beispiel durch den Impfstoffhersteller (Produktehaftung), die impfende Person (Arzthaftung) oder eine Versicherung (Sozial- oder Privatversicherung) gedeckt wurde.
Die Entschädigung durch den Bund will damit die Folgen für Betroffene mildern, wenn Dritte (bspw. impfende Person, Hersteller) nicht haften. Dieser Anspruch auf Entschädigung durch den Bund wird grundsätzlich in jedem Einzelfall geprüft.
Zur Bedeutung dieser Angaben
In Ermangelung einer klaren Aufarbeitung durch die Justiz ist dies wohl der einzige – im Moment – gangbare Weg.
Ich vermute zwar, dass sich die Angaben zu verschiedenen Aspekten, einschließlich zur Fruchtbarkeit – die Schweizer Behörden behaupten, dass die modRNA-Injektion “keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit” hat – in Zukunft geändert wird, aber zumindest erfahren wir etwas über einen möglichen (Aus-) Weg aus dem Impfdesaster.
Die Schweizer nennen es “subsidiäre Haftung”, womit gemeint ist, dass es eine gestaffelte Verantwortungskette gibt, wobei “der Staat” sich erst in letzter Instanz um Ihren Anspruch kümmert.
Wie wir im letzten Sommer in Österreich erfahren haben – siehe die Aussage von Gesundheitsminister Rauch zur Haftung der Ärzteschaft – , wollen die Politiker nicht diejenigen sein, die die Verantwortung tragen, da die Regierungen belastende und leichtfertige Verträge mit der Pharmaindustrie geschlossen haben, die letztere von jeglicher Haftung befreien.
Daher die faktische Kodifizierung dieser Haftungsregeln: Wenn der Staat die Pharmaindustrie von der Haftung befreit und diese Verantwortung nicht selbst übernehmen will, ist das schwächste Glied: die Ärzteschaft.
Es ist höchst unwahrscheinlich, dass Schweizer Ärzte ihren Landsleuten weiterhin Injektionen verabreichen werden, und sei es nur aus der Kombination der folgenden drei Gründe:
- Keine generelle Empfehlung bedeutet, dass sich der Staat von jeglicher Verantwortung frei machen kann.
- Da die Pharmaindustrie (noch) nicht verklagt werden kann, werden sowohl der Staat als auch die Pharmaindustrie die Ärzte unter dem sprichwörtlichen Bus werfen. Angesichts des privaten Gesundheitswesens in der Schweiz bedeutet dies, dass auch die Hausärzte von den Versicherungskonzernen im Regen stehen gelassen werden.
- Schließlich werden diejenigen, die sich trotzdem “impfen” lassen wollen, die Impfungen selbst bezahlen müssen, was die Bereitschaft dazu weiter verringert, ganz zu schweigen von den Ärzten, die nun wissen, dass sie für allfällige Schäden haftbar sind.
Alles in allem eine Art “Silberstreif am Horizont”, und obwohl ich glaube, dass sich der zweite Punkt – die Unmöglichkeit, die Pharmaindustrie vor Gericht zu stellen – in absehbarer Zeit ändern wird.
Unterm Strich: besser als nichts für den Moment.
Nachdem die Schweizer Behörden mit der “Rettung” der Credit Suisse vor zwei Wochen so ziemlich jedes geltende Gesetz gebrochen haben, erhalten wir nun immerhin klare(re) Hinweise auf Impfschäden.
Trotzdem sollte man nicht unvorsichtig werden:
Für den Herbst 2023 wird die Impfempfehlung wieder evaluiert und entsprechend angepasst.
Bilder: switzerland-Impfungen Ärtze haften – Pixabay – rollinart
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