Hallo und willkommen auf Radio Qfm – hier spricht Clark Kent – wunderbar, dass sie wieder dabei sind.
Heute wollen wir einen sehr bekannten Schweizer Rechtsanwalt, der schon viele Fälle gewonnen hat und auch immer auf allen möglichen Straßen dieser Schweiz unterwegs ist, zu Wort kommen.
Valentin Landmann erklärt noch mal, was Notstandsgesetze auf sich haben und wie es mit der Verhältnismäßigkeit aussieht.
Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer mein Name ist Valentin Landmann.
Ich verteidige, ich schreibe Bücher, ich unterrichte Studenten und ich bin Kantonsrat der SVP in Zürich.
Notstand haben wir in den letzten zwei Jahren dauernd gehört.
Notstandmaßnahmen:
Nun Notstand bedeutet Ausnahmesituation – im eigentlichen Sinn – totale Ausnahmesituation für die es wiederum eine gesetzliche Grundlage braucht.
Das heißt – dann kann eine Regierung Maßnahmen selber verhängen, die eigentlich gegen das Gesetz sind, die unter Umständen sogar die Verfassung verletzen aber sie darf solche Maßnahmen nur während der Zeit des Notfalls benutzen.
Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, es darf keine Maßnahmen geben, die unsere Rechte mehr als Nötig verletzen.
- Was brauchen wir also jetzt um diese Seuche halbwegs im den Griff zu bekommen?
- Da muss man sich überhaupt auch noch fragen, was ist überhaupt sinnvoll?
- und müssen die Maßnahme nicht sofort wieder aufgehoben werden, sobald die Möglichkeit besteht.?
Solche Maßnahmen sind Ausnahmesituationen und nicht gedacht und beschrieben für eine lange Zeit.
Am 28 November stimmt das Schweizer Volk darüber ab, ob die Maßnahmen praktisch auf 10 Jahre ausdehnen werden können.
Sie stimmen darüber ab ob das Volk den Bundesrat die Kompetenz gibt während der nächsten zehn Jahren das Parlament zu übergehen – das Volk zu übergehen der Bundesrat kann dann eigentlich alles tun was er will –
Die Schweizer Demokratie ist dann abgeschafft.
Ich bin dagegen dauerhafte Notstandsmaßnahmen.
Diese Notstandgesetze müssen die Ausnahme bleiben etwas anderes ist nicht gerechtfertigt.
Notstands Maßnahmen sollen verhältnismäßig bleiben, diese übermäßige Maßnahmenkultur führt auch dazu, dass man den Bürgern die freie Meinungsäußerung schlichtweg verbietet.
Es gab einen Tagesanzeiger Kommentar, der sagte, ja, es gibt schon Meinungsäußerungsfreiheit auch für Maßnahmen, aber nur solange die noch nicht verhängt sind.
Sind die Corona Maßnahme einmal verhängt, dann gibt es keine Meinungsäußerungsfreiheit mehr.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, das ist unglaublich – darüber stimmen Sie am 28 November ab!
Also, man sagt, es gibt keine Meinungsäußerungsfreiheit mehr.
Es wird auch eingegriffen, sobald ein Beamter etwas sagt gegen irgendwelche Maßnahmen wird doch nicht nur gemaßregelt, sondern fristlos entlassen, wie z.B. zwei Kantonspolizei Beamte in Zürich.
Es wird ein Anwärter auf den Staatsanwaltsposten ein Jahr zurückgestellt, weil das natürlich nicht geht, dass man sich irgendwo über die Regierung nicht positiv äußert.
Maßnahmen müssen Notstands Maßnahmen und die absolute Ausnahme bleiben.
Lassen wir diese Gesetze für die nächsten zehn Jahre zu – werfen wir unsere Verfassung praktisch in den Papierkorb.
Die Auswirkungen sind bereits spürbar, ich danke euch fürs zuhören.
Quelle: Ra. Valentin Landmann
Quelle: Podcast von Clark Kent von und mit Ra Valentin Landmann
Bild: Edition Qfm
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