Nach wie vor leben wir in einem Rechtsstaat, auch wenn die Politik versucht das zu verhindern. Vor allem im Vorgehen gegen COMPACT und gegen Julian Reichelt muss immer wieder in Erinnerung gerufen werden:
Die Meinungsäusserungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG ist vorhanden – Allen Einschüchterungsversuchen zum Trotz!
Das Bundesverfassungsgericht hat in unterschiedlichen Urteilen bezüglich der Meinungäusserungsfreiheit festgehalten:
1. Schutz staatlicher Einrichtungen:
Staatliche Einrichtungen können grundsätzlich vor verbalen Angriffen geschützt werden, da sie für ihre Funktionsfähigkeit eine gewisse gesellschaftliche Akzeptanz benötigen. Das bedeutet, dass sie nicht völlig ungeschützt sein dürfen, damit sie ihre Aufgaben in der Gesellschaft erfüllen können.
2. Meinungsfreiheit vs. Schutz staatlicher Einrichtungen:
Der Schutz staatlicher Einrichtungen darf jedoch nicht so weit gehen, dass er sie vor öffentlicher Kritik abschirmt. Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht in einer Demokratie, das besonders den Schutz von Kritik an der Regierung und staatlichen Institutionen gewährleistet. Wenn es zu einem Konflikt zwischen dem Schutz staatlicher Einrichtungen und der Meinungsfreiheit kommt, hat die Meinungsfreiheit ein höheres Gewicht, weil sie entscheidend für die demokratische Ordnung ist.
3. Richtige Deutung von Äußerungen:
Bei der rechtlichen Bewertung von Äußerungen ist es entscheidend, ihren Sinn richtig zu erfassen. Wenn Gerichte den Sinn einer Äußerung falsch verstehen und darauf basierend eine Entscheidung treffen, verletzen sie das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die Gerichte müssen den tatsächlichen Inhalt der Äußerung und ihren Kontext sorgfältig analysieren, um eine faire Bewertung vorzunehmen.
4. Meinung vs. Tatsachenbehauptung:
Eine Meinung ist durch persönliche Stellungnahme und Bewertung geprägt, während eine Tatsachenbehauptung objektiv überprüfbar ist. Wenn Gerichte eine Äußerung fälschlicherweise als Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik einstufen, wird die Äußerung weniger stark durch die Meinungsfreiheit geschützt. Deshalb ist es wichtig, den Gesamtkontext der Äußerung zu betrachten, um zu entscheiden, ob es sich um eine Meinung oder eine Tatsachenbehauptung handelt.
5. Aufgabe der Fachgerichte:
Die Auslegung und Anwendung des Rechts, wie etwa der Vorschriften des Strafgesetzbuchs, ist in erster Linie die Aufgabe der Fachgerichte. Das Bundesverfassungsgericht greift nur ein, wenn die Fachgerichte bei der Auslegung grundlegende Fehler gemacht haben, die die Bedeutung der Meinungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigen. Bei solchen Fällen prüft das Bundesverfassungsgericht besonders intensiv, um sicherzustellen, dass die Meinungsfreiheit nicht unangemessen eingeschränkt wird.
Zusammengefasst:
Das Bundesverfassungsgericht betont immer wieder die Bedeutung der Meinungsfreiheit, insbesondere bei der Kritik an staatlichen Einrichtungen, und stellt klar, dass Gerichte bei der Beurteilung von Äußerungen den richtigen Sinn und Kontext erfassen müssen, um den Schutz der Meinungsfreiheit zu gewährleisten.
Text: Radio Qfm.
Bild: Radio Qfm.
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