Sieben Monate nach der Bundesnotbremse liegen noch immer keine Entscheidungen vor. Anwälte werfen dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, Verschleppung der Verfahren vor.
Noch immer liegt keine Grundsatzentscheidung zu den Corona-Maßnahmen seitens des Bundesverfassungsgerichts vor. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, begründete dies laut FAZ mit schwierigen Rechtsfragen und Anhörung von Sachverständigen verschiedener Fachgebiete.
Entscheidungen zur sogenannten Bundesnotbremse, mit der ab dem 24. April verschärfte Corona-Maßnahmen ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 eintraten, sollen spätestens im November getroffen werden.
„Wenn nach spätestens sieben Monaten in der Hauptsache entschieden wird, ist dies eine der schnellsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in einer derart komplexen Rechtssache“, so Harbarth.
Eine weitere Beschleunigung wäre „nur möglich, wenn massive Abstriche an der Qualität vorgenommen würden“, was mit der Aufgabe des Gerichts nicht vereinbar wäre.
In der Vergangenheit hatten Anwälte Harbarth immer wieder eine Verzögerung der Entscheidungen vorgeworfen. Darüber hinaus sehen sich der Verfassungsgerichtspräsident und Richterin Susanne Baer mit dem Vorwurf der Befangenheit konfrontiert.
Der Berliner Anwalt Niko Härting hatte für Abgeordnete der Freien Wähler ein Verfahren gegen die Bundesnotbremse eingereicht. Harbarth hatte eine mündliche Verhandlung „nach vorläufiger Einschätzung des Senats“ für entbehrlich gehalten.
Detaillierte Gründe lagen Härting nicht vor. Stattdessen hatte er durch eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts von diesem Umstand erfahren. Nachvollziehen kann der Jurist die Haltung des Gerichts nichts, schließlich gehe es um gravierendste Grundrechtsbeschränkungen.
In den vergangenen Wochen reichte Härting beim Gericht Befangenheitsanträge gegen die beiden Richter ein.
Geheimes Treffen gerät in Fokus
Härting begründete seinen Befangenheitsantrag mit einem brisanten Treffen im Sommer 2021. Bei den teilnehmenden Personen handelte es sich um:
- Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
- Bundesinnenminister Horst Seehofer
- Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
- Bundesjustizministerin Christine Lambrech
- Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil
- Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner
- Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
- Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
- Bundesumweltministerin Svenja Schulze
- Bundesbildungsministerin Anja Karliczek
- Bundeskanzleramtschef Helge Braun
- Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt
- Staatssekretär Steffen Seibert
sowie alle Richter des Bundesverfassungsgerichts beider Senate, namentlich
Stephan Harbarth, Doris König, Andreas L. Paulus, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Susanne Baer, Gabriele Britz, Peter Müller, Sibylle Kessal-Wulf, Ulrich Maidowski, Christine Langenfeld, Yvonne Ott, Josef Christ, Henning Radtke, Astrid Wallrabenstein und Ines Härtel.
Laut Bundesregierung gab es zu dem gemeinsamen Abendessen am 30. Juni Antipasti, Geschnetzeltes vom Rinderfilet, zur Nachspeise weißes Schokoladenmousse und abschließend einen Käseteller sowie Aperitif, Weinbegleitung und Getränkeauswahl.
Wie die „Welt am Sonntag“ berichtete, hatte Lambrecht hinter verschlossenen Türen des Bundeskanzleramtes eine Rede zur „Entscheidung unter Unsicherheiten“ gehalten. Dabei freute sie sich über die Gelegenheit, sich mit dem Bundesverfassungsgericht über die jeweiligen Perspektiven beim Umgang mit den rechtlichen Herausforderungen bezüglich der Corona-Maßnahmen auszutauschen.
Im Entwurf ihrer Rede hieß es: „Die Politik kann angesichts akuter Bedrohungen nicht abwarten, bis ein ‚Erkenntnisvakuum‘ mit Wissen gefüllt ist.“ Eine Verantwortung trage die Politik auch für die Folgen passiven Abwartens. Bei allen getroffenen Maßnahmen sei den Politikern deutlich gewesen, dass das Wissen um das Virus, seine Verbreitung und die Bekämpfung „unsicher“ sei und „dynamisch wächst“.
Die Verfassungsrechtsprechung und die dem Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz verpflichtete Fachgerichtsbarkeit erfülle einen Kontrollauftrag und keinen Gestaltungsauftrag. In der Vorschrift heißt es: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen …“.
Hierzu wies Lambrechts Redeentwurf (Seite 11) die Bemerkung auf, dass die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung dem Gesetzgeber die Initiative lasse und ihm Einschätzungs- und Prognosespielräume gewähre.
Befangenheit der Richter vermutet
„Wir meinen, dass es Zweifel an der Unvoreingenommenheit weckt, wenn Harbarth einerseits hinter verschlossenen Türen der Justizministerin Gelegenheit gibt, die #Bundesnotbremse zu erläutern und andererseits eine mündliche Verhandlung unter Einbeziehung der Beschwerdeführer für entbehrlich hält“, kritisiert Härting auf Twitter.
Auch die Richterin Baer, Berichterstatterin in dem von Härting geführten Gerichtsverfahren, hielt an jenem Abend eine Rede im Kanzleramt. Der Inhalt ist jedoch unbekannt, weil es nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts kein Manuskript gebe.
Für Härting liegt auf der Hand:
Der Jurist bezeichnet es als „heikle Angelegenheit“, wenn Richter mit dem Bundeskabinett „Entscheidungen im Ungewissen“ diskutieren, während Verfassungsbeschwerden zu genau diesem Thema anhängig sind.
Das müsse auch der Richterin Baer bewusst sein. Aufgrund der fehlenden Sensibilität zweifelt er an ihrer Unvoreingenommenheit.
Am 28. September feierte das Bundesverfassungsgericht sein 70. Bestehen. Dazu erklärt Härting auf Twitter: „In gut 70 Jahren Grundgesetz waren die #Bürgerrechte in Karlsruhe meist in besten Händen. Daher ist es nicht nur für die Prozessparteien wichtig, dass das @BVerfG auch in der #Corona-Krise seine Rolle als Hüterin der Grundrechte sensibel wahrnimmt.“
Wie das Gericht die Befangenheitsanträge sieht, bleibt abzuwarten.
Quelle: Epochtimes.de
Bild: Pixabay – Comfreak- Edit
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