Nancy hat voll auf die Neune!
Mensch good old Nancy! Sie bekommt nicht ganug, von Ihrer Macht und ihrer grünen Ideologie. Je mehr sie im Ansehen und in den Umfragewerten sinkt, desto stärker wird der Griff nach der Kontrolle.
Eine Analyse von Nius:
Nancy Faesers neuer Aktionsplan „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ beeinhaltet drastische Einschnitte für die Meinungsfreiheit. Es bedroht das Bankgeheimnis und das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU ein. „Zivilgesellschaftliche Akteure“ sollen mit staatlichen Mitteln versorgt werden. Was beinhalten die 13 vorgestellten Maßnahmen genau?
„Rechtsextremismus bleibt die größte Gefahr für unsere Demokratie.“ So sieht es Nancy Faeser (SPD) und so steht es auch gleich zu Beginn des am Dienstag vorgestellten Aktionsplans „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“. „In den vergangenen Jahren verübten Rechtsextremisten regelmäßig über 20.000 Straf- und Gewalttaten im Jahr“, warnen die Autoren des Papiers. „Hinter diesen Zahlen steht für viele Menschen in Deutschland die Angst, selbst zum Ziel rechtsextremistischer Angriffe zu werden“, heißt es im Papier, ohne zu erwähnen, dass es sich meist um Propagandadelikte handelt, und nur bei knapp fünf Prozent um Gewalttaten. Dass sich etwa die deutliche Mehrheit der Terrorverfahren beim Generalbundesanwalt gegen islamistische Straftäter richtet, blendet Faeser bei ihren öffentlichen Auftritten stets aus.
Die Innenministerin wirft insbesondere der „extremistischen Neuen Rechten“ in ihrem Papier vor, was Ziel einer jeden politischen Bewegung sein sollte: „Ihre führenden Köpfe wollen Einfluss auf politische Debatten und Anschluss an die gesellschaftliche Mitte gewinnen – in Parteien und Medien, im Wirtschafts- und im Kulturbetrieb.“ Deshalb brauche es nun angesichts der wachsenden Bedrohung neue Maßnahmen.
Dem Rechtsstaat drohen massive Folgen
Im vorgelegten Papier geraten alle Personen in den Fokus, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft. Dies betrifft mittlerweile selbst den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen. Im Kern dreht sich das Papier vor allem um die AfD, auch wenn sie namentlich nicht erwähnt wird.
Die Eingriffe, die den Personen drohen, sind schwerwiegend, auch für den Rechtsstaat drohen massive Folgen. Was also beeinhalten die 13 Punkte des Aktionsplans?
1. „Resilienz der Demokratie stärken“
Schon im ersten Unterpunkt wird klar, dass der Plan zwar vorgibt, sich dem Kampf gegen den Rechtextremismus zu widmen, vorrangig aber die AfD gemeint ist. „Wenn autoritäre Kräfte die Demokratie angreifen, gehört die Justiz oft zu ihren ersten Zielen“, warnte die Innenministerin am Dienstag. Deshalb will sie das Bundesverfassungsgericht vor einer möglichen Einflussnahme schützen, sollte die AfD an politische Regierungsverantwortung gelangen.
Nun ist es ohnehin fraglich, wie unabhängig ein Bundesverfassungsgericht ist, dessen Chef ein ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter ist, der gemeinsam mit Angela Merkel im CDU-Bundesvorstand saß und sich auch in seiner Funktion als Verfassungsrichter mit der Kanzlerin zu vertrauten Gesprächen traf, um in Corona-Zeiten massive Grundrechtseinschränken durchzuwinken. Mit einer neuen „Lex AfD“, einem „Nachschärfen unserer Verfassungsordnung“, wie es im Plan Faesers heißt, wollen Politiker der Ampel-Koalition nun einen stärkeren rechtlichen Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor dem Zugriff von „Extremisten“ und „Demokratiefeinden“ ermöglichen.
Staatsrechtler Rupert Scholz hatte gegenüber NIUS bereits klargestellt: „Ich kann nur sagen: Hände weg vom Bundesverfassungsgericht. Wer unter dem Eindruck tages- und parteipolitischer Erwägungen die bewährte Struktur des Bundesverfassungsgerichts verändern will, untergräbt das Vertrauen in die höchste deutsche Rechtsinstanz.“
2. „Ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus“
Die Innenministerin warnt vor der „sogenannten Neue Rechten“, die „als Scharnier zwischen nicht-extremistischen Kreisen und dem extremistischen (Parteien-)Spektrum“ gelte. Ihr bürgerliches Auftreten sei nur Fassade, weiß der Verfassungsschutz, um „gegenüber Teilen der gesellschaftlichen Mitte als besonders anschlussfähig zu erscheinen“.
Das Problem gehe über die Infragestellung der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ hinaus: „Häufig verhöhnen sie den Staat und seine Institutionen und halten sie für schwach. Dieser Fehlannahme muss entschieden entgegengetreten werden.“
Abgesehen davon, dass es erlaubt ist, den Staat zu verhöhnen und ihn für schwach zu halten, mutet die Drohung gruselig an: Wer den Staat für schwach hält, wird das Gegenteil mit aller Härte zu spüren bekommen, so die Botschaft. Es müsse das klare Signal gesetzt werden, „dass die wehrhafte Demokratie auch einen starken Staat beinhaltet“. Unter anderem sollen „gaststättenrechtliche“ oder „gewerberechtliche Maßnahmen“ greifen. Personen, die vom Verfassungsschutz als Rechtsextremisten eingestuft werden, sollen nach Möglichkeit keine Veranstaltungen mehr durchführen können.
3. „Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen“
Hier greift die Bundesregierung direkt das Bankgeheimnis an. Der Staat will an das Geld der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen: „Wir wollen ihnen ihre Einnahmen entziehen“, bestätigte Faeser am Dienstag. Doch auch diejenigen, die an vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppen spenden, sollen künftig in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten: „Niemand, der an eine rechtsextreme Organisation spendet, darf unerkannt bleiben“, so Faeser.
Unterbinden kann man finanzielle Ströme in „rechtsextreme Netzwerke“ jedoch nur in Zusammenarbeit mit Banken. Will die Innenministerin daran arbeiten, Konten von missliebigen Spendern zu sperren? Auf eine entsprechende Anfrage von NIUS antwortet das Bundesinnenministerium nur ausweichend: „Die Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes bezweckt eine verbesserte Aufklärung der finanziellen Beziehungen und Hintergründe gefährlicher Bestrebungen.“
Der vorgestellte Plan der Innenbehörde spricht jedenfalls eine eindeutige Sprache: „Das BfV tauscht sich eng mit dem Finanzsektor aus, um diesen für die Problematik von Finanzströmen und -transaktionen in Zusammenhang mit Rechtsextremismus zu sensibilisieren.“ Der Verfassungsschutz übt also aktiv Druck auf die Banken aus.
Da auch Teile der AfD vom Verfassungsschutz unter Thomas Haldenwang beobachtet werden, dürften damit auch Spender an die Partei ins Visier des Geheimdienstes rücken. Dafür soll auch das Nachrichtendienstrecht verändert werden: Galt bislang die hohe Hürde des Verhetzungs- und Gewaltbezugs bei Auskunftsverlangen des Verfassungsschutzes will Faeser dies auf das mögliche „Gefährdungspotenzial“ herabstufen, was Spielraum für Interpretationen lässt.
Aus dem vorgestellten Maßnahmenpaket geht zudem hervor: Die Regierung will auf die Kontodaten von Personen, die vom Verfassungsschutz als Rechtsextremisten eingestuft werden, schneller Zugriff erlangen und dafür das Gesetz ändern. Verfahren müssten entbürokratisiert werden, heißt es dazu verniedlichend in der Handreiche aus dem Bundesinnenministerium. Faeser kann es nicht schnell genug gehen. „Es ist unangemessen, die schlichte Auskunft, wo eine Person ein Girokonto hat (‚Kontostammdaten‘), dem gleichen aufwändigen Verfahren zu unterwerfen wie eine Telekommunikationsüberwachung“, heißt es im Maßnahmenpaket.
Doch nicht nur an die Kontodaten will die Bundesregierung gelangen. Durch das neue „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität“ soll das Bundesamt für Verfassungsschutz zudem „Zugriff auf das noch einzurichtende Immobilientransaktionsregister erhalten“. Wer wann welche Immobilie kauft, soll nicht unentdeckt bleiben.
4. „Transnationale Vernetzungen stören“
„Rechtsextremistische Akteure stehen in intensivem, auch grenzüberschreitendem Austausch“, heißt es im Text. Deshalb sollen „Instrumente der Freizügigkeitsbeschränkung für Rechtsextremisten noch konsequenter zum Zuge kommen“. Vom Verfassungsschutz beobachtete Personen soll also die Ein- und Ausreise aus dem Land verboten werden – ein gravierender Eingriff in die garantierte Freizügigkeit für EU-Bürger.
5. „Hass im Netz bekämpfen“
Die Bundesregierung will im Internet nicht nur verstärkt gegen strafbare Inhalte vorgehen. Künftig sollen auch „inkriminierte Inhalte“, also Beschuldigungen, im Fokus der Ermittlungsbehörden stehen, „um der Verrohung der Sprache im virtuellen Raum und potentiellen Nachahmungseffekten entgegenzuwirken“. Das BKA soll „Löschungen“ anregen und „Entfernungsanordnungen“ verteilen.
6. „Ausländischer Einflussnahme und Desinformation entgegenwirken“
Das Innenministerium baut derzeit eine „Früherkennungseinheit“ auf. Sie soll in der Lage sein, ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen bereits im Vorfeld zu identifizieren. Wie genau das passieren soll und wer Teil dieser „Früherkennungseinheit“ wird, ist unklar.
7. „Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen“
„Die Reform des Bundesdisziplinarrechtes ist ein wichtiger Baustein, um unseren Rechtsstaat widerstandsfähiger zu machen“, schreiben die Autoren des Papiers. Was heißt das konkret? Künftig werden alle Disziplinarmaßnahme gegen Beamten „durch Disziplinarverfügung ausgesprochen“. Somit soll auf das Gerichtsverfahren verzichtet werden, „mit dem der Dienstherr statusrelevante Disziplinarmaßnahmen vor Gericht beantragen musste“. Erneut handelt es sich hierbei um eine „Lex AfD“. Wer in der AfD Mitglied ist, soll gemäß Faeser sofort aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden. Gerichtlich wehren kann er sich dann nicht mehr.
Zudem soll nach Möglichkeit auch das Geld von Beamten im Ruhestand einkassiert werden, wenn diese sich laut Verfassungsschutz nicht mehr zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen“. Ein interessantes Fallbeispiel hierfür wäre der oben genannte Hans-Georg Maaßen, der sich als Beamter derzeit im Ruhestand befindet und so seine Pension verlieren könnte.
8. „Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen“
Die Bundesregierung will weitere Vereine verbieten. Die „Verbotsmaßnahmen mit möglichst empfindlicher Wirkung auf die rechtsextremistische Szene werden fortlaufend geprüft“, heißt es dazu.
9. „Rechtsextremisten konsequent entwaffnen“
Das Waffenrecht soll verschärft werden. Für den Verlust der Waffe reicht dabei schon der bloße Verdacht. Denn auch die Mitgliedschaft in einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als „Verdachtsfall geführt wird“ – gemeint ist also wieder die AfD – soll „bereits zuverlässigkeitsschädlich sein und damit zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen“.
10. „Demokratieförderung stärken“
Nancy Faeser möchte eine „wehrhafte Demokratie“. Und dazu dient die sogenannte „Zivilgesellschaft“ als Sturmgeschütz. Das Demokratiefördergesetz, das Ende 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll die finanzielle Unterstützung zahlreicher linker Lobbygruppen sicherstellen. „Es ist angesichts der aktuellen Entwicklung dringend notwendig, dass der Deutsche Bundestag es zeitnah beschließt“, verdeutlichte Faeser ihr Unverständnis über die Langsamkeit des Prozesses. Derzeit steht nur die FDP dem Gesetz im Weg, durch ihr Beharren auf eine Extremismusklausel.
11. „Sport mit Haltung – gegen Rechtsextremismus“
Im Sport geht es künftig politischer zugehen, um dem grassierenden Rechtsextremismus auf den Fußballplätzen dieses Landes Einhalt zu gebieten. Dafür soll es erneut „Kooperationen mit der Zivilgesellschaft“ geben. Wieder geht es also um die finanzielle Unterstützung von bestimmten Organisationen.
12. „Antisemitismus entgegentreten“
Das Papier hebt gleich zu Beginn des Kapitels hervor: „Seit dem menschenverachtenden Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat sich die Zahl antisemitisch motivierter Straftaten enorm erhöht, was vor allem auf islamistisch motivierten Antisemitismus zurückzuführen ist.“ Das war es dann schon. Schon im nächsten Satz wird auf die wahre Gefahr verwiesen: „Bereits seit Jahren zeigt sich jedoch ein kontinuierlicher Anstieg antisemitisch motivierter Straftaten, die zu einem Großteil auf das Konto rechtsextremistisch motivierter Täterinnen und Täter gehen.“ Dass diese Eingangsstatistik seit Jahren nicht die Realität abbildet, ist mittlerweile bekannt. Alle unbekannten Täter werden bei antisemitischen Straftaten automatisch der politischen motivierten Kriminalität rechts zugeordnet. Konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus werden nicht genannt.
13. „Angegriffenen Demokratinnen und Demokraten den Rücken stärken“
Die Statistiken zeigen: Am häufigsten werden Politiker und Institutionen der Grünen angegriffen, dahinter folgen Vertreter der AfD. Dennoch konzentriert sich Faeser ausschließlich auf die Attacken von rechts. Bereits im Januar wurde eine „Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts und Mandatsträger“ ins Leben gerufen. Zudem existiert seit mehreren Monaten auch eine „Allianz zum Schutz kommunaler Mandatsträger“, an der sich erneute, wie könnte es anders sein, „zivilgesellschaftliche Organisationen“ beteiligen.
Text: Nius.de
Bild: Radio Qfm
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