Neues Gesetz – korrupte Abgeordnete sollen mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden…

Verschärfte Gesetze gegen korrupte Abgeordnete

Eigentlich unvorstellbar, das es erst jetzt kommt aber Abgeordnete, die Bestechungsgelder annehmen, können künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Der Bundesrat hat am Freitag ein neues Gesetz gebilligt, das den Straftatbestand der „unzulässigen Interessenwahrnehmung“ einführt.

Ab sofort können Mandatsträger, die für ihre politische Arbeit ungerechtfertigte finanzielle Gegenleistungen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, strafrechtlich verfolgt werden.

Auch Abgeordnete, die solche finanziellen Gegenleistungen anbieten, versprechen oder gewähren, können bestraft werden. Diese Neuregelung betrifft Abgeordnete des Bundestages, der Landtage, des Europaparlaments und der parlamentarischen Versammlungen internationaler Organisationen.

Die neue Vorschrift ergänzt bestehende Gesetze zur Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Neu ist, dass nun auch das Nutzen von Kontakten und Beziehungen zur Beeinflussung von Verwaltungsabläufen im Wahlkreis strafbar ist.

Initiative zum Schutz von Mandatsträgern

Neben dem Gesetz gegen Korruption hat der Bundesrat auch einen Gesetzesantrag zum besseren Schutz von Mandatsträgern auf den Weg gebracht. Dieser soll externe Bedrohungen gegen Politiker adressieren. Oftmals sind Politiker Übergriffen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt, die ihre Arbeit beeinflussen sollen. Der Antrag wurde von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen eingebracht.

Das Ziel ist die Einführung eines neuen Straftatbestandes gegen die Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking. Besonders Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene sollen vor bedrohlichen Eingriffen in ihr Privatleben geschützt werden. Derzeit bleiben solche Taten oft straffrei. Daher sollen bestehende Vorschriften für Abgeordnete in Bund und Ländern auch auf kommunale und europäische Ebenen ausgeweitet werden.

„Gewalt und Drohungen werden wir als Mittel der Politik nicht akzeptieren“, hieß es in der Debatte. Der Gesetzesantrag soll zunächst in den Bundesratsausschüssen weiter beraten werden, bevor in einer späteren Plenarsitzung darüber abgestimmt wird.

Bilder: Radio Qfm edition

Radio Qfm

Wir brauchen ihre Unterstützung

Täglich senden wir von 7-16 Uhr neuste US- und UK-Hits, ab 16 Uhr coole Country & Blues Musik, ab 22 Uhr elektronische Dance-Musik.

Stündlich werden Podcasts von uns und unseren Partnern, wie Apolut.net, Transition-News, Nachdenkseiten.de, Lion Media, Achgut.com, Epochtimes, Radio München, der Anti-Spiegel.ru, anderweltonline.com, Neulandrebellen, Manova, Alexander Wallasch, N8waechter,Uncutnews.ch und anderen ins Programm eingebunden.

 

All das kostet Geld.

 

Um das Programm kontinuierlich zu betreuen und auszubauen, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Mit Ihnen zusammen wollen wir eine hörbare Radio-Stimme für alle friedlichen und freiheitsliebenden Menschen werden.

 

Bitte unterstützen Sie Radio Qfm

 

Kontonummer:

Konto:

DE61 1001 1001 2620 3569 10

BIC: NTSBDEBTXX

Betreff:

„Radio Qfm Schenkung Kto. R. Freund“

Patreon – https://www.patreon.com/Querdenken761

Paypal – ron@nichtohneuns-freiburg.de

Bitcoin – Konto  – bc1qlgjge2yzejalt57z34m2g2c754vfh8t5c2ev47 

Eterium- Konto – 0x97B1b639A23368B98f4205E06C95210068703046