Der Unternehmer Urs Ledermann zieht seine Staatshaftungsklage, trotz Ablehnung des Bundesrates, nach Lausanne weiter.
Der Unternehmer Urs Ledermann aus Zürich reichte am 12. Januar 2021 eine Eidgenössische Staatshaftungsklage gegen den Bundesrat ein und fordert Schadenersatz und Genugtuung in Höhe von acht Millionen Franken – die Verluste seines Textilhandelsunternehmens Cleaning Store Company (wir berichteten). Gemäss eigenen Angaben musste der Betrieb wegen des Lockdowns 30 Stellen abbauen.
1965 vom Schwiegervater gegründet, hatte Ledermann die Firma zusammen mit den heutigen Besitzern, seine Tochter und sein Schwiegersohn, zum florierenden Geschäft mit acht Filialen und 74 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgebaut.
Der Schaden sei auf die Corona-Politik des Bundesrates zurückzuführen. Dieser habe gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip verstossen und aufgrund einer mangelnden oder fehlerhaften Grundlage entschieden.
Mit einer Antwort vom 31. März wehrte sich der Bundesrat gegen die Vorwürfe, mit den Argumenten, dass seine Verordnungen durch das vom Parlament beschlossene Covid-19 Gesetz abgesichert seien. Durch das Parlament legitimierte Erlasse seien einer Staatshaftung nicht zugänglich, berichtet die Onlineausgabe der Boulevardzeitung Blick.
In diesem, vom Bundespräsidenten Guy Parmelin unterzeichneten Schreiben, erinnere die Landesregierung an die Härtefallmassnahmen und die Kurzarbeit, die für Unternehmen wie jenes von Ledermann eingerichtet wurden. Die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments hätte bisher keine “unrechtmässige Anwendung von Notrecht durch den Bundesrat” festgestellt.
In Bezug auf wissenschaftliche Fragen verweise der Bundesrat wie üblich auf die Weltgesundheitsorganisation WHO und auf die Covid-19 Taskforce, gegen die kürzlich eine Strafanzeige eingereicht wurde.
Von dieser Absage lässt sich Ledermann allerdings nicht beirren.
Am letzten Donnerstag habe sein Anwalt, der Berner Fürsprecher Patrik Kneubühl, Klage beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht. Es handle sich um ein sogenanntes “kontradiktorisches Verfahren”: Die Klägerseite könne unabhängige Sachverständige benennen und die Parteien würden sich direkt gegenüberstehen.
Für Kneubühler ist dies ein bemerkenswerter Rollentausch, denn er hat als Chefjurist des damaligen Justizministers Christoph Blocher selber im Dienst des Bundesrates gestanden.
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