Olaf Scholz. Der Mann, der mit einer Ausstrahlung eines Vertretungslehrers gesegnet ist, trägt bis auf sozialdemokratische Standardforderungen wenig zur Debatte bei.
Vor einiger Zeit verabschiedete seine Partei ihr Wahlprogramm: Eklatante Steuererhöhungen. Die SPD fordert doch tatsächlich Steuererhöhungen! Hätten Sie es geahnt? Sein Plan beinhaltet, dass ab 70.000 Euro bis zu einem neuen Spitzensteuersatz von 45 Prozent die Belastung stetig ansteigt. Der Höchstsatz soll dann ab 90.000 Euro gelten. Als wäre die Abgabelast in Deutschland nicht schon hoch genug.
So weit, so erwartbar. Dem SPIEGEL fiel jedoch etwas auf. Die Pläne, die die Spin-Doktores dem Erfolgs-Wahlprogramm von 2017 entnommen haben, sind erstaunlich detailliert. Der Verdacht: Scholz habe als Finanzminister seine ihm unterstellten Beamten zweckentfremdet, um ein fundiertes Konzept von Experten, die direkten Zugang zu Zahlen, Daten und Fakten haben, auszuarbeiten.
Das Finanzministerium schweigt zu den Vorwürfen, was man fast schon als Zugeständnis werten kann. Die Pressestelle verweist für weiterführende Informationen lediglich an das Willy-Brandt-Haus. Die Parteizentrale der SPD wiederum reagierte bislang nicht auf eine Anfrage des Wochenmagazins. Das ist dünn, viel zu dünn sogar und eines Bundesministeriums und einer Regierungspartei nicht würdig.
Für die konkurrierenden Parteien ist dies ein gefundenes Fressen: Fabio De Masi (Die Linke), Noch-Abgeordneter des deutschen Bundestag, fordert Aufklärung. „Ministerien sind nicht das Eigentum von Parteien“, so der linke Finanzexperte. „Olaf Scholz muss offenlegen, ob womöglich gegen das Parteiengesetz verstoßen wurde und staatliche Ressourcen für das SPD-Steuerkonzept genutzt wurden.“ Die Öffentlichkeit müsse erfahren, „wie viel Geld der Auftrag gekostet hat“. Da kann man nur zustimmen.
Kompetenzen eines Ministeriums für Wahlkampfzwecke
Erhärten sich die Vorwürfe gegen Olaf Scholz, wovon auszugehen ist, dann verstößt das Vorgehen gegen das Parteiengesetz, da es sich um verdeckte Parteienfinanzierung handelt. Das findet auch Sophie Schönberger, Rechtsprofessorin an der Universität in Düsseldorf. „Zudem verstößt es gegen das Grundgesetz. Es verletzt die Chancengleichheit der Parteien“, so die Juristin weiter.
Es könnte der nächste Skandal in einem ohnehin schon mit Unzulänglichkeiten durchsetzen Wahlkampfs werden. Der eine kann nicht rechnen, der andere fälscht Lebensläufe und plagiiert, der andere würfelte an einer Hochschule Noten aus. Doch was Olaf Scholz sich erlaubt hat, schlägt dem Fass den Boden aus. Kompetenzen eines Ministeriums für Wahlkampfzwecke zu nutzen, ist ein absolutes No-go und muss geahndet werden. Der SPD-Spitzenkandidat ist damit untragbar.
Man kann sich kaum erinnern, wann Deutschland vor einer Bundestagswahl stand und das Volk mit einem solchen katastrophalen Spitzenersonal konfrontiert war. Erleben wir gerade die endgültige Bestätigung des Peter-Prinzips?
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