Dem Schlag in die Magengrube des Rechtsstaats durch den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts folgt nahezu unisono eine neue Maßnahmenorgie der Politik auf dem Fuß.
Dass u. a. ein so scharfsinniger und politisch versierter Jurist wie der frühere Verfassungsminister Otto Schily (erst grün, dann rot) die Impfpflicht mit schlagenden Argumenten als „verfassungswidrigen Anmaßung“ sieht, lässt Wählertäuscher Scholz und die coronelle Vereinigung der Ministerpräsidenten nicht einmal zögern. Sie wissen ja, was vom Verfassungsgericht zu erwarten ist. Und zwei Drittel der Deutschen hätten es gern noch härter.
Ein vorläufiges Fazit.
I.
Jetzt wissen wir, was Gewaltenteilung bedeutet. Wenn Erste, Zweite, Dritte und Vierte Gewalt eine Gesinnung teilen, die sie für wichtiger halten als das Recht.
II.
Endlich Klarheit. Es gibt nur noch ein Grundrecht. Auf dem Boden der epidemisch-moralischen Grundordnung haben Regierungen uneingeschränkt Recht.
III.
Die Verfassung der Verfassungsrichter macht Verfassungsfreunde (ver)fassungslos.
IV.
Die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter ist abhängig von der Verfassung der Regierenden. Das neue Kabinett sieht mit freundlicher Unterstützung einer neuen Virusmutante schon heute so alt aus wie das alte.
V.
Sagen wir es so: Herr Lindner ist verhältnismäßig liberal gewesen. Nun hält er den Impfzwang für verhältnismäßig. Damit erweist er sich als unverhältnismäßig illiberal.
VI.
Kanzleraspirant Scholz erklärt den Impfzwang zur Gewissensfrage. Damit ersetzt er den Fraktionszwang durch den allgemeinen Konformitätszwang.
VII.
Ist doch nur logisch: Um ausnahmslos alle Bürger zu schützen, muss der Einzelne auch vor sich selbst geschützt werden. Kontaktreduktion jedes Einzelnen zu sich selbst wäre nur konsequent.
VIII.
Der Infizierte muss nicht erkranken um krank zu sein. Es genügt, dass er nicht mehr als gesund gilt. So viele Gesunde irritieren leider. Deshalb ist es besser, man redet nicht über sie.
IX.
Es hat doch jeder die freie Wahl. Er darf genesen sein oder geimpft. Nur eben nicht grundlos gesund.
X.
Sterben ist grundsätzlich erlaubt. Nur Sterben an Corona verboten.
XI.
Eine freiheitliche Gesellschaft, die Zwang für geboten hält, ist ein Widerspruch in sich selbst.
Oder eben nicht freiheitlich.
Über den Umerziehungslagern der Zukunft wird stehen: „Angst macht frei“.
Quelle: Podcast von Sam LeClerk für Radio Qfm.network
Quelle: Tichyseinblick.de
Bild: Arbeit macht frei – Radio Qfm Edition piqsels.com-id-oxnec
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