Endlich – Deutsche Gesellschaft für Virologie anerkennt andauernde Immunität nach Infektion für mindestens ein Jahr
Derzeit gibt es beim Thema Immunität von Genesenen und nach Infektion hauptsächlich dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis widersprechende Regelungen. Dazu zählen 1G – also Geimpfte, die keine Abwehr gegen Infektion und Weitergabe von Viren dürfen alles, Immune dürfen gar nichts außer sich impfen zu lassen, obwohl sie ein sterile Immunität haben.
Eine neue Stellungnahme der Gesellschaft für Virologie hält nun fest:
„In einer Vielzahl von Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass eine SARS-CoV-2 Infektion beim Menschen zur Ausbildung immunologischer Gedächtniszellen führt, welche der eigentliche Schutzmechanismus des Immunsystems gegen eine erneute Erkrankung sind – 1,2,3. Sie sorgen z.B. dafür, dass bei erneutem Kontakt mit dem Erreger sehr schnell Antikörper hergestellt werden, die wesentlich wirksamer sind als die Antikörper, welche direkt nach der ersten Infektion vorhanden waren. So sind sie insbesondere in der Lage, Varianten von SARS-CoV-2 effizient zu neutralisieren. Dies konnte bei Genesenen gezeigt werden, die über eine Impfung erneut in Kontakt mit Teilen von SARS-CoV2 kamen – 4,5. Selbst wenn die bei erneutem Virus-Kontakt noch vorhandenen Antikörperspiegel nicht ausreichend hoch sind, um eine Infektion mit SARS-CoV-2 komplett zu verhindern, kann die schnelle Gedächtnisantwort unseres Immunsystems zumindest dafür sorgen, dass schwere Krankheitsverläufe verhindert werden.“
Erfreulich, dass sich das Lehrbuchwissen der Immunologie und Biochemie nun auch bis zu den Virologen herumgesprochen hat. Studien die das auch für SARS-CoV-2 nachweisen, gibt es seit rund Eineinviertel Jahren, wie ich hier im Blog immer wieder berichtet habe.
Aber weiter mit der Stellungnahme:
„Mittlerweile liegen auch einige Beobachtungsstudien über den Schutz Genesener vor einer erneuten Infektion vor. Daten aus mehreren Ländern belegen, dass Menschen, die eine SARS-CoV-2 Infektion durchgemacht haben, gegen eine erneute Infektion oder Erkrankung sehr gut geschützt sind, und dass sich dieser Schutz auch auf Virusvarianten, inklusive der Delta-Variante, erstreckt – 6,7,8,9. In den ersten sechs Monaten nach durchgemachter Infektion ist der Schutz vor erneuter SARS-CoV-2 Infektion mindestens so gut ausgeprägt wie der Schutz von vollständig Geimpften6,8. Darüber hinaus zeigen die Untersuchungen, dass eine durchgemachte SARS-CoV-2 Infektion auch nach einem Jahr noch sehr gut vor Reinfektionen und schweren COVID-19 Krankheitsverläufen schützt – 8,9.“
Völlig richtig, auch darüber berichte ich schon seit mehr als einem Jahr. Die Schlussfolgerungen der Stellungnahme widersprechen diametral vielen derzeit geltenden Regeln. In Österreich so ziemlich allem was die Ärztekammer treibt (Veranstaltungen nur für Geimpfte), den Forderungen und Knebelregelungen der österreichischen und da vor allem der Wiener Gesundheitsbehörden, dem was in den „Grünen Pass“ eingetragen wird und vor allem der Impfzwang für Immune.
Die Stellungnahme kommt zur Schluss:
- Die nachgewiesene Dauer des Schutzes nach durchgemachter SARS-CoV-2 Infektion beträgt mindestens ein Jahr. Aus immunologischer Sicht ist von einer deutlich längeren Schutzdauer auszugehen, die auf Grund des begrenzten Beobachtungszeitraum aber noch nicht durch entsprechende Studien belegt ist.
- Auf Grund dieser aktuellen Erkenntnisse sollten Genesene bei Regelungen zur Pandemie-Bekämpfung (z.B. Testpflicht) den vollständig Geimpften zunächst für mindestens ein Jahr gleichgestellt werden.
- Eine Überprüfung des empfohlenen Zeitpunktes einer Impfung nach überstandener SARS-CoV-2 Infektion wird angeraten.
Ich bin schon gespannt, ob die Gesundheitsbehörden, die bisher hartnäckig wissenschaftliche Erkenntnisse geleugnet haben, nun wenigsten den Virologen glauben, wenn die jetzt das gleiche sagen wie seit langer Zeit die Immunologen – die offenbar die Kompetenten für die Fragen sind.
Kritik
In dieser Passage anerkennt die Stellungnahme, dass die Immunität eine zelluläre ist, also durch T- und B-Zellen vermittelt und deren langfristiger Speicherform, die im Knochenmark aufgehoben wird, ähnlich den Stammzellen: „Infektion beim Menschen zur Ausbildung immunologischer Gedächtniszellen führt, welche der eigentliche Schutzmechanismus des Immunsystems gegen eine erneute Erkrankung sind.“
Diese Passage steht allerdings im Widerspruch zur „Ausbildung immunologischer Gedächtniszellen“, denn Antikörper sind eben keine Lymphozyten und haben keine Speicherform, sondern werden von den B-Zellen neuerlich erzeugt und sind dann auch gegen Varianten wirksam, da die B-Zellen die Eigenschaft haben ihr Repertoire durch Mutation zu entwickeln:
„In den ersten Monaten der Pandemie wurde davon ausgegangen, dass eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV2 nur eine kurzlebige schützende Immunität nach sich zieht. Dies beruhte v.a. auf der Beobachtung, dass bestimmte Antikörper-Typen bereits wenige Monate nach der Infektion nicht mehr messbar waren.“
Viele Studien wie von der schwedischen Nobelpreis Universität Karolinska, über chinesische, japanische, britische, deutsche oder US-Studien (zB La Jolla Institut für Immunology) haben spätestens ab Mitte 2020 darauf hingewiesen, dass die langfristige Immunität durch die T- und B-Zellen erzeugt wird, egal wie lange die Antikörper nachweisbar sind.
Jedenfalls ist die Stellungnahme ein großer Schritt vorwärts und ich hoffe, dass die Politik nicht den Rückzug oder die Verwässerung der Aussagen durchsetzt. Bin neugierig, ob die Gesundheitsbehörden ihre menschen- und wissenschaftsfeindliche Politik weiter fortsetzen werden können.
Ich würde mir übrigens wünschen, dass es bei uns Abgeordnete gäbe, die den Gesundheitsminister oder andere Politiker so grillen könnten, wie das US-Senator Rand Paul macht. Hörenswert:
Quelle. Podcast von Bruce Wayne über einen Artikel von tkp.at und der Gesellschaft für Virologie https://g-f-v.org/2021/09/30/4411/
Bild: Pixabay – BarbaraALane
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