Das Corona-Narrativ zerfällt wie ein Soufflé, wenn man zu früh die Backofentür öffnet.
Die Aufarbeitung ist zwangsläufig.
Hier die neuesten Entwicklungen der letzten Tage und Wochen.
Man muss sich immer wieder ehrlich machen. In der Sache, wissenschaftlich, schreitet die Corona-Aufarbeitung nicht mehr unaufhaltsam voran, sie kann – eigentlich schon seit Langem – in wesentlichen Fragen als abgeschlossen gelten.
Woran es mangelt, sind gesellschaftliche, das heißt politische und juristische, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Für die Kritiker der „Corona-Zeit“ wird das zunehmend dilemmatisch. Sie müssen die Aufarbeitung – unvermeidlich redundant – im Gespräch halten, auf dass sie irgendwann doch noch zünde und den Mainstream erfasse – und bis dahin immer wieder versuchen, Erfolge auch im Kleinen zu erzielen. Dabei droht die Kritik allerdings, sich in Nebenschauplätzen und das Entscheidende aus dem Auge zu verlieren.
Das Wesentliche im Auge behalten
Das Entscheidende ist die erdrückende Evidenz, die gerichtsfest beweisbare Tatsachenfeststellung (ich komme darauf zurück), dass es sich bei der „Corona-Pandemie“ um eine wissentlich herbeigeführte Pseudo- beziehungsweise Labor- oder Testpandemie handelte. Das akzeptiert, besteht die einzige wirkungsvolle Maßnahme gegen die „Pandemie“ von Vornherein darin, das Testen einzustellen. Umgekehrt ist es kategorisch ausgeschlossen, dass politische Maßnahmen der sozialen Distanzierung (Lockdown, Maskenpflicht, Abstandhalten, Quarantäne, Ausgangssperre, Schulschließungen, Einsperrung der Vulnerablen, 1G, 2G, 3G und andere Verletzungen der Grund- und Freiheitsrechte) und medizinische Eingriffe (Intubation, Medikamenten-Cocktails, „Impfungen“) auch nur irgendeinen positiven Effekt auf den Verlauf einer Testpandemie überhaupt haben könnten.
Es hat daher etwas Schales, jede neue Studie aus anerkannten Elite-Universitäten oder entsprechende Verlautbarungen offizieller Evaluationskommissionen als weiteren Schritt Richtung Aufarbeitung euphorisch zu feiern, sobald sie, gar peer reviewed, feststellen, dass ein Zusammenhang zwischen Maßnahmenintensität und Pandemieverlauf wissenschaftlich nicht belegt werden kann (Berliner Zeitung, 21.07.2024). Denn das ist ja nur bemerkenswert, wenn man den für eine wirkliche Aufarbeitung relevanten pseudopandemischen Charakter der Seuche ausblendet, gar selbst suggeriert, es habe ein reales bekämpfenswertes, über eine saisonale Grippe hinausgehendes Geschehen gegeben, dass die Maßnahmen nicht eindämmen konnten. In diesem Sinne hat auch die (für sich womöglich interessante) Frage nach dem Ursprung des Coronavirus (gar aus einem Biowaffenlabor) vor allem das Potenzial, vom Wesentlichen abzulenken (und die Suggestion der Gefährlichkeit Coronas aufrechtzuerhalten).
Da die medizinischen und nicht-medizinischen Maßnahmen gegen eine Testpandemie wissentlich unbegründet (anlasslos) waren und kategorisch gar keinen Nutzen haben konnten, musste die Risiko-Nutzen-Bilanz jeder Maßnahme negativ ausfallen. Sämtliche Maßnahmen waren damit unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. Der Schaden, den diese der Bevölkerung, zahllosen einzelnen Individuen, der Volkswirtschaft und dem Rechtsstaat zugefügt haben, ist monströs. Aufarbeitung beginnt erst, wenn die (Haupt-) Täter sich vor Straf- und Zivilgerichten verantworten müssen. „Ich will Handschellen klicken hören“, sagt Peter Hahne – und tatsächlich ist alles darunter ein schlechter Witz, kann der Rechtsstaat bis dahin als heillos erodiert gelten.
Die Rolle Christian Drostens
Einer der Hauptakteure ist fraglos Christian Drosten, der sich kürzlich instinktsicher wieder ins Gespräch bringen konnte, weil die Medien, statt über die entschwärzten RKI-Protokolle angemessen zu berichten, seinem aktuellen Buch in Form von Besprechungen und Interviews die entsprechende Bühne boten (Beispiel: Spiegel, 21.06.24; FAZ, 28.06.24). Also wurde in schier grenzenloser Eitelkeit wieder geschwurbelt und gelogen, was das Zeug hält.
Wenn der Ausdruck „schwurbeln“ als Bezeichnung einer bestimmten Art zu sprechen oder zu schreiben Sinn macht, dann meint er: Unsinn reden, taumeln, sich im Kreis drehen, unkonkret und inhaltsleer um den heißen Brei herumzureden, Halbwahrheiten und Allgemeinplätze in den falschen Kontext zu stellen, im Grunde: wichtigtuerisch und wortreich nichts (Vernünftiges) zu sagen – und dann hat Christian Drosten das Schwurbeln seit seinem 2020 ins Leben gerufenen NDR-Podcast perfektioniert und auf ein nicht zu schlagendes Niveau gehoben. Davon kann man sich in dem großartigen Buch Meine Pandemie mit Professor Drosten (Walter van Rossum) überzeugen.
Zum Wahnsinn unserer Zeit gehört, dass heute noch als „Schwurbler“ nicht Drosten, sondern seine (bisweilen mit dem Segen Drostens zensierten) nüchtern-rationalen Kritiker diffamiert werden – eine Wortbedeutungsverkehrung Orwellschen Ausmaßes. Aber Politik und Medien, die ihn nach wie vor als Lichtgestalt der Wissenschaft verehren, obwohl er in seinem Fach nie mehr geleistet hat als ein Hausmeister, der erfolgreich eine Glühbirne wechselt, lassen ihm ja auch die dreisteten Lügen über seine Rolle in der Pandemie (Stichwort: Schulschließungen oder seine Sympathie für NoCovid-Strategien) durchgehen. Auch die zahlreichen wohlbegründeten, in jüngster Zeit sich wieder häufenden Verdachtsmomente, dass er seinen Doktor- und damit auch Professorentitel nicht korrekt erworben haben könnte (hier, hier und hier), können ihm – wie bei Lauterbach – bisher nichts anhaben.
Aber das Entscheidende der Personalie Drosten ist nicht sein Hang zum Schwurbeln, Falschbehaupten und Hochstapeln – und ihm und allen diesen Hang zum x-ten Mal nachzuweisen. Drostens entscheidende schwere Schuld (in moralischer wie juristischer Hinsicht) ist eine doppelte: Er war als Regierungsberater zum einen – und zwar leicht belegbar und gegen jedes epidemiologische Standardwissen – ein Maßnahmen-Hardliner. Keine Maßnahme erschien ihm – bis heute – als überzogen. Jeder Lockdown kam ihm zu spät, jede „Lockerung“ zu früh. Er propagierte die Impfung und das Traktieren von Kindern. Zum anderen war er als Gutachter maßgeblich daran beteiligt, wissentlich eine Testpandemie zu kreieren und diese als bedrohliches Realgeschehen auszugeben, das harte Maßnahmen erfordern würde.
Wie kreiert man eine Testpandemie?
Eine Pseudopandemie (Labor- oder Testpandemie) – wie sie auch das epidemiologische Lexikon des RKI definiert – kreiert man durch folgende Maßnahmen, die Drosten bekannt sind, weil er sie im Interview mit der WirtschaftsWoche von 2014 am Beispiel MERS selbst beschreibt und damals noch kritisiert.
- 1) Als Corona-Fall definiert man einen positiven PCR-Test – nicht wie bis dahin üblich einen positiven Test in Kombination mit schweren Symptomen (z.B. einer Lungenentzündung) bei Ausschluss auch anderer Viren, die diese Symptome hervorrufen. Ergo zählt man auch symptomfreie gesunde Menschen als Corona-Fall.
Nachweisbar hat das RKI die neue Falldefinition der WHO unkritisch übernommen und angewendet. Der entsprechende RKI-Textbaustein lautete: „In Einklang mit den internationalen Standards der WHO und des ECDC wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle.“ Von Drosten ist kein öffentlich wahrnehmbarer Widerspruch überliefert. Dass man so eine Pseudoepidemie befördert, muss Drosten und dem RKI bewusst gewesen sein, denn es gehört zum Standardwissen (RKI) und wird von Drosten in besagtem Interview ausdrücklich reflektiert.
- 2) Man erhöht die absolute Fall-Zahl positiver Tests, indem man die Anzahl der Tests erhöht und kommuniziert unter Ausblenden der Positiven-Rate nur die absoluten Fallzahlen.
Dass das RKI genauso vorgeht, konnte schon damals klar sein, wenn man die RKI-Lageberichte mit den RKI-Bulletins verglich – und findet sich nun als offen niedergeschriebene Reflexion auch in den entschwärzten RKI-Protokollen: Es gab ein exponentielles Wachstum der Tests, nicht der Positivenrate (siehe: hier). Zu keinem Zeitpunkt, das zeigten überdies die wöchentlichen Influenzaberichte des RKI von Anfang an und durchgehend, gab es hinsichtlich symptomatischer Atemwegserkrankungen irgendein ungewöhnliches, sich von den Vorjahren unterscheidendes Realgeschehen. Im Herbst 2020 etwa konstatierte das RKI, dass Corona mit den herkömmlichen Instrumenten der Seuchenbeobachtung gar nicht wahrnehmbar ist. Auch das war für jeden, der es wissen wollte (also auch für Drosten) zugängliches Wissen.
- 3) Indem man massenhaft symptomfreie Menschen (also anlasslos) testet, erhöht man die Zahl falsch-positiver Testergebnisse. So wie man 80 schwangere Männer findet, wenn man 8.000 Männer einem Schwangerschaftstest unterzieht.
Dass der beste Test eine geringe, falsch angewendet eben hohe Fehlerquote hat, muss Drosten als Labormediziner einfach wissen; dass anlasslose Tests eine falsche Anwendung sind, weil die Falsch-Positiven-Rate bei geringer Vortestwahrscheinlichkeit steigt, weiß er ebenfalls. Dass der PCR-Test für sich allein nichts sagt, sondern eben auch über die Schleimhaut huschende Viren ebenso wie Virentrümmer registriert, wenn gar keine Erkrankung oder Ansteckung akut (mehr) vorliegt, hat er im WirtschaftsWoche-Interview selbst festgehalten.
- 4) Man erhöht die Zahl falsch-positiver PCR-Tests, wenn man keinen vernünftigen und geeichten Ct-Schwellenwert festlegt und mit zu vielen Wiederholungszyklen arbeitet.
Erst als deutsche Mainstream Medien im Spätsommer 2020 die in den USA angestoßene Thematik aufgriffen, dass beim PCR-Verfahren zu viele Wiederholungen der Vervielfältigung des viralen Ausgangsmaterials zu falsch-positiven Ergebnissen führen, gaben Drosten und Wieler zu, dass der Ct-Schwellenwert vernünftigerweise bei 30–35 liegen sollte und versprachen, sich für eine für alle Labore verbindliche Eichung einzusetzen, was nie geschah. Stattdessen sprach Merkel ein Jahr später (23.06.2021) im Bundestag von vernünftigen Ct-Werten um 25. Und vor diesem Hintergrund ist eben äußerst bemerkenswert, dass der erste PCR-Corona-Test, den die WHO als Blaupause empfahl, eben der Drosten-Test, jede Frage nach einem definierten Ct-Schwellenwert aussparte und selbst mit 45 Zyklen operierte, also quasi eine Anleitung zur systematischen Produktion falsch-positiver Testergebnisse darstellte (Mehr dazu hier).
Von der Grippe zur Killerseuche und zurück
Gleichzeitig waren das RKI und Drosten bis Anfang/Mitte März 2020 auf Basis der verfügbaren Daten nachweislich der Auffassung, dass sich das Gefahrenpotenzial Coronas im Bereich einer Grippe bewege, gegen die man niemals die später propagierten Maßnahmen eingesetzt hätte.
„Diese Erkrankung ist eine milde Erkrankung, eine Erkältung, die die unteren Atemwege betrifft. Die ist im Prinzip für den Einzelnen kein Problem“, so Drosten am 2. März 2020.
Ohne dass sich an der Datenlage etwas geändert hätte, galt Corona plötzlich als Killer-Virus (Bilder aus Bergamo, Worst Case Modellierung von Ferguson / Imperial College) und der Grippevergleich als Schwurbelei. Heutzutage darf man wieder von Grippe sprechen – und der Vergleich findet sich auch in den RKI-Protokollen. Ebenso der Hinweis, dass das Gefahrenpotenzial seinerzeit ausschließlich auf politische Anweisung hin (also ohne wissenschaftliche Reflexion) vom RKI hocheskaliert wurde.
Noch etwas: Obwohl die Zahl positiver Tests künstlich in die Höhe getrieben wurde und rein gar nichts mit realen Erkrankungsfällen zu tun hatte, galten schon Inzidenzen von 35, 50 oder 100 (die berüchtigte vom Verfassungsgericht abgesegnete Bundesnotbremse) als Legitimation für die Beschränkung von Bürgerrechten, während vorher hinsichtlich der Arztkonsultation wegen symptomatischer Atemwegserkrankungen (also echter Erkrankungsfälle) in Grippezeiten Inzidenzen von 5.000 bis 10.000 normal waren, wie jeder in den wöchentlichen Influenzaberichten des RKI nachlesen kann. Weder aus dem RKI noch von Drosten ist aber jemals wahrnehmbare Kritik an der politischen Festlegung der Inzidenzen (an den grotesk niedrigen Schwellenwerten für den Einsatz drastischer Maßnahmen) formuliert worden. Im Gegenteil hatten sie ihren Anteil daran, diese „wissenschaftlich“ abzusegnen, als sinnig zu verkaufen.
Haftungsfragen
Man stelle sich einen Gutachter vor, der die Lawinengefahr für eine Skipiste einzuschätzen hat, und daraufhin die Empfehlung ausspricht, die Piste zu sperren oder für den Betrieb freizugeben. Überschätzt er die Gefahr, schädigt die Sperrung die ökonomischen Interessen des Betreibers, unterschätzt er sie, gefährdet seine Freigabe das Leben der Nutzer. Erweist sich sein Gutachten und die entsprechende Empfehlung nicht nur als falsch, sondern dies aufgrund von Fahrlässigkeit oder Vorsatz, so kann dies zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen haben.
Drosten hat nun als Berater/Gutachter der Regierung nicht nur harte Maßnahmen empfohlen bis eingefordert, deren Potenzial zur Schädigung von ökonomischen Existenzen und Grundrechten ihm bewusst war – er nahm sie vorsätzlich in Kauf, weil er meinte, damit noch größere Schädigungen abzuwenden; nur hat er eben mit seinem maßgeblichen Beitrag zur Produktion einer Pseudopandemie ebenso vorsätzlich ein falsches Gutachten zur objektiven Gefahrenlage erstellt, das diese also maßlos überschätzte. Für das Binnenverhältnis Regierung-Drosten mag relevant sein, ob er eine arglose Regierung belogen/getäuscht hat oder – was wahrscheinlicher ist – sein falsches Gutachten im informellen oder formellen Auftrag der Regierung anfertigte. An der moralisch wie juristisch schweren Schuld Drostens ändert dies nichts. Sein Schicksal ist ein bedeutender Gradmesser der Corona-Aufarbeitung: Solange er von der Justiz unbehelligt herumläuft, hat sie nicht stattgefunden.
Dies & Das
Beenden wir diesen Ticker mit einer losen (und unvollständigen) Auflistung dessen, was sich in Sachen Aufarbeitung der „Coronakrise“ und ihrer Hintertreibung in den letzten Wochen noch so zugetragen hat:
„Eine Pandemie hat es nicht gegeben“. Zu diesem Schluss kommt der Beauftragte der slowakischen Regierung für die Untersuchung des Corona-Managements. (Süddeutsche, 24.06.2024)
Über widersprüchliche Angaben Drostens zur Schwärzung seines Namens in den RKI-Protokollen und über darin verschwundene Dokumente zu Sitzungen, die wohl das sogenannte Schockpapier des Innenministeriums (und übrigens auch das Fehlalarm-Papier) zum Gegenstand hätten haben müssen, berichten Die Welt, Multipolar, Aya Velazquez und Stefan Homburg.
Nach Texas erhebt nun auch der Generalstaatsanwalt von Kansas Klage gegen Pfizer wegen Täuschung in Bezug auf den Covid-Impfstoff (siehe: hier).
Corona-Impfungen nur zum Schein: Berliner Ärztin wegen falscher Atteste verurteilt. Eine 79-jährige Medizinerin erhielt eine Bewährungsstrafe. Sie hatte 45-mal ohne Piks eine Impfbescheinigung ausgestellt. (Tagesspiegel, 02.07.2024)
Ursula von der Leyen: EU-Gericht sieht Rechtsbruch bei Impf-Verträgen (Berliner Zeitung, 17.07.2024).
Ein Antrag auf Rehabilitierung derer, die gegen Corona-Auflagen verstoßen haben und dafür bestraft wurden, stieß im Bundestag auf Ablehnung von den Parteien, die die Maßnahmen gegen Covid-19 verantwortet oder gestützt haben. (Achgut, 12.07.2024)
Folgende Studien wurde kürzlich veröffentlicht:
- Weltweit größte gerichtsmedizinische Studie, nach peer review, am 21.06.24 erschienen: Rund drei Viertel der Todes-Verdachtsfälle waren direkt oder indirekt der Covid19-Impfung zuzuschreiben. (Hinweis: Homburg)
- Oxford-Studie: Geimpfte Kinder bekamen Herzmuskelentzündung, ungeimpfte nicht (mehr dazu hier).
- Studie in Nature zum negativen Einfluss von mRNA auf weiblichen Fruchtbarkeitsmechanismus erschienen (Hinweis: Homburg).
- In einem Artikel fürs New England Journal of Medicine geben führende Impfstoffexperten zu, dass die Sicherheit von Impfstoffen nie gründlich genug untersucht wird. (06.07.2024)
- RKI Files völlig entschwärzt geleakted
Quelle: Thomas Maul auf achgut.com
Bilder: Drostens schwere Schuld – Radio Qfm Edition
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