Remigration und Einreisesperre für Martin Sellner – aber wer will noch nach Deutschland?

Die Bundespolizei hat gegen den Kopf der Identitären Bewegung Österreich, Martin Sellner, ein Einreiseverbot verhängt.

Dies geht aus internem Emailverkehr zwischen Bundespolizei und LKA Thüringen vor, der NIUS exklusiv vorliegt. Darin heißt es: „Bei Feststellung der Person SELLNER an der Grenze ist ihm die Einreise gem. 6 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU zu verweigern.“ Polizeiquellen von der Bundespolizei, mit denen NIUS sprechen konnten, bestätigen den Sachverhalt.

In dem zitierten Paragraphen des Freizügigkeitsgesetzes wird die Bewegungsfreiheit von EU-Bügern nach Schengen-Abkommen geregelt. Speziell ist dort definiert, wann „der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt“ erfolgt. In dem Passus heißt es, dass „eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen“ müsse, „die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.“ 

 

Anscheinend sehen die Behörden eine entsprechende Gefährdung im Fall von Sellner vorliegen. Der Email ist eine Korrespondenz zwischen dem LKA Thüringen und der Bundespolizei angehängt. Ebenso wird auf eine EKM (Erkenntnismitteilung) zum Treffen bei Potsdam verwiesen.

Martin Sellner, der als Teil der Identitären Bewegung deutschen Behörden als Rechtsextremist gilt, war Teil eines privaten Treffens im Landhaus Adlon in Potsdam. Dort soll der 35-Jährige über „Remigration“ referiert haben. Das Rechercheportal Correctiv hatte das Treffen enthüllt und berichtet, dort würden Vertreibungspläne gegenüber Millionen Deutschen formuliert werden. Sellner bestreitet diese Lesart seines Vortrags bis heute.

Dass ausgerechnet das Landeskriminalamt in Thüringen den Sachverhalt betreut, könnte daran liegen, dass am kommenden Montag, am 29. Januar, eine Demonstration unter dem Namen „Nein zum Heim“ in Gera stattfinden soll. Sellner sollte dort womöglich als Redner auftreten.

Text: Nius.de

Bild: Radio Qfm.

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