Und wieder gruesst der Lockdown…
Und das wie immer pünktlich zum Weihnachtsfest. Wir von Radio Qfm empfehlen: Spazieren gehen, denn frische Luft stärkt das Immunsystem.
Angesichts des Auftretens der Omikron-Variante des Corona-Virus soll es spätestens nach Weihnachten stärkere Einschränkungen im öffentlichen Leben in Deutschland geben.
Darauf wollen sich nach Informationen der Medienhäuser Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Dienstag bei ihrer erst am Sonntag vereinbarten Schaltkonferenz verständigen.
Demnach ist geplant, dass spätestens ab dem 28. Dezember private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt sind – innen und außen.
Das soll vor allem für Silvesterfeiern gelten.
Die Formulierung „spätestens“ lässt den Ländern allerdings die Möglichkeit, den Schritt auch schon vorher umzusetzen. Das gilt auch für den Beschluss, Clubs und Diskotheken dann zu schließen. Tanzveranstaltungen sollen verboten werden – das wird dann bis ins neue Jahr gelten.
Überregionale Sport- und Kulturveranstaltungen müssen nach der Beschlussvorlage von Montagnachmittag spätestens ab dem 28. Dezember ohne Zuschauer stattfinden, das gilt auch für vergleichbare Großveranstaltungen anderer Art.
Die schon bestehenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben. Damit gilt im Kultur- und Freizeitbereich sowie im Einzelhandel weiterhin die 2G-Regel.
Ergänzend kann 2G-plus vorgeschrieben werden. Weiterhin sind Ausnahmen für Kinder. Jugendliche und Personen möglich, die nicht geimpft werden können. Wenn nicht geimpfte oder nicht genesene Personen sich an privaten Treffen beteiligen, gilt weiterhin die Beschränkung auf Angehörige des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts. Ungeimpfte können ihre Arbeitsstelle nur mit tagesaktuellem Test betreten.
Das sind die wichtigsten Punkte aus der Bund-Länder-Runde vom Montag:
- Spätestens Ab dem 28. Dezember sollen private Zusammenkünfte auch für Geimpfte nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt sein. So sollen vor allem Silvesterpartys eingedämmt werden.
- Clubs und Diskotheken in Innenräumen werden dann komplett geschlossen. Tanzveranstaltungen sind verboten.
- Große Sport- und Kulturveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. Das gilt auch für vergleichbare Großveranstaltungen.
- Bei allen privaten Treffen wird zu einer vorsorglichen Selbsttestung geraten. Das soll vor allem für Treffen mit Älteren gelten.
- Die Überbrückungshilfe IV soll für die von den Einschränkungen betroffenen Unternehmen bestehen bleiben.
Quelle:
[…] Ein neuer Podcast von Clark Kent für Radio Qfm.network […]