Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland…

Der Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz

Noch steht die schwarz-rote Koalition nicht fest, doch ein Satz aus den Verhandlungen der CDU/CSU sorgt für Aufruhr:

 

„Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir abschaffen.“

 

Dieser Vorschlag, formuliert von der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung“ unter Philipp Amthor, zeigt, wie wenig Transparenz einigen Politikern wert ist.

Das Informationsfreiheitsgesetz

 
(IFG) wurde am 1. Januar 2006 in Deutschland auf Bundesebene eingeführt.
 
Es gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden, ohne dass ein besonderes Interesse nachgewiesen werden muss.
 
„Amtliche Informationen“ umfassen alle Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen, unabhängig von ihrer Speicherungsform – von Schriftstücken über elektronische Daten bis hin zu Ton- und Videoaufzeichnungen. Der Anspruch kann durch Ausnahmen beschränkt werden, etwa zum Schutz öffentlicher Belange (§ 3 IFG, z. B. internationale Beziehungen, Sicherheit), privater Interessen (§ 5, z. B. Geschäftsgeheimnisse) oder personenbezogener Daten (§ 6).
 

Entwicklung und Nutzung

 

  • Historischer Kontext: Vor 2006 gab es auf Bundesebene kein allgemeines Einsichtsrecht; nur spezielle Regelungen wie das Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 29 VwVfG) boten begrenzte Rechte. Länder wie Brandenburg (1998), Berlin (1999) und Nordrhein-Westfalen (2002) hatten bereits eigene IFGs. Der Weg zum Bundes-IFG war langwierig, geprägt von Widerständen der Ministerialbürokratie trotz Koalitionsversprechen (z. B. Rot-Grün 1998 und 2002).
  • Antragszahlen: Laut dem Bundesinnenministerium wurden 2015 etwa 9.325 Anträge gestellt, 2017 stieg die Zahl auf 12.198. Seitdem liegt sie stabil bei etwa 10.000-12.000 jährlich, oft unterstützt durch Plattformen wie FragDenStaat, die über 50 % der Anfragen verzeichnet. Bis 2024 wurden über FragDenStaat etwa 300.000 Anfragen gestellt.
  • Rechtsprechung: Ein Meilenstein war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2011, das klärte, dass das IFG auch für die gesamte Tätigkeit der Bundesministerien gilt, nicht nur für Verwaltungsaufgaben – ein Schlag gegen die Argumentation, dass Regierungstätigkeit ausgenommen sei.

 

Aktuelle Entwicklungen (Stand März 2025)

 

  • Koalitionsverhandlungen CDU/CSU und SPD: Im März 2025 sorgte ein geleaktes Verhandlungspapier der CDU/CSU für Aufsehen, das vorschlägt, das IFG „in der bisherigen Form“ abzuschaffen. Dies wurde von der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung“ unter Philipp Amthor (CDU) formuliert. Begründung: Stärkung der repräsentativen Demokratie und Entlastung der Verwaltung. Amthor relativierte dies später im Spiegel, sprach von einer „Neujustierung“ statt Streichung, um spezifische Auskunftsrechte (z. B. für Presse) zu harmonisieren. Die SPD hat sich bisher nicht klar positioniert.
  • Kritik: Der Vorschlag löste massive Proteste aus. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) warnte vor einem „Einschnitt in die Demokratie“, Reporter ohne Grenzen sahen die Informationsfreiheit bedroht. Grünen-Politiker Konstantin von Notz nannte es „hochalarmierend“. Bürgerrechtsgruppen wie FragDenStaat betonen, dass das IFG Skandale wie die Corona-Protokolle, Cum-Ex oder die Masken-Deals aufdeckte.
  • Transparenzranking: Deutschland liegt international im Mittelfeld. Länder wie Schweden (seit 1766) oder die USA (FOIA seit 1966) haben weitergehende Regelungen. Bayern, Niedersachsen und Sachsen haben noch kein Landes-IFG, während Hamburg (2012) und Sachsen (2023) Transparenzgesetze einführten, die über das IFG hinausgehen (z. B. Veröffentlichungspflichten).

 

Praxisprobleme

 

  • Behörden lehnen oft Anfragen mit Verweis auf Ausnahmen ab, was Gerichte belastet. Manfred Redelfs (Greenpeace) kritisiert seit 2010 eine fehlende Transparenzkultur. Kosten (regelt die IFGGebV) können hoch sein; 2016 urteilte das Bundesverwaltungsgericht gegen eine 15.000-Euro-Rechnung des BMI.

Seit 2006 zwingt das IFG Bundesbehörden, auf Antrag Einblick in Akten zu gewähren – von Verträgen bis E-Mails.

 
Über 300.000 Anfragen, oft via FragDenStaat, deckten Skandale wie die Corona-Protokolle, Cum-Ex oder Jens Spahns Masken-Deals auf.
 
2017 gab es 12.198 Anträge, heute sind es stabil etwa 10.000 jährlich.
 

Ein Urteil von 2011 klärte:

 
Auch Ministerien müssen Auskunft geben. Doch Behörden blockieren oft mit Verweis auf Ausnahmen (§§ 3-6 IFG), was Kritiker wie Manfred Redelfs als fehlende Transparenzkultur anprangern.
 
Die Union will das IFG opfern – angeblich für weniger Bürokratie und eine stärkere Rolle des Parlaments.
 

Phillip Amthor, selbst einst durch IFG-Anfragen zu seinen Nebentätigkeiten unter Druck, spricht von „Neujustierung“.

 

Doch der Aufschrei ist groß:

 
Der DJV sieht die Demokratie noch weiter gefährdet, Reporter ohne Grenzen einen Rückschritt.
 
International hinkt Deutschland hinterher – Schweden hat seit 1766 Öffentlichkeit, die USA seit 1966 den FOIA.
 
Bayern und Niedersachsen haben kein Landes-IFG, während Sachsen seit 2023 ein Transparenzgesetz nutzt.
 
Wenn das IFG fällt, bleibt eine Frage:
 

Was soll im Dunkeln bleiben?

 
Die Antwort könnte in den Akten liegen – die wir dann nicht mehr sehen.
 
B.W.

Bilder: Phillip Amthor im Deutschen Bundestag

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