Barzahlungen über 10.000 Euro werden unter dem Deckmantel verschärfter Geldwäschebestimmungen EU-weit verboten.
Das Ziel ist weiterhin klar und offensichtlich die Abschaffung des Bargeldes.
Endlich wird dann die nächste überflüssige Behörde eingerichtet, die von unseren Steuergeldern, brave und regierungstreue Beamte finanziert. So kauft man sich Stück für Stück auch weitere Wählerstimmen zusammen.
Diese Behörde soll eine neue Überwachungsbehörde sein, die natürlich auch Kryptowährungen wie Bitcoin strenger reglementiert soll.
Der jüngste Beschluss zwischen Unterhändlern des EU-Parlaments und den EU-Staaten ebnet den Weg für neue Regeln im Zusammenhang mit Bargeldzahlungen: Künftig wird es in der EU untersagt sein, Käufe von mehr als 10.000 Euro ausschließlich mit Bargeld zu begleichen. Beide Seiten müssen noch formell zustimmen, und die Regelung wird voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft treten.
Nach Zustimmung zu dieser EU-Regelung müssen die Mitgliedstaaten entsprechende nationale Regelungen erlassen.
Es besteht die Möglichkeit, dass einzelne Mitgliedstaaten niedrigere Bargeldgrenzen für Transaktionen in ihrem Land festlegen können. Einige EU-Länder haben bereits strengere gesetzliche Limits für Barzahlungen, z. B. Spanien und Frankreich mit 1.000 Euro, Belgien und die Niederlande mit 3.000 Euro. In Griechenland beträgt die Grenze 500 Euro, und Kroatien hatte bisher 15.000 Euro. Staaten wie Österreich, Luxemburg, Zypern und Deutschland haben bisher keine Limits festgelegt.
Die neue EU-Obergrenze von 10.000 Euro gilt für Zahlungen zwischen Unternehmen (B2B) sowie für Transaktionen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C). Gemäß den neuen Regelungen müssen Banken oder Händler die Identität einer Person überprüfen, wenn Bargeldtransaktionen im Bereich von 3.000 bis 10.000 Euro stattfinden. Verkäufe von Privatperson zu Privatperson bleiben von dieser Regelung ausgenommen.
Die EU-Kommission betrachtet dies als Teil eines Anti-Geldwäsche-Pakets, das auch die Schaffung einer Anti-Geldwäsche-Behörde (Amla) beinhaltet. Diese Behörde soll die Koordination der EU-weiten Geldwäschebekämpfung verbessern und die Aufsicht übernehmen. Die genaue Position der Behörde ist noch nicht festgelegt, aber Frankfurt am Main, Rom, Luxemburg und Madrid gelten als mögliche Standorte.
Weitere Neuerungen im Rahmen dieses Gesetzespakets sind:
- Juweliere, Jachtverkäufer und Kunsthändler unterliegen verschärften Meldevorschriften.
- Händler von Luxusgütern müssen die Identität der Kunden überprüfen und verdächtige Geschäfte melden.
- Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von mehr als 50 Millionen Euro und Transaktionen mit Kryptowährungen werden stärker überwacht.
- Unternehmenseigentümer mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent müssen EU-weit registriert werden.
- Ab 2029 fallen auch Profi-Fußballvereine unter diese Regelungen.
Der finnische Verhandlungsführer im Europaparlament, Eero Heinäluoma, betont die Notwendigkeit strengerer Maßnahmen, um den Mitgliedstaaten Verluste durch Geldwäsche in Milliardenhöhe zu ersparen. Ein einheitlicher EU-Rahmen solle nationale Schlupflöcher schließen.
In Deutschland wird Bargeld nach wie vor stark genutzt, und es gibt bisher kein Limit für Barzahlungen. Allerdings müssen bei Beträgen über 10.000 Euro Ausweisdaten vorgelegt werden, und Banken haben eine Nachweispflicht für Bargeldeinzahlungen ab diesem Betrag eingeführt.
Bilder: Die EU und der Kampf gegen das Bargeld – Pixabay – Ralphs_Fotos
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