Autor Vera Lengsfeld Veröffentlicht am
Dieses Datum wird wohl in die Geschichte eingehen. Am heutigen Dienstag, dem 13. April hat das Kabinett der Regierung Merkel einen Angriff auf das Grundgesetz mit dem Ziel der Abschaffung unser freiheitlichen Grundrechte beschlossen.
Auf Wunsch von Kanzlerin Merkel, die jedes Maß verloren hat und offenbar willens ist, vor ihrem Abgang noch so viel Schaden wie möglich anzurichten, ist das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ auf den Weg gebracht worden.
Damit sollen zwei angebliche Lücken im geltenden Infektionsschutzgesetz geschlossen werden. Es wird eine „bundesweite Notbremse“ ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt. Das heißt, sobald an drei Tagen hintereinander mehr als 100 „Neuinfektionen“ pro 100 000 Einwohner gezählt werden, wird automatisch ein harter Lockdown verhängt, so lange bis die Zahlen drei Tage hintereinander unter 100 fallen.
Außerdem ist die Bundesregierung ermächtigt, „zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen.
Während überall in der Welt sich die Erkenntnis durchsetzt, dass die Menschheit mit dem Corona-Virus leben muss, wie mit den anderen Viren auch, werden in Deutschland die Weichen für eine Gesundheitsdiktatur gestellt.
Wie wenig das Gesetz mit Gesundheitsschutz zu tun hat, wird schlaglichtartig klar, wenn man liest, dass bei einer nächtlichen Ausgangssperre auch einsame Spaziergänge untersagt sind.
Kürzlich haben Aerosol-Forscher die Bundesregierung in einem öffentlichen Appell noch einmal darauf hingewiesen, dass an frischer Luft so gut wie keine Ansteckungsgefahr besteht. Eine solche ist also völlig ausgeschlossen, wenn man des nachts allein unterwegs ist. Weshalb wird also so ein absurdes Verbot erlassen?
Angeblich seien die Durchgriffsrechte für den Bund notwendig, weil sich das Infektionsgeschehen weiterhin „dynamisch“ entwickele. Das Einzige, was sich dynamisch entwickelt, sind die durchgeführten Corona-Teste.
Obwohl seit Monaten bekannt ist und sogar von verschiedenen Gerichten, zuletzt auch einem deutschen, festgestellt wurde, dass der PCR-Test, der die Grundlage für die Entscheidungen der Politik liefert, nicht für diagnostische Zwecke geeignet ist, die positiv auf das Corona-Virus Getesteten also keineswegs alle „Neuinfizierte“ sind, wird an einem willkürlich festgelegten Inzidenzwert festgehalten.
Die so genannte „Inzidenz“ eine völlig willkürliche Zahl, die keinerlei Bezug zum wirklichen Infektionsgeschehen hat. Wenn es Meldeverzug gibt wegen Wochenenden oder Feiertagen, werden die nachgemeldeten Zahlen einfach als „Neuinfektionen“ eines Tages mitgezählt. Ein Student der Mathematik hat außerdem nachgewiesen, dass wichtige Parameter zur Feststellung der wirklichen Infiziertenzahl nicht in den offiziellen Berechnungen berücksichtigt werden. Die Fragwürdigkeit dieser Zählungen ist seit Monaten bekannt. Aber die Bundesregierung macht einfach weiter. Sie hält an dem fehlerbehafteten Inszidenzwert fest.
Ignoriert wird auch der statistisch belegte Fakt, dass die Sterblichkeit laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 185 vom 13.04.2021 unter dem Durchschnitt der Vorjahre lag.
Laut der Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im März 2021 in Deutschland 81 359 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 11 % oder 9 714 Fälle unter dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diesen Monat. In der 13. Kalenderwoche (vom 29. März bis 4. April) 2021 lagen die Sterbefallzahlen 6 % oder 1 077 Fälle unter dem Vierjahresdurchschnitt für diese Woche.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes hier zu finden:
Auch das Argument, man müsste das Gesundheitssystem vor Überlastungen schützen, ist nicht mehr glaubhaft, nachdem feststeht, dass im letzten Jahr, mitten in der angeblich so gefährlichen Corona-Krise zwanzig Krankenhäuser geschlossen und tausende Intensivbetten wegrationalisiert wurden.
Bekanntlich neigt Merkel zu der linksradikalen Zero-Covid Strategie, die einen Totallockdown fordert. Der soll mit der Ermächtigung, bundesweite Corona-Maßnahmen zu verhängen, ermöglicht werden. Damit soll der Bundesregierung, die seit einem Jahr in der Corona-Politik nichts als Pleiten, Pech und Pannen abliefert, die hartnäckig jede Analyse über die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen vermeidet, die sich nicht um die wirtschaftlichen, gesundheitlichen, psychologischen und soziologischen Folgen ihrer Verordnungen schert, die sich weigert, mit allen Experten zu sprechen, die ihr diese Folgen vor Augen führen und erklären könnten, die Allmacht in Sachen Corona eingeräumt werden.
Sobald der Entwurf für dieses Gesetz bekannt wurde, gab es heftigen Widerspruch dagegen. Anders als bei der Fehlentscheidung Osterruhe will sich Kanzlerin Merkel diesmal aber nicht beeindrucken lassen.
Nur mit ihrem Vorhaben, das Gesetz innerhalb einer Woche im Schnellverfahren durch den Bundestag und den Bundesrat zu peitschen, scheint es nicht zu klappen. Da nur die Grünen, die sich schon lange als Regierungspartei im Wartestand sehen, das Gesetz unterstützen wollen, kommt die nötige Zweidrittelmehrheit dafür nicht zusammen. Es muss also eine zweite und dritte Lesung geben. Inzwischen werden sich hoffentlich die Stimmen mehren, die sich gegen die geplante Aushebelung des Grundgesetzes wehren.
Was das Kabinett heute beschlossen hat, ist das Ende unserer Freiheit.
Wer schweigt, stimmt zu!
Quelle: Vera-Langsfeld.de
Bild: Pixabay – monreal312
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