Am 19. August 2023 um 10:53 Uhr forderte die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den Familienrichter Christian Dettmar aus Weimar am Landgericht Erfurt eine Haftstrafe von drei Jahren.
Der Richter hatte im April 2021 durch einen Gerichtsbeschluss an zwei Schulen in Weimar die Maskenpflicht aufgehoben, obwohl diese Entscheidungen später von höheren Instanzen wieder rückgängig gemacht wurden.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte vor Gericht, dass der Angeklagte die Maskenpflicht aufgehoben habe, obwohl er dafür nicht zuständig war.
Sie warf ihm vor, ein Statement gegen die staatlichen Corona-Regeln setzen zu wollen.
Dies habe er getan, indem er die Kinder instrumentalisierte und sein Amt missbrauchte.
Die Staatsanwaltschaft behauptete, dass der Richter gezielt nach Kindern gesucht habe, um gegen die Corona-Schutzmaßnahmen vorzugehen. Diese Kinder hätten ihm als Mittel zum Zweck gedient.
Die Staatsanwältin stützte ihre Argumentation auf Mails und Chats, die diese Ansicht untermauern sollten.
Im April 2021 hatte der Familienrichter am Weimarer Familiengericht entschieden, dass die Schulkinder trotz der damaligen Corona-Regeln im Unterricht keine Masken tragen müssten.
Dieses Urteil wurde später von höheren Instanzen aufgehoben, da der Richter nicht die Befugnis hatte, eine solche Entscheidung zu treffen.
Während des Prozesses betonte Dettmar, dass seine Entscheidung ausschließlich im Interesse der Kinder lag, und er würde jederzeit wieder so handeln.
Sein Verteidiger plädierte ebenfalls auf Freispruch und argumentierte, dass es dem Angeklagten tatsächlich nur um das Wohl der Kinder gegangen sei.
Die Urteilsverkündung wird in der kommenden Woche erwartet.
Bilder: Radio Qfm Edition Richter Christian Dettmar
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