Verschärfte Gesetze gegen korrupte Abgeordnete
Eigentlich unvorstellbar, das es erst jetzt kommt aber Abgeordnete, die Bestechungsgelder annehmen, können künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Der Bundesrat hat am Freitag ein neues Gesetz gebilligt, das den Straftatbestand der „unzulässigen Interessenwahrnehmung“ einführt.
Ab sofort können Mandatsträger, die für ihre politische Arbeit ungerechtfertigte finanzielle Gegenleistungen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, strafrechtlich verfolgt werden.
Auch Abgeordnete, die solche finanziellen Gegenleistungen anbieten, versprechen oder gewähren, können bestraft werden. Diese Neuregelung betrifft Abgeordnete des Bundestages, der Landtage, des Europaparlaments und der parlamentarischen Versammlungen internationaler Organisationen.
Die neue Vorschrift ergänzt bestehende Gesetze zur Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Neu ist, dass nun auch das Nutzen von Kontakten und Beziehungen zur Beeinflussung von Verwaltungsabläufen im Wahlkreis strafbar ist.
Initiative zum Schutz von Mandatsträgern
Neben dem Gesetz gegen Korruption hat der Bundesrat auch einen Gesetzesantrag zum besseren Schutz von Mandatsträgern auf den Weg gebracht. Dieser soll externe Bedrohungen gegen Politiker adressieren. Oftmals sind Politiker Übergriffen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt, die ihre Arbeit beeinflussen sollen. Der Antrag wurde von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen eingebracht.
Das Ziel ist die Einführung eines neuen Straftatbestandes gegen die Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking. Besonders Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene sollen vor bedrohlichen Eingriffen in ihr Privatleben geschützt werden. Derzeit bleiben solche Taten oft straffrei. Daher sollen bestehende Vorschriften für Abgeordnete in Bund und Ländern auch auf kommunale und europäische Ebenen ausgeweitet werden.
„Gewalt und Drohungen werden wir als Mittel der Politik nicht akzeptieren“, hieß es in der Debatte. Der Gesetzesantrag soll zunächst in den Bundesratsausschüssen weiter beraten werden, bevor in einer späteren Plenarsitzung darüber abgestimmt wird.
Bilder: Radio Qfm edition
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