Freiburg i. Br. die beschauliche Stadt entwickelt sich zum Widerstandszentrum in Baden.
Weit mehr als 6000 Teilnehmer marschieren im Moment friedlich aber bestimmt durch die Straßen der schönen Stadt und protestieren gegen die nicht mehr nachzuvollziehenden Corona-Maßnahmen der Länder und des Bundes.
Aber auch Rene Funk, ein Ex Bundeswehrangehöriger, der den Sprung zum Leiter des Ordnungsamts der Stadt Freiburg geschafft, hat zieht immer mehr den Ärger der Demonstranten auf sich. Mit einer fadenscheinigen Begründung die sich der Jurist hat einfallen lassen, definiert er “Spazierengehen” als Tätigkeit die gemeinsam und verabredet in Freiburg stattfinden soll und somit ist das nach seiner “Meinung” ein Versammlung, die genehmigungspflichtig ist.
Wir haben uns nun einmal die “Definition von Spazierengehen” angeschaut und dazu in Wikipedia die ausführlichste Definition gefunden.
Ein Spaziergang (im 15. Jahrhundert entlehnt von italienisch spaziare „sich räumlich ausbreiten, sich ergehen“) ist das Gehen (Ambulieren, Flanieren, Promenieren, Lustwandeln) zum Zeitvertreib und zur Erbauung.
Man kann beispielsweise im Wald, in Parks oder den Deich entlang, aber auch in Geschäftsvierteln der Stadt als Flaneur oder zum Schaufensterbummel spazieren. Spaziergänge können der Entspannung, der Erholung oder der beobachtenden und gedankenvollen Muße dienen. Menschen gehen auch wegen der Sonne, der frischen Luft, Bewegung und zum „Tapetenwechsel“ spazieren. Ein Spazierstock erleichtert und beschwingt das Gehen.
Ein berühmter Spaziergänger war Goethe (Ich ging im Walde | so für mich hin,| und nichts zu suchen,| das war mein Sinn.).[1] An seiner bevorzugten Ruhebank im Frankfurter Stadtwald wurde später der Goetheturm errichtet.
Literarisch bedeutsam wurde Der Spaziergang durch Friedrich Schillers Elegie (so der ursprüngliche Titel), worin Schiller anhand des Beobachtens und Nachsinnens des bergauf Ziehenden seine eigene Natur- und Geschichtsphilosophie entfaltet. Das Gedicht schließt mit der befreienden Zeile Und die Sonne Homers, siehe! sie lächelt auch uns. Zum Beispiel eines solchen damals noch üblichen Riesenspaziergangs das romantische Gemälde von Caspar David Friedrich.
Ein viel gelesener Reisebericht des leidenschaftlichen und beobachtungsstarken Weltdurchwanderers Johann Gottfried Seume war sein Spaziergang nach Syrakus im Jahr 1802. Der Titel ist allerdings ironisch zu verstehen, da es sich bei Seumes Reise gerade nicht um einen lockeren Spaziergang, sondern um eine fast einjährige, teilweise gefährliche Wanderung über 6.000 Kilometer handelte. Ebenso ironisch bzw. untertreibend ist der Alpenspaziergang (1988) von Karl Lukan über seine fünf Monate lange Wanderung von Wien nach Nizza (mit seiner Frau Fritzi).
Auch haben dem Spaziergang z. B. Eichendorff (O Täler weit, o Höhen, | o schöner grüner Wald, | du meiner Lust und Wehen | andächt’ger Aufenthalt)[2] und Adalbert Stifter (Der Waldgänger) in ihren Werken viel Raum gegeben. Franz Kafka schrieb u. a. eine Parabel mit dem Titel Der plötzliche Spaziergang und verarbeitete das Motiv des Spaziergangs in einem Kapitel seines Werkes Beschreibung eines Kampfes. Robert Walser war ein begeisterter Spaziergänger und verarbeitete dies in seiner Prosaarbeit Der Spaziergang. Ein monologischer Lobgesang auf den Spaziergang ist der 2010 erschienene Roman Spaziergänger Zbinden von Christoph Simon.
Der deutsche Maler Carl Spitzweg malte Mitte des 19. Jahrhunderts mehrmals Familien auf Sonntagsspaziergang. Auch das Gemälde Der Spaziergang von Pierre-Auguste Renoir zeigt eine Frau mit zwei Kindern in Sonntagskleidung.
Gemäß der ganzen Wikipedia-Ausführung gibt es keinen Hinweis, das Spazierengehen eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist oder überhaupt sein kann – denn nur eine Person kann mit sich selbst spazierengehen.
In den meisten Fällen haben die Menschen zwei Beine und nur einen Körper und wenn sich mehrere Menschen bei einem Spaziergang begegnen, so ist das eben der Nähe in einer Stadt geschuldet und nicht zwingend eine Verabredung.
Ansonsten sehen wir ausschliesslich Annahmen oder Beweislastumkehrungen in der juristischen Begründung. Es wirkt eher wie eine schnell hingeschluderte Begründung ohne Hand und Fuss und auf jeden Fall mit sehr rudimentärem juristischen Verständnis.
Schon allein die juristische Begründung, dass Ansammlungen gemäß Versammlungsrecht automatisch Versammlungen sein sollen, ist sehr fragwürdig. Denn Spaziergänge können nicht Ansammlungen sein, die einem gemeinsamen inneren Zweck folgen und somit unterliegen sie auch nicht dem Versammlungsgesetz.
Der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Freiburg Dr. Rene Funk scheint anzunehmen, das das Verwaltungsgericht in Freiburg in jedem Fall auf seiner Seite stehen wird, falls es einzelne oder viele Bürger gibt, die gegen die Verordnung Klagen werden.
Das zu den juristischen Auswüchsen des Rene Funk.
Die Verordnung ist aber auch eine moralische und menschliche Zumutung und lässt sich nur durch den “Militärischen Hintergrund” des Menschen erklären. Vielleicht sollte jemand Herrn Funk mitteilen, dass er sich nicht mehr im Militärdienst befindet und die Menschen in Freiburg auch keinen Wert auf seine vorlauten Belehrungen legen.
Quelle: Radio Qfm.network
Bilder: Radio Qfm.network
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