Erst am Montag wurde bekannt, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg Anklage erhoben hat.
Anklagegrund:
noch unbekannt!
Nur zwei Tage später stellt sich heraus:
Im Zuge der Anklage-Erhebung wurden sämtliche Geldwäsche-Vorwürfe gegen Ballweg fallengelassen.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte die Einstellung am Mittwoch gegenüber den verschiedenen Redaktionen
Die Nachricht kommt selbst für das Juristen-Team um den Querdenken-Gründer überraschend.
„Keinerlei Grund mehr für Inhaftierung“
Verteidiger und CDU-Landtagsabgeordneter Dr. Reinhard Löffler gegenüber
„Achtung, Reichelt!“:
„Ich hatte die Einstellung heute Morgen in der Post. Hinsichtlich der Anklage ist jetzt erst recht schleierhaft, was die konkreten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sein sollen.“
Laut Ballwegs Verteidigern waren vermeintlich undurchsichtige Geld-Verschiebungen von Querdenken-Geldern auf Ballwegs Firmenkonten Dreh- und Angelpunkt der Ermittlungen. Dr. Löffler: „Nach dieser Einstellung sehe ich keinerlei rechtliche Basis mehr für die Inhaftierung von Michael Ballweg.“
Im Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft, heißt es:
„Hinsichtlich der vorgenannten Tatvorwürfe wird das Verfahren gem. §170 Abs. 2 StPO eingestellt, da im Rahmen der Ermittlungen nicht der Nachweis erbracht werden konnte, dass die vom Beschuldigten ein- und ausgezahlten Barbeträge […] tatsächlich aus Geldern, die aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen versuchten Betrugstat erlangt wurden, stammt, da der Beschuldigte im fraglichen Zeitraum auch über größere Bargeldsummen aus anderen Quellen verfügte.“
Stellt sich die Frage, welche Ermittlungsergebnisse nun Grundlage für die Anklage sein sollen.
Aniello Ambrosio, Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte dazu:
„Da den Verfahrensbeteiligten die Klage noch nicht zugestellt wurde, darf ich zum Klagegrund noch nichts sagen.“
Dass Ballweg und seine Anwälte bislang nur von der Anklage, aber nichts über den Klagegrund wissen, sei einer speziellen terminlichen Konstellation geschuldet:
„Anders als üblich hat die Verteidigung nicht durch Zustellung der Klage, sondern vorab im Zusammenhang mit der Absage einer bevorstehenden Haftprüfung von der Klageerhebung erfahren“
so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Ballweg: „Die Wahrheit kommt immer ans Licht.“
Michael Ballweg wurde von einem anderen Mitglied des Juristen-Teams über die Einstellung der Geldwäsche-Ermittlungen telefonisch informiert.
Laut Rechtsanwalt Ralf Ludwig sagte Ballweg zur Wendung:
„Ich bin erfreut. Es zeigt sich, dass die Wahrheit immer ans Licht kommt.“
Die Gründe für die fraglichen Ein- und Auszahlungen habe Ballweg dem Richter bereits in der ersten Haftprüfung am 15. August 2022 ausführlich dargelegt, so Ludwig.
Querdenken-Gründer Michael Ballweg sitzt seit dem 29.06.2022 in U-Haft in Stuttgart Stammheim.
Ursprünglich hatte die ermittelnde Staatsanwältin dem IT-Unternehmer vorgeworfen, 640.000 Euro Spendengelder, die Ballweg während der Coronakrise für Demos der Querdenken-Bewegung gesammelt hatte, für private Zwecke verwendet zu haben.
Der Tatvorwurf wurde laut Ballwegs Anwälten inzwischen auf ein 146.000 Euro-Darlehen vermeintlich für eigene Zwecke und versuchten statt vollendeten Schenkungsbetrug herunter gekocht.
Anwälte kritisieren Ablauf der Ermittlungen
IT-Unternehmer Michael Ballweg gründete im Jahr 2020 die Querdenken-Bewegung und organisierte während der Coronakrise zahlreiche Großdemonstrationen gegen die Maßnahmen-Politik der Bundesregierung.
Der Stuttgarter sitzt seit neun Monaten in U-Haft. In zahlreichen öffentlichen Statements haben seine Verteidiger immer wieder auf Ungereimtheiten im Ermittlungsverfahren hingewiesen und betont, dass die Vorwürfe gegenüber Ballweg aus ihrer Sicht konstruiert seien.
Nach der Befragung von knapp 1000 Zeugen habe die Stuttgarter Justiz bereits im November 2022 eingeräumt, dass der Unternehmer Spenden, die er für Querdenken erhalten hatte, nicht für sich selbst ausgegeben hat.
Quelle: pleiteticker.de
Bilder: Querdenken-761
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