Bündnis Landtag abberufen – Ein Interview mit Jan-Christoph Münch – Der Podcast

Ein neuer Podcast von Apolut.net über das Volksbegehren den Bayrischen Landtag abzuberufen

Ein Interview mit Jan-Christoph Münch (Pressesprecher von „Bündnis Landtag abberufen“).

Volksbegehren haben eine lange Tradition in Bayern, werden aber relativ selten genutzt. Seit 1946 gab es 21 Volksbegehren, wovon bislang lediglich zwölf erfolgreich waren. Statistisch gesehen steht es daher also grob fifty-fifty, ob die Initiatoren des „Bündnis Landtag abberufen“ Erfolg haben werden.

Das letzte erfolgreiche Volksbegehren war übrigens das Volksbegehren „Artenschutz“ (1), an dem sich Ende Januar 2019 über 1,7 Millionen Bayern und somit 18,4 % der bayerischen Einwohner beteiligten. Die dafür erforderliche Millionenhürde wurde also bei weitem überschritten.

Vor zwei Jahren war dieses Zeichen, dieser deutliche Volkeswille so stark, dass ein Volksentscheid als letzte Hürde gar kein Thema mehr war. Der Landtag musste sich per Parlamentsbeschluss den Forderungen für ein neues Naturschutzgesetz beugen und dieses entsprechend umsetzen.

Auch wenn die praktische Umsetzung bis heute von vielen bemängelt wird, war dieser Volksentscheid dennoch ein positives Beispiel für die Möglichkeit einer direkten, demokratischen Beteiligung am Regierungsgeschehen.

Die aktuelle mediale Aufmerksamkeit, die auf diesem neuen und ziemlich bedeutenden, da so noch nie dagewesenen Volksentscheid liegt, ist relativ gering. Zumindest scheint es in den Mainstream-Medien weniger populär zu sein, als die damalige Rettung der Bienen, obwohl dieses Vorgehen bei Erfolg einen tiefen Einschnitt in die Regierungsfähigkeit des bayerischen Landtages haben kann.

Welche Gründe das hat und wie es zu dieser Initiative kam, besprechen wir im Folgenden mit dem Pressesprecher des Bündnisses.

Es folgt nun das Interview mit Jan-Christoph Münch vom 4. Oktober 2021:

Apolut: Herr Münch, Sie sind Pressesprecher des Bündnisses „Landtag abberufen“. Wir haben soeben erfahren, dass Volksbegehren in Bayern relativ selten genutzt werden, durchaus aber erfolgreich sein können – bestes Beispiel ist das Volksbegehren „Artenschutz“. Hat das Volksbegehren „Landtag abberufen“ Ihrer Meinung nach eine genauso große Chance?

Jan-Christoph Münch: Ja, ich denke gerade die Ergebnisse der Bundestagswahl zeigen, dass ein großer Teil der Bayern nicht mehr mit der aktuellen Politik zufrieden ist. Es wird immer mehr Menschen klar, dass sich die Politik im Freistaat zusehens von der Lebensrealität der Menschen entfernt und viele Menschen kommen sich der Politik hilflos ausgeliefert vor. Außerdem sind wir hier in Bayern stolz auf unsere bayerische Identität und die Abgabe von immer mehr Landeskompetenzen an den Bund wird durch die Bevölkerung mit zunehmender Sorge beobachtet. Daher bin ich und sind wir zuversichtlich, dass wir mit unserem Volksbegehren Erfolg haben werden!



Apolut: Wie kam es zur Petition und zur Idee, den Landtag abberufen zu wollen?

Jan-Christoph Münch: Diese Idee ist entstanden, da durch die Anti-Corona-Maßnahmen immer mehr Grundrechte eingeschränkt wurden und viele von uns ihrem Leben nicht mehr so nachgehen konnten, wie wir es eigentlich wollten. Bei der Zustimmung zu immer neuen Anti-Corona-Maßnahmen hat das Parlament als erste Kontrollinstanz unserer Regierung vollkommen versagt, dieser Kontrollfunktion ist das Parlament bis heute nicht nachgekommen. Es fehlt bis heute zum Beispiel eine saubere Rechtsgüterabwägung, bei der auch die Folgen der Maßnahmen mit betrachtet werden, genauso wie eine saubere Erfassung der Folgen der aktuellen Politik. Da wir alle für die Demokratie brennen, haben wir einen demokratischen Weg gesucht uns gegen diese, leider schon sehr totalitär wirkende Politik, zur Wehr zu setzen, so bot sich die Möglichkeit eines Volksentscheids an.



Apolut: Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert dieses Vorgehen?

Jan-Christoph Münch: Der Volksentscheid basiert auf Art. 18 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 83 der Bayerischen Verfassung. Diese besagen, dass der Landtag auf Antrag einer Million wahlberechtigter Staatsbürger durch Volksentscheid abberufen werden kann.



Apolut: Welche Reaktionen gab es bisher von Seiten der bayerischen Regierung? Welche privaten Reaktionen haben Sie persönlich erfahren?

Jan-Christoph Münch: Von Seiten der bayerischen Regierung gab es keine mir bekannte offizielle Stellungnahme, ich denke Stellungnahmen der Regierung zu Volksbegehren sind im allgemeinen nicht üblich. Privat sind mir viele Menschen begegnet, die unglaublich erleichtert sind, dass es einen konkreten demokratischen Weg gibt sich gegen die aktuelle Politik zu wehren. Friedlich an Demonstrationen teilzunehmen ist eine sehr gute Sache, jedoch bleiben die konkreten Auswirkungen von Demonstrationen oft aus oder zeigen sich erst nach mehreren Monaten. Ein Volksentscheid bietet eine direkte Wirkung, die wir als Bürger erzwingen können.


Apolut: Würden Sie sich oder Ihre Mitstreiter selbst als Revolutionäre bezeichnen?

Jan-Christoph Münch: Nein, ich glaube als Revolutionär bezeichnet sich keiner von uns. Uns eint jedoch der feste Glaube daran, dass wir über demokratische Prozesse unser Land verbessern können. Und letztendlich kann auch die Demokratie selbst weiterentwickelt werden.




Apolut: Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein und der Landtag abberufen werden, was dann?

Jan-Christoph Münch: Wenn das Volksbegehren erfolgreich ist, kommt es zum Volksentscheid über die Abberufung des bayerischen Landtags. Ist der Volksentscheid erfolgreich, wird der aktuelle Landtag aufgelöst und es kommt binnen sechs Wochen zu Neuwahlen. Ich habe die Hoffnung, dass insbesondere die Parteimitglieder der etablierten Parteien dann auch reagieren und sich fragen, ob die Abgeordneten die man aufstellt denn wirklich die Richtigen für dieses Amt sind.

Auch wenn Abgeordnete wiedergewählt werden, treten sie anschließend hoffentlich im Bewusstsein in das Parlament, dass sie den Bürgern im Freistaat dienen und diese auch die Möglichkeit haben ihrem Handeln Grenzen zu setzen.
 Neben meiner persönlichen Meinung können unsere Ziele aber im wesentlichen in vier Punkten zusammengefasst werden:

  1. Der Landtag soll durch Neuwahlen mit anderen, besseren und bürgerorientierten Abgeordneten besetzt werden. Abgeordnete, die unsere Verfassung achten, im Sinn der Bürger arbeiten und ohne Fraktionszwang nur ihrem Gewissen und den Interessen der Bürger folgen.
  2. Der neue Landtag muss sich für den Status des Freistaates Bayern einsetzen, jede Gleichmacherei der Bundesländer muss verhindert werden.
  3. Die bayerischen Bürger sollen sich ihrer demokratischen Möglichkeiten bewusst werden. Sie können durch Volksentscheide direkt auf die Abgeordneten einwirken und damit die Politik aktiv mitgestalten.

  4. Mittelfristig sollen Möglichkeiten für die Bürger geschaffen werden um, wie in der Schweiz, mehr direkte Demokratie zu bekommen. Ein Beispiel ist die Möglichkeit der Fakultativen Demokratie, bei der den bayerischen Bürgern das Recht eingeräumt wird, über jedes Gesetz, nach  dessen Verkündung, durch ein Volksbegehren ihre Zustimmung zu geben.

Apolut: Gibt es von Ihrer Seite aus schon Pläne zur Neugestaltung der bayerischen Regierung?

Jan-Christoph Münch: Nun ja, über die Zusammensetzung des neuen bayerischen Landtags muss dann der Wähler entscheiden. Es gibt aber auch neue Parteien die sich im letzten Jahr gegründet haben. Ich denke, dass “die Basis” noch am ehesten die Chance hat Abgeordnete in den nächsten Landtag entsenden zu können.



Apolut: Hätte ein Erfolg in Bayern Auswirkungen auf die Regierungsbildung in Berlin?

Jan-Christoph Münch: Wie die Regierungsbildung dadurch beeinflusst wird, ist natürlich reine Spekulation, aber ich denke, wenn in Bayern eine Million Bürger für die Abberufung des bayerischen Landtages stimmen, dann wird das in Berlin nicht unbeachtet bleiben. Insbesondere könnten sich Auswirkungen auf die Koalitionsverhandlungen ergeben.



Apolut: Zum konkreten Ablauf: In den Gemeinden werden nun vom 14. – 27. Oktober Unterschriftenlisten ausliegen. Werden die einzelnen bayerischen Bürger auch per Post individuell informiert? Werden ihnen wie bei der Bundestagswahl Unterlagen zugesandt?

Jan-Christoph Münch: Die Gemeinden sind verpflichtet über die Eintragungszeiten zum Volksbegehren zu informieren. Dies kann auf der Internetseite, im Aushang oder per Anzeige z.B. im Gemeindeblatt passieren. Explizite Informationen werden den Bürgern nicht zugesendet, daher liegt es alleine an uns, die Bürger zu informieren.
 Leider gibt es keine Möglichkeit an der Eintragung per Brief teilzunehmen, wie etwa bei Wahlen. Aktuell kann jeder Bayer noch einmal bei seiner Gemeinde überprüfen, ob er im Wählerverzeichnis geführt wird. Außerdem besteht derzeit die Möglichkeit bei seiner Gemeinde einen Eintragungsschein zu erhalten, sollte man sich im Eintragungszeitraum in einer anderen Gemeinde eintragen wollen, die nicht die Heimatgemeinde ist.



Apolut: Was kann der jetzt interessierte Bürger machen, um das Volksbegehren zu unterstützen bzw. bekannter zu machen? Gibt es konkrete Ansprechpartner in der Region, an die man sich dazu wenden kann?

Jan-Christoph Münch: Wir suchen immer nach Menschen die uns unterstützen möchten, auf unserer Internetseite (www.buendnis-landtag-abberufen.de) haben wir einen Bereich “Aktivistenmeldung” angelegt, hier kann sich jeder eintragen, der aktiv mitarbeiten möchte. Hierbei kann auch angegeben werden, wobei man sich engagieren möchte. Wer finanzkräftiger ist, kann sich auch Werbematerialien auf unserer Homepage herunterladen und in Zeitungen als Werbeanzeige schalten lassen.

Apolut: Das Volksbegehren ist in Bayern eher eine Sonderform der Direkten Demokratie. Es ist die Ausnahme in Deutschland. Ist das Ihrer Meinung nach noch in Ordnung so? Oder direkter gefragt: Ist die Direkte Demokratie vielleicht ein überfälliges Werkzeug, um die wachsende Zahl der Nicht-Wähler wieder mehr für den Urnengang zu begeistern?

Jan-Christoph Münch: Ja, wir möchten mehr direkte Demokratie. Uns allen ist bewusst, dass wir das mit dem nächsten Landtag nicht direkt erreichen werden, aber ein mehr an Mitbestimmung wäre schon schön. Ein erster Schritt wäre eine Demokratie nach Schweizer Vorbild, wo die Bürger weitaus aktiver an der eigenen Gesetzgebung mitgestalten können.
 Volksbegehren oder Volksentscheide gibt es in allen Bundesländern, die Einstiegshürden sind jedoch unterschiedlich hoch und wenn man sich länger damit beschäftigt, dann kann einem teilweise der Gedanke kommen, dass eine Möglichkeit der direkten Demokratie zwar auf das Papier geschrieben steht, es aber realistisch kaum möglich ist.

Letztendlich sollten für Volksentscheide die Einstiegshürden gesenkt werden. Über WirVolksentscheider möchten wir uns dafür einsetzen, Volksbegehren zu vereinfachen. Gerade in der heutigen Zeit sollte es parallel zum Papierweg auch möglich sein, die digitalen Medien für mehr Beteiligung an der Demokratie nutzen zu können.



Apolut: Herr Münch. Ich bedanke mich ganz herzlich für dieses Interview.

Quelle:

  1. https://volksbegehren-artenvielfalt.de/
Quelle: Apolut.net
Bild: Pixabay – Faundry – Edit

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