Heute mal ein Gericht – mit 2G oder ohne 2G?
Es war eine massive Schlappe für die Corona-Politik von Bund und Ländern
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen am 16.12.2021 für gesetzwidrig erklärt.
Die Entscheidung traf der 13. Senat des Gerichts, der für Gesundheitsfragen zuständig ist. Das wird sich nun ändern.
„Alexander Weichbrodt, Vorsitzender des inzwischen schon für seine eigenwilligen Entscheidungen bekannten 13. Senats beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, steht eine Entlastung bevor“, heißt es zynisch bei „Rundblick – Politikjournal für Niedersachsen“
Sein dreiköpfiger Senat, der noch um einen vierten Richter ergänzt wurde, war in den vergangenen Monaten mit hunderten Corona-Klagen betraut worden. Von 2022 an ändern sich nun die Zuständigkeiten“ – und ein neuer 14. Senat wird sich des Themas Corona annehmen. Das ist auch auf der Homepage des Gerichts zu lesen: „Am heutigen Tag wurde am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein neuer 14. Senat eingerichtet.
Mit dem Jahreswechsel übernimmt der 14. Senat zudem vom 13. Senat das Gesundheits- und vom 4. und 10. Senat das Sozialrecht als weitere Rechtsgebiete“, heißt es da mit Datum vom 21. Dezember.
Mit anderen Worten: Fünf Tage nach der Entscheidung, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte und eine
Ohrfeige für die Regierungen war, wird bekannt, dass dem Senat die Zuständigkeit entzogen wird zugunsten eines neu gegründeten Senats.
Quelle: Reitschuster.de
Bild: Rote Karte für 13 Senat in Lüneburg
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