Der UNO-Menschenrechtsrat hat die Abschaffung einseitiger Sanktionen gefordert und die deutschen Medien berichten… gar nicht darüber.
Dass die deutschen „Qualitätsmedien“ ihre Leser nicht informieren, sondern einseitige Meinungsmache betreiben, ist nicht neu und wurde in diesen Tagen mal wieder bestätigt.
Während die deutschen Medien breit über jede UNO-Resolution berichten, die ihnen gefällt – zum Beispiel, wenn es um eine Resolution gegen Russland geht – verschweigen sie es komplett, wenn in der UNO eine Resolution verabschiedet wird, die sich gegen die Politik des US-geführten Westens wendet.
Resolution gegen einseitige Sanktionen
So ist es am 3. April geschehen, denn an dem Tag haben die Blockfreien Staaten eine Resolution in den UNO-Menschenrechtsrat eingebracht, die den Titel „Die negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen auf die Wahrung der Menschenrechte“ trug und alle Staaten aufforderte, „keine einseitigen Zwangsmaßnahmen mehr zu ergreifen, beizubehalten, durchzuführen oder einzuhalten”, da diese „gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Normen und Grundsätze für friedliche Beziehungen zwischen den Staaten verstoßen”.
Der UNO-Menschenrechtsrat besteht aus 47 Mitgliedern und die Abstimmung über die Resolution fiel eindeutig aus: 33 Staaten haben dafür gestimmt, 13 dagegen und ein Staat (Mexiko) hat sich enthalten. Die 13 Staaten, die gegen die Resolution gestimmt haben, waren wenig verwunderlich NATO-Mitglieder und andere Satelliten-Staaten der USA, die weltweit führend bei der Verhängung einseitiger (und damit völkerrechtswidriger) Sanktionen sind. Bei den 13 Staaten handelte es sich um: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Rumänien, Tschechien, Ukraine, Großbritannien und die USA.
Der Vollständigkeit halber sei auch erwähnt, welche Staaten für die Resolution gestimmt haben: Algerien, Argentinien, Bangladesch, Benin, Bolivien, Chile, China, Costa Rica, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Honduras, Indien, Kamerun, Katar, Kasachstan, Kirgisistan, Kuba, Malawi, Malaysia, Malediven, Marokko, Nepal, Pakistan, Paraguay, Senegal, Somalia, Südafrika, Sudan, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam.
In der Resolution hieß es, man sei „alarmiert über die unverhältnismäßigen und unterschiedslosen menschlichen Kosten einseitiger Sanktionen und ihre negativen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf Frauen und Kinder, in den Zielstaaten“ sowie „zutiefst beunruhigt über die negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen auf das Recht auf Leben, das Recht eines Jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit und medizinischer Versorgung, das Recht auf Freiheit von Hunger und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Nahrung, Bildung, Arbeit und Wohnung sowie das Recht auf Entwicklung und das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt.“ Außerdem wurde festgestellt, dass Sanktionen zu „schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte der betroffenen Bevölkerungsgruppen“ mit „besonderen Folgen für (…) ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen“ führen. Weiter hieß es in dem angenommenen Resolutionstext:
„(Wir) verurteilen aufs Schärfste die fortgesetzte einseitige Anwendung und Durchsetzung solcher Maßnahmen durch bestimmte Mächte als Druckmittel, einschließlich politischen und wirtschaftlichen Drucks, gegen jedes Land, insbesondere gegen die am wenigsten entwickelten Länder und die Entwicklungsländer, mit dem Ziel, diese Länder daran zu hindern, ihr Recht auszuüben, aus freien Stücken über ihr eigenes politisches, wirtschaftliches und soziales System zu entscheiden.“
Man muss kein Experte für internationale Politik sein, um zu verstehen, an wen sich die Resolution wendet und wen sie kritisiert. Die Resolution ist eine Ohrfeige für die USA und ihre westlichen Vasallenstaaten, die daher auch alle brav gegen diese Resolution gestimmt haben.
Warum einseitige Resolutionen völkerrechtswidrig sind
Sanktionen sind laut UN-Charta, die die Basis des geltenden Völkerrechts darstellt, nur dann erlaubt, wenn sie vom UNO-Sicherheitsrat beschlossen werden. Alle anderen einseitig verhängten Sanktionen sind ein Verstoß gegen das Völkerrecht, wie wir in der UNO-Charta nachlesen können.
Laut der UN-Charta ist jeder Versuch, sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen, verboten. Das wird in den ersten Artikeln der UN-Charta deutlich gesagt. Aber es gibt Ausnahmen, wie man in Artikel 2 Absatz 7 der UN-Charta nachlesen kann. Darin heißt es:
„Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.“
Im Klartext: Weder einzelne Staaten, noch Gruppen von Staaten, noch die UNO selbst dürfen sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen. Die Ausnahmen von dieser Grundregel der UN-Charta sind in Kapitel VII der UN-Charta geregelt. Also schauen wir uns das einmal an.
Kapiel VII beginnt mit Artikel 39, der lautet:
„Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschließt, welche Maßnahmen auf Grund der Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen.“
Bevor es zur Verhängung von Sanktionen (oder sogar zu einem vom UNO-Sicherheitsrat erlaubten Militäreinsatz) kommt, muss der UNO-Sicherheitsrat erst einmal eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens feststellen. Die Hürde für die Verhängung von Sanktionen wurde im Völkerrecht also sehr hoch gehängt. Wenn das geschehen ist und der UNO-Sicherheitsrat mit der Verhängung Sanktionen reagieren möchte, greift Artikel 41, der lautet:
„Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen – unter Ausschluss von Waffengewalt – zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen.“
Das ist auch schon geschehen. Der UNO-Sicherheitsrat hat Sanktionen gegen Nordkorea verhängt, diese Sanktionen sind vom Völkerrecht gedeckt. Aber das sind auch so ziemlich die einzigen Sanktionen, die derzeit vom Völkerrecht gedeckt sind. Alle anderen, von den Staaten des US-geführten Westens verhängten Sanktionen gegen Russland, Weißrussland, Venezuela, Syrien, Kuba und so weiter und so fort sind völkerrechtswidrig.
Daher ist die Resolution, die der UNO-Menschenrechtsrat mit großer Mehrheit beschlossen hat, eigentlich nichts Besonderes. Der UNO-Menschenrechtsrat hat „nur“ gefordert, dass der Westen das Völkerrecht achtet und einhält, und aus genau diesem Grund haben die im UNO-Menschenrechtsrat vertretenen Staaten des Westens auch geschlossen gegen die Resolution gestimmt.
Übrigens sind nicht nur die genannten Staaten gegen die einseitigen westlichen Sanktionen. Auch der brasilianische Außenminister hat sich am 17. April bei einem Treffen mit seinem russischen Kollegen Lawrow wie folgt geäußert:
„Ich habe Lawrow gegenüber den Standpunkt Brasiliens zu einseitigen Sanktionen bekräftigt. Abgesehen davon, dass sie nicht vom UN-Sicherheitsrat beschlossen wurden, haben sie negative Folgen für die Volkswirtschaften in der ganzen Welt, insbesondere für die Entwicklungsländer, von denen sich viele noch nicht von der Pandemie erholt haben.“
Die Staaten des Westens, die sich angeblich für Wohlstand in aller Welt einsetzen, haben keinerlei Hemmungen, mit ihren Sanktionen der Wirtschaft aller Staaten der Welt zu schaden, wenn sie meinen, dass es den Interessen des US-geführten Westens nützt. Das dürfte einer der vielen Gründe dafür sein, dass der Westen derzeit zum Beispiel in Afrika rasant an Einfluss verliert, weil vor allem die afrikanischen Staaten unter den Folgen der westlichen Sanktionen leiden.
Die westliche Sanktionen töten Menschen
Die westlichen Sanktionen sind nicht nur schädlich für die Wirtschaft der betroffenen Länder, sie sind im wahrsten Sinne des Wortes tödlich. Nicht selten werden dabei zum Beispiel Banken sanktioniert oder Staaten vom internationalen Zahlungssystem SWIFT abgeklemmt. Aber wie soll ein Staat zum Beispiel Medikamente kaufen, wenn er sie aufgrund der westlichen Sanktionen nicht bezahlen kann?
Schon 2019 habe ich über über Erklärungen des UNO-Sonderbeauftragten für Sanktionen und ihre Folgen vom OHCHR berichtet, der bei der Vorstellung eines Berichtes über die Auswirkungen einseitiger Sanktionen zum Beispiel auf den Iran erklärte:
„Die Wiedereinführung umfassender einseitiger Sanktionen hat sich bereits negativ auf die Menschenrechte der einfachen Iraner ausgewirkt. (…) Die umfassendsten und schwerwiegendsten Auswirkungen der Sanktionen haben das Menschenrecht auf Gesundheit beeinträchtigt, wie zahlreiche glaubwürdige Quellen belegen, die auf eine Reihe von Fällen von vermeidbarem Leiden und sogar Todesfällen hindeuten, was in dem Mangel an Arzneimitteln aufgrund von Sanktionen begründet liegt“
Aktuell behindern die westlichen Sanktionen die Hilfsmaßnahmen nach dem schweren Erdbeben in Syrien, weil sogar die Lieferung von bestimmten Medikamenten zumindest von der EU (immerhin Friedensnobelpreisträger) verboten wurde.
Auch Russland wäre davon betroffen, denn auch Russland kann aufgrund der westlichen Sanktionen viele Medikamente nicht mehr importieren. Allerdings hat die russische Regierung als Reaktion auf westliche Sanktionen seit 2014 begonnen, den Aufbau einer russischen Pharmaindustrie zu fördern, weshalb es in Russland heute keine Probleme mit Medikamenten gibt. Russland kann sich weitgehend selbst mit den nötigen Medikamenten versorgen.
Der Westen hat keinerlei Hemmungen, auch hunderttausende Kinder durch Sanktionen zu töten, wie das Beispiel Irak gezeigt hat.
Quelle: Anti-Spiegel.ru
Bilder: UNO Abstimmung Proteste gegen Sanktionen – Kindersterblichkeit – Pixabay – FrauStief
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