Kenia – Immunität für Gates Stiftung wieder aufgehoben…

Anfang November 2024 kam die Nachricht, dass sich die Bill & Melinda Gates Stiftung für ihre Aktivitäten in Kenia “Immunität” gesichert hatte durch die alternativen Medien.

Wir hatten darüber berichtet und viele ehrliche Journalisten waren darüber entsetzt.

Nun hat sich wohl auch die internationale Politik mit diesem Thema befasst und den Versuch von Bill Gates sich einer Strafverfolgung für seine Aktivitäten vor, während und nach der Coronazeit zu entziehen verhindert.


Denn:
Die Bill & Melinda Gates Foundation hat ihre rechtliche Immunität sowie Privilegien in Kenia verloren.

Das hat ein Gericht entschieden.

Ende November 2024 geriet die Bill & Melinda Gates Foundation aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung in Kenia erneut ins Rampenlicht.

Der High Court des Landes setzte die rechtliche Immunität und die besonderen Privilegien der Stiftung aus, die zuvor nach dem kenianischen Privilegien- und Immunitätsgesetz gewährt worden waren. Dies markiert einen bedeutenden Rückschlag für eine der weltweit einflussreichsten und zugleich umstrittensten Privatstiftungen.

Die rechtliche Immunität der Gates Foundation in Kenia

Die Bill & Melinda Gates Foundation hatte sich in Kenia weitreichende rechtliche Privilegien gesichert.

Diese waren durch die Legal Notice No. 157, die am 19. September 2024 veröffentlicht wurde, offiziell bestätigt worden. Die Rechte umfassten Steuerbefreiungen, Immunität vor Gerichtsverfahren und die Befugnis, Verträge abzuschließen sowie Eigentumstransaktionen durchzuführen – vergleichbar mit den Vorrechten diplomatischer Vertreter.

Premierministerin Musalia Mudavadi hatte die Immunität mit der gemeinnützigen Mission der Gates Foundation gerechtfertigt, die weltweit in mehr als 140 Ländern aktiv ist, um angeblich Armut, Krankheiten und Ungleichheit zu bekämpfen.

Sie erklärte, dass diese Privilegien der Stiftung ermöglichen sollten, ihre Arbeit effizienter zu gestalten.

Die Entscheidung stieß jedoch auf öffentliche Kritik und rief die Law Society of Kenya (Anwaltskammer Kenias) auf den Plan.

Der gerichtliche Einspruch

Am 11. November 2024 reichte die Anwaltskammer eine einstweilige Verfügung ein, um die gewährte Immunität aufzuheben. Der High Court folgte diesem Antrag und setzte die Privilegien bis zu einer weiteren gerichtlichen Anhörung am 5. Februar 2025 außer Kraft.

In seinem Urteil untersagte Richter Bahati Mwamuye der Gates Foundation, ihren Direktoren, leitenden Angestellten und Bevollmächtigten, von den zuvor gewährten Vorrechten Gebrauch zu machen.

Er betonte, dass die Nichteinhaltung dieser Anordnung rechtliche Konsequenzen haben werde. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, die betroffenen Parteien bis Ende November über die Entscheidung zu informieren, um die weitere rechtliche Prüfung vorzubereiten.

Reaktionen und Bedeutung

Die Entscheidung des kenianischen Gerichts wurde sowohl national als auch international aufmerksam verfolgt. Kritiker argumentierten, dass die gewährte Immunität der Stiftung eine Art “Freifahrtschein” gewesen sei, der sie vor jeglicher strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Verantwortung für ihre Aktivitäten in Kenia geschützt hätte.

Diese Aktivitäten umfassen zahlreiche Programme, die von Impfungskampagnen bis zu Projekten zur angeblichen Armutsbekämpfung reichen.

Während die Gates Foundation betonte, dass die Immunitätsvereinbarung mit kenianischem Recht im Einklang stünde und vergleichbar mit Vereinbarungen sei, die anderen internationalen Organisationen gewährt wurden, äußerten viele Kenianer Bedenken.

Sie kritisierten insbesondere die mangelnde Transparenz und die potenziellen Auswirkungen der Immunität auf die Rechenschaftspflicht der Stiftung.

Kritik an der Stiftung

Bereits vor der aktuellen Kontroverse stand die Bill & Melinda Gates Foundation wiederholt in der Kritik. Insbesondere ihre Rolle während der Corona-Pandemie und ihr Einfluss auf globale Gesundheitsstrategien wurden von verschiedenen Seiten hinterfragt. Die jetzige gerichtliche Entscheidung in Kenia wird von einigen als Versuch gewertet, die Stiftung stärker zur Verantwortung zu ziehen und ihre Aktivitäten transparenter zu machen.

Ausblick

Bis zur endgültigen Entscheidung im Februar 2025 bleibt die rechtliche Zukunft der Gates Foundation in Kenia ungewiss. Das Verfahren wird zeigen, ob die Stiftung ihre Sonderprivilegien wiedererlangt oder ob Kenia ein Präzedenzfall wird, in dem eine solche Immunität dauerhaft verweigert wird.

 

Die Entscheidung des kenianischen High Courts hat jedoch bereits jetzt Signalwirkung. Sie verdeutlicht die wachsende Skepsis gegenüber großen privaten Stiftungen, die ihre globale Macht häufig mit wenig direkter Kontrolle oder Aufsicht ausüben. Ob andere Länder ähnliche Schritte unternehmen werden, bleibt abzuwarten.

Quelle: www.TKP.at

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