Der Prozess gegen Michael Ballweg, den Gründer der Querdenken-711-Bewegung, wirft zunehmend Fragen über die Unabhängigkeit der Justiz und die politische Motivation der Anklage auf.
Trotz jahrelanger Ermittlungen und einer über neunmonatigen Untersuchungshaft im Hochsicherheitsgefängnis Stuttgart-Stammheim konnten die Behörden keine stichhaltigen Beweise für eine tatsächliche Straftat vorlegen. Nun schlägt die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Stuttgart sogar vor, das Verfahren wegen “Geringfügigkeit” einzustellen – ein klares Signal, dass die Anklage überzogen und haltlos ist. Dennoch hält die Staatsanwaltschaft stur an ihrem Verfahren fest.
Die haltlosen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Michael Ballweg wurde ursprünglich vorgeworfen, durch öffentliche Spendenaufrufe über eine Million Euro gesammelt und Spender über die Verwendung der Gelder getäuscht zu haben. Konkret behauptet die Staatsanwaltschaft, er habe 575.929,84 Euro für private Zwecke genutzt, während 843.111,68 Euro nachweislich in die Querdenken-Bewegung geflossen seien. Doch dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage: Weder existieren belastbare Beweise für eine Täuschungsabsicht, noch konnten Spender gefunden werden, die sich tatsächlich betrogen fühlen.
Der entscheidende Punkt ist:
Die Staatsanwaltschaft spricht von “versuchtem Betrug”, weil die meisten Unterstützer offenbar wussten, dass ihre Spenden sowohl für die Bewegung als auch für Ballweg selbst verwendet werden könnten. Das bedeutet, dass nach ihrer eigenen Argumentation niemand tatsächlich betrogen wurde – ein juristisches Konstrukt, das mehr als fragwürdig erscheint.
Die politische Motivation hinter dem Verfahren
Bereits die Umstände von Ballwegs Inhaftierung und die langen Ermittlungen deuten darauf hin, dass es sich nicht um ein normales Wirtschaftsverfahren handelt, sondern um einen gezielten Angriff auf eine außerparlamentarische Oppositionsbewegung. Nach seiner Verhaftung im Juni 2022 wurde Ballweg ohne überzeugende Fluchtgefahr fast ein Jahr in Untersuchungshaft gehalten – ein Vorgehen, das in Deutschland selbst bei wesentlich schwereren Delikten äußerst selten ist.
Zudem wurde der ursprüngliche Vorwurf der Geldwäsche bereits vor Beginn der Verhandlungen fallengelassen. Doch die Schikanen hörten nicht auf: Ballwegs Konten wurden eingefroren, Finanzämter führten Pfändungen durch, und Banken verweigerten ihm die Eröffnung neuer Konten. Diese Methoden erinnern eher an eine gezielte wirtschaftliche Zerstörung als an eine objektive Ermittlung.
Ein Verfahren, das vor dem Scheitern steht
Der jüngste Vorschlag der Vorsitzenden Richterin, das Verfahren “wegen Geringfügigkeit” einzustellen, zeigt klar auf, dass keine schweren Straftaten vorliegen. Doch die Staatsanwaltschaft lehnt dies ab und hält weiterhin an der Anklage fest. Warum? Weil ein Freispruch Ballweg voll rehabilitieren würde und damit den Verdacht einer politisch motivierten Strafverfolgung bestätigen könnte.
Prozessbeobachter berichten zudem, dass die Möglichkeit eines Befangenheitsantrags gegen die vorsitzende Richterin im Raum steht – offenbar aus dem einzigen Grund, dass sie eine faire Bewertung der Sachlage vorgenommen hat. Solche Taktiken werfen ein beunruhigendes Licht auf das Vorgehen der Anklagebehörde.
Fazit: Ein Angriff auf politische Opposition
Der Fall Michael Ballweg zeigt, wie mit juristischen Mitteln versucht wird, kritische Stimmen mundtot zu machen. Während zahlreiche Fälle tatsächlicher Wirtschaftskriminalität oft jahrelang ohne Konsequenzen bleiben, wird hier mit aller Härte gegen eine Person vorgegangen, deren “Vergehen” es war, eine regierungskritische Bewegung ins Leben zu rufen.
Die anhaltende Weigerung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, entlarvt die politische Motivation hinter dem Prozess. Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um ein Exempel gegen oppositionelle Strukturen. Doch das zunehmend bröckelnde Konstrukt der Anklage macht eines deutlich: Die Wahrheit lässt sich nicht auf Dauer unterdrücken. Ballweg ist unschuldig, und das Verfahren gegen ihn ist nichts anderes als ein politischer Schauprozess.
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