Das Recherche-Netzwerk Correctiv musste vor dem Landgericht Hamburg eine Niederlage einstecken. Im Januar hatte es einen Text über ein angebliches „Geheimtreffen“ in Potsdam veröffentlicht, bei dem auch Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau anwesend war. Dieser klagte nun und bekam teilweise recht.
Gericht untersagt Falschbehauptung
In der Correctiv-Geschichte, die insinuierte, eine kleine Gruppe Politiker und Unternehmer planten einen rechten Umsturz, wurden Vosgerau folgende Worte in den Mund gelegt: „Man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen. Je mehr mitmachten, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“
Das Gericht untersagte diese Stellen als Falschbehauptung. Gegenüber NIUS nennt Vosgerau das Ergebnis einen „Riesenerfolg.“ Correctiv sei zum ersten Mal dazu gezwungen worden, zuzugeben, statt Tatsachenbehauptungen lediglich Bewertungen vorgenommen zu haben, so der Staatsrechtler. Sieben Teilnehmer des Treffens gaben eine eidesstattliche Versicherung ab.
Meinung und Tatsachen müssten auseinander gehalten werden
Rechtsanwältin Annette Heinisch ist erfreut über den Vorstoß Vosgeraus. „Tatsache und Meinung können viele Leute nicht auseinanderhalten“, sagt sie im Nachrichten-Talk „Stimmt!“. Umso wichtiger sei ein solches Urteil, das Klarheit schafft. „Der Jurist sagt immer, die Tatsache ist das, was ich beweisen kann. Also, hier steht ein Tisch“. Ob jemand diesen Tisch nun schön oder hässlich findet, sei eine Meinung.
„Aber in dem Zwischenbereich gibt es noch wertende, unterstellende Aussagen“, erklärt die Rechtsanwältin im NIUS-Talk. „Grundsätzlich ist es so, dass die Pressekammer der Presse relativ freien Raum lässt. Vor dem grundrechtlichen Hintergrund.“ Das schätze Heinisch. „Wir sehen aber, dass immer mehr Unsinn geschrieben wird, auch verleumderischer Unsinn“. Für jemanden wie Vosgerau könnten sich die Falschaussagen auch geschäftsschädigend auswirken. „Meiner Meinung nach müssten sie hier nochmal das ganze Recht justieren. Was ist der Presse eigentlich an Verleumdungen und Unterstellungen erlaubt?“
Die Klage habe sich definitiv gelohnt, findet Heinisch, denn „es ist von der Correctiv-Recherche nichts übrig geblieben“.
Text: Nius.de,
Bild: Radio Qfm.
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