Die versuchte Vernichtung von Michael Ballweg…

Mit welchen absurden Tricks Staatsanwälte Michael Ballweg zum Staatsfeind No 1 erklären wollen

Michael Ballweg sollte politisch vernichtet werden. Wegen der fragwürdigen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft musste der Querdenken-Gründer neun Monate in Untersuchungshaft verbringen, mit absurden Tricks wurde er zum Staatsfeind erklärt.

Hinter dicken Wänden der Justizvollzugsanstalt sitzt Michael Ballweg, neun Monate lang, wartet auf seine Freilassung.

Seine Anwälte scheitern immer und immer wieder mit Anträgen, die den Querdenken-Gründer auf freien Fuß setzen sollen.

Zuvor wurde er am 29. Juni 2022 bei einer Hausdurchsuchung festgenommen, soll hunderttausende Euro zweckentfremdet und sich selbst in die Tasche gesteckt haben.

Deshalb musste er in Untersuchungshaft – zuvor hatte er die vermutlich bekannteste Protestbewegung gegen die Covid-Maßnahmen in Deutschland gegründet und geriet somit in den Fokus von Politik und Justiz.

 

Zu seinem Pech hat sich der Rechtsstaat in der bundesdeutschen Geschichte nie derartig repressiv, aggressiv und verurteilungsfreudig gezeigt wie während der Pandemie.

 

Leidtragende waren ebenjene Maßnahmenkritiker und Skeptiker.

Unter dem Begriff „Querdenker“ wurden sie gebrandmarkt wie zuvor nur terroristische Organisationen.

Ihr Widerstand gegen die Covid-Maßnahmen wurde gar mit den Taten von Nationalsozialisten und anderen dunklen Kapiteln deutscher Geschichte verglichen.

 

Als Staatsfeind wurde dann Ballweg ausgemacht, der mit „Querdenken 711“ die wahrscheinlich einflussreichste Covid-kritische Bewegung ins Leben gerufen und seit dem Frühjahr 2020 zehntausende Menschen für maßnahmenkritische Proteste mobilisiert hatte.

 

Der 49-jährige IT-Unternehmer aus Baden-Württemberg muss sich seit Oktober 2024 in mittlerweile fast 30 Verhandlungstagen gegen den Vorwurf des Betrugs und der Steuerhinterziehung wehren.

Dabei wurde in den vergangenen Monaten immer deutlicher:

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat kaum handfeste Beweise für die schwerwiegenden Vorwürfe. Vielmehr könnte es sich bei dem Prozess gegen Ballweg um einen konstruierten, fast schon erfundenen Versuch handeln, einen Präzedenzfall für den Kampf gegen regierungskritische Bewegungen, kurzum sogenannte „Querdenker“ oder, wie sie auch genannt werden, „Schwurbler“, zu schaffen.

Viel Wirbel um die Finanzierung von „Querdenken 711“

Alles begann im April 2020. „Querdenken 711“ veranstaltete die ersten, zunächst auch aufgrund des Lockdowns nur spärlich besuchten Demonstrationen gegen die wegen Covid-19 verhängten Maßnahmen.

Spätestens als im August 2020 zigtausende Menschen für die Proteste mobilisiert wurden, war die mediale Empörung groß.

Am 29. August 2020 versammelte Ballweg zehntausende Personen an der Siegessäule in Berlin, ein zwei Kilometer langer Zug sorgte für ausdrucksstarke Bilder:

 

Gefordert wurde die Aufhebung aller Restriktionen aufgrund von Covid-19.

 

Damals sprach auch Robert F. Kennedy Jr., der Neffe des 1963 ermordeten US-Präsidenten John F. Kennedy. Viereinhalb Jahre später ist Kennedy aufgestiegen und Gesundheitsminister der Vereinigten Staaten.

Auch Ballwegs Name ist mittlerweile über die Landesgrenzen hinaus bekannt – weil sich der 49-Jährige mittlerweile vor Gericht verantworten muss.

Alles fing mit ebenjener Demonstration an – in der Folge wurde „Querdenken 711“ und alle anderen “Querdenken Organisationen” auch institutionell bekämpft:

An einem eiskalten Novembertag im Jahr 2020 setzte die Polizei zunächst Wasserwerfer gegen die Demonstranten ein.

Im Mai 2021 sperrte YouTube den Querdenker-Kanal mit 75.000 Abonnenten – angeblich wegen Falschinformation.

Dabei stießen die Protestaufrufe zu der Zeit auf wesentlich weniger Zuspruch als noch zwölf Monate zuvor.

Doch der institutionelle Kampf gegen Ballweg nahm jetzt erst richtig Fahrt auf. Im Fokus steht vor allem das Finanzmanagement der Bewegung:

Laut der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Klägerseite in der Sache, soll Ballweg zunächst erhebliche Summen aus seinem Unternehmen und seinem Privatvermögen in „Querdenken 711“ investiert haben. So weit, so gut.

Als seine finanziellen Ressourcen verbraucht waren, soll er sich dann an seine Anhänger gewandt und um finanzielle Unterstützung gebeten haben.

Die damals auf der Website aufgeführten Unterstützungsmöglichkeiten liefen allesamt über Ballweg – ein separates Konto, betonte der Unternehmer im Gespräch mit Tichys Einblick. Genutzt werden sollten darüber gesammelte Schenkungen für die organisierten Demonstrationen, für Klagen sowie die Infrastruktur von „Querdenken 711“ im Internet.

Im Mai 2021 wurde dann eine Stiftung gegründet, um die Einnahmen und Ausgaben transparenter zu gestalten.

Eine Stiftung ist jedoch nicht zur Offenlegung ihrer Bilanz verpflichtet, außerdem gibt es Ungereimtheiten:

Die letztlich gegründete „Herzensmenschen Familienstiftung“ soll nicht die zuvor angekündigte Querdenken-Stiftung sein und zudem nicht der Gemeinnützigkeit dienen. Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk erklärte das Regierungspräsidium Darmstadt im Juli 2021, der Antrag für eine Querdenken-Stiftung sei im September 2020 eingereicht, einen Tag später jedoch wieder zurückgezogen worden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt – darunter ein Grünen-Politiker

Stattdessen sei im Mai nach einmonatiger Bearbeitungszeit die Herzensmenschen-Stiftung von Ballweg gegründet worden – die allerdings keine eindeutige Verbindung zu „Querdenken 711“ hat.

Ballweg behauptet währenddessen, der Gründungsprozess sei von staatlicher Seite monatelang verzögert worden.

Die Staatsanwaltschaft wird hellhörig – offenbar auch aus politischen Gründen.

Bearbeitet wird der Fall auch von einem für die Grünen aktiven Staatsanwalt, darüber berichtete zuerst Nius.

Dr. Christian Schnabel kandidierte 2024 zu einem Zeitpunkt bei einer Kommunalwahl für die Grünen, als er schon gegen Ballweg ermittelte.

Bei der Kommunalwahl in Ditzingen in Baden-Württemberg kandidierte er auf Listenplatz 6. Interessanterweise beschäftigten sich die Grünen bereits 2021 im baden-württembergischen Landtag mit „Querdenken 711“.

Auch Staatsanwalt Schnabel soll bereits mit dem Fall vertraut gewesen sein, bevor dieser durch Ballwegs Verhaftung im Juni 2022 überhaupt an Relevanz gewann.

Ebenjene Festnahme wurde am 29. Juni 2022 vollzogen. Begründet wurde das auch mit der intransparenten Buchführung von „Querdenken 711“:

Ballweg soll die Geldgeber über die Verwendung der angeblichen Schenkungen getäuscht haben, die erhaltenen Schenkungen zweckentfremdet haben.

 

Ebenjene Thematik wurde auch von den Grünen im Landtag angesprochen. Doch offenbar handelt es sich letztlich um einen konstruierten Vorwurf, wie sich später vor Gericht zeigen wird.

 

In diesem Kontext kommt es auch zu Hausdurchsuchungen in zu „Querdenken 711“ gehörenden Objekten.

Seit ebenjenem 29. Juni 2022 saß Ballweg in Untersuchungshaft, für neun Monate – mehrere Haftüberprüfungsanträge von den Anwälten des Querdenken-Gründers blieben während dieser Zeit vor dem Amtsgericht Stuttgart erfolglos.

Die Beschwerden reichten bis zum Bundesverfassungsgericht – das wies den Antrag ab. Gegenüber Apollo News erklärte der Rechtsanwalt Udo Vetter bereits im Oktober 2023, dass dieses Vorgehen jedoch nicht ungewöhnlich sei.

Das Bundesverfassungsgericht würde sich nur „extrem selten in Haftfragen“ einmischen, „es empfindet sich nicht als Super-Revisionsinstanz“.

Ballwegs Verteidiger ahnten dennoch einen „Justizskandal“. Im Februar 2023, kurz vor der Aufhebung der Haft, teilten die Anwälte in einer Pressemitteilung dann mit, Ballweg seien beispielsweise entscheidende Dokumente nicht vorgelegt worden, während entlastendes Material bei den Entscheidungen ignoriert wurde – das Gericht wies das zurück.

Als die Verteidiger kurz darauf im März mit der 120 Seiten starken Anklageschrift der Staatsanwaltschaft überrascht werden, geht es plötzlich auch um Steuerhinterziehung im großen Stil – doch dazu soll Ballweg zuvor gar nicht verhört worden sein.

Und auch der 2022 vollzogene Haftbefehl beinhaltete derartige Vorwürfe zuvor nicht.

 

Zudem handelt es sich laut der Verteidigung um die nicht fristgerecht eingereichten Steuererklärungen seines Privatvermögens und Unternehmens für das Jahr 2020, die im August 2022 fällig waren – zu diesem Zeitpunkt saß Ballweg aber in Untersuchungshaft.

 

Frei kam er erst kurz nach der Klage der Staatsanwaltschaft im März 2023.

Zunächst wurde im selben Monat der Haftbefehl durch das Oberlandesgericht Stuttgart wegen mangelndem „Fluchtreiz“ bei einer regulären Haftüberprüfung aufgehoben.

Die Fluchtgefahr war zuvor an einem Hausverkauf Ballwegs festgemacht worden.

Im Zuge einer Scheidung soll der Querdenken-Gründer sein Heim veräußert und seinen Hausstand in Norddeutschland untergebracht haben – weil dort seine Freundin wohnt.

Die Verteidigung erklärte, Ballweg habe schon länger eine Weltreise geplant, ins Ausland ziehen wolle er aber nicht.

Am 4. April wurde der Querdenken-Gründer dann aus der Untersuchungshaft entlassen, nachdem das Landgericht Stuttgart die Untersuchungshaft aufgehoben hatte.

Neun Monate lang saß Ballweg wegen Betrugs und Geldwäsche letztlich unbegründet in dem Stammheimer Gefängnis. Denn der Prozess hat bislang hauptsächlich entlastende Hinweise, fragwürdige Punkte in der Anklageschrift und erfundene Zusammenhänge der Staatsanwaltschaft offenbart.

 

Insgesamt 9.450 Geldgeber habe der Querdenken-Gründer durch eine nicht zweckmäßige Verwendung des Geldes betrogen, wirft die Staatsanwaltschaft Ballweg vor.

 

Über eine Million Euro soll Ballweg für „Querdenken 711“ gesammelt und davon 575.000 Euro zweckentfremdet und zum Teil in sein Privatvermögen überführt, zum anderen Teil als Darlehen an das von ihm gegründete Software-Unternehmen „Media Access GmbH“ überwiesen haben.

Die Verteidigung bestritt dieses Vorgehen von Anfang an, über 1.000 Geldgeber sagten zudem größtenteils zugunsten von Ballweg aus.

Vor Gericht trickst die Staatsanwaltschaft

Am 2. Oktober 2024 – über zwei Jahre nach seiner Verhaftung – startete dann endlich der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Ein Jahr zuvor wollte ebenjenes Gericht das Hauptverfahren wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche nicht einleiten – doch die Staatsanwaltschaft reichte Beschwerde ein, der das Oberlandesgericht Stuttgart im Januar 2024 folgte.

 

Ballweg muss sich letztlich wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung verantworten – wegen Geldwäsche aber eben nicht. Der nächste Rückschlag für die Staatsanwaltschaft.

 

Auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung wirft letztlich Fragen auf – immerhin geht es in dieser Sache nur um 2.112,18 Euro.

 

So bleibt nur noch der Betrugsvorwurf, doch ob Ballweg hier tatsächlich verurteilt wird, ist fraglicher denn je.

Während die Verteidigung von Verhandlungstag zu Verhandlungstag immer mehr auf einen Freispruch plädieren kann, schwimmen der Staatsanwaltschaft die Felle davon.

Ob das Verfahren die 70 angesetzten Verhandlungstage also tatsächlich einnehmen wird, ist fraglich.

 

Gegenüber dem Kopp Verlag berichtete einer von Ballwegs Verteidigern, Gregor Samimi, nach dem 27. Verhandlungstag am 17. März, dass es zwischen der Staatsanwaltschaft, Ballweg und den Richtern der Wirtschaftskammer am 12. März ein Gespräch gegeben habe, bei dem das Gericht die Einstellung vorgeschlagen habe.

 

Außerdem teilten die Richter mit, dass „weder hinsichtlich des Tatvorwurfs des versuchten Betruges in 9.450 Fällen noch hinsichtlich des Großteils der angeklagten versuchten Steuerhinterziehung bzw. vollendeten Steuerhinterziehung die Tatvorwürfe nachweisbar seien.“

 

Gegenüber der Verteidigung teilten die Richter in einer vorläufigen Rechtsauffassung außerdem mit, dass sie bislang keine Beweise für die vorgebrachten Vorwürfe sehen würden.

Reinhard Löffler, ein weiterer Anwalt Ballwegs, erklärte, das Gericht habe vorsichtig und im Konjunktiv „den Weg in den Freispruch“ dargelegt.

Zwar müssten eventuell noch einige Beweismittel gesichtet und Zeugen verhört werden, die Rechtsauffassung des Gerichts sei aber deutlich geworden.

 

Die Staatsanwaltschaft wollte ihr zuvor aufwendig aufgefahrenes Verfahren jedoch nicht ohne Weiteres aufgeben.

An jenem 17. März stellte die Behörde deshalb als Reaktion auf das Angebot des Gerichts einen Befangenheitsantrag gegen alle drei Richter. Stichhaltige Argumente für diesen Antrag wurden laut Samimi nicht verkündet, zumal der Antrag erst fünf Tage nach dem gemeinsamen Gespräch am Mittwoch zuvor gestellt wurde.

Normalerweise stünde dafür eine Frist, zumindest gelte aber ein schnelles Handeln. Das sei, so Löffler, nicht der Fall gewesen.

Über den Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft müssen nun aller Voraussicht nach Richter des Oberlandesgerichts entscheiden.

Wird der Antrag angenommen, erhält das Verfahren gegen Ballweg neue Ersatzrichter. Auf Anfrage des SWR teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie befürchte, dass die Richter sich bereits einseitig zugunsten des Angeklagten festgelegt hätten.

„Die Beweisaufnahme ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft deshalb noch lange nicht abgeschlossen“, erklärte die Staatsanwältin Stefanie Ruben dahingehend.

Das Gericht argumentiert hingegen, dass der Aufwand des Betrugsverfahrens nicht im Verhältnis zum zu erwartenden Urteilsspruch stehe.

Und der Vorwurf der Steuerhinterziehung würde letztlich ebenjenen besagten Betrag in Höhe von 2.112,18 Euro offen lassen.

Bereits bei den vergangenen Verhandlungstagen hatte es offene Fragen gegeben. Nach dem 23. Verhandlungstag am 25. Februar hatte Ralf Ludwig, ebenfalls Verteidiger von Ballweg, erklärt, die Klägerseite habe versucht, Zahlungen von dem Querdenken-Gründer als unzweckmäßig zu erklären und damit von Betrug auszugehen, ohne diesen Zweck überhaupt überprüft zu haben.

 

Damit sich die vorgeworfene Summe dennoch mit den vorhandenen Belegen deckt, soll die Staatsanwaltschaft diesen Trick angewendet haben und betrügerische Zahlungen erfunden haben, die so aber gar nicht stattgefunden hätten, erklärte Ludwig. Schon damals pochte der Anwalt auf eine Einstellung des Verfahrens.

 

Nach zweieinhalb Jahren politischer Verfolgung und einer noch viel länger anhaltenden Medienkampagne scheint jetzt Licht am Ende des langen Tunnels sichtbar zu werden.

Ballweg könnte, das lässt der aktuelle Stand vermuten, rehabilitiert werden und mit ihm tausende Menschen, die während der Pandemie als „Querdenker“ oder „Schwurbler“ delegitimiert und bekämpft wurden.

 

Ballwegs Geschichte steht sinnbildlich für die Unterdrückung von Coronakritikern durch ein undurchsichtiges Netz an politisierten Beamten in den Tiefen des bürokratischen Apparats. Sein Freispruch wäre somit ein Sieg für den Rechtsstaat und für uns alle.

Quelle: Wim Lukowsky – auf Apollo-news.net

Bilder: Screenshots Wahlplakat die Grünen

Radio Qfm

Wir brauchen ihre Unterstützung

 

Wir benötigen Server, Wartung, Programme und Energie auch wenn wir unsere Zeit freiwillig und ohne Entschädigung in den Kampf um Demokratie und Freiheit stecken…

 All das kostet Geld – bitte helft uns

 Um unsere Berichte und Kommentare kontinuierlich zu posten, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Mit Ihnen zusammen wollen wir eine Stimme für alle friedlichen und freiheitsliebenden Menschen sein.

 

Bitte unterstützen Sie Radio Qfm

 

Kontonummer:

Konto:

DE61 1001 1001 2620 3569 10

BIC: NTSBDEBTXX

Betreff:

„Radio Qfm Schenkung Kto. R. Freund“

Patreon – https://www.patreon.com/Querdenken761

Paypal – ron@nichtohneuns-freiburg.de

Bitcoin – Konto  – bc1qlgjge2yzejalt57z34m2g2c754vfh8t5c2ev47 

Eterium- Konto – 0x97B1b639A23368B98f4205E06C95210068703046