Spanische Institutionen tun, was ihnen beliebt, um die Corona-Massenpsychose auch im Sommer zu schüren. Ob sie dabei die Grund- und Menschenrechte der Bürger verletzen oder nicht, scheint keine Rolle mehr zu spielen.
Ende Juni hat die Gesundheitsbehörde der Balearen 268 Schüler, die auf Mallorca ihr Abitur feiern wollten, im Covid-Hotel Palma Bellver) in Zwangsquarantäne gesteckt, weil sie Kontakt mit anderen Jugendlichen gehabt haben könnten, die nach der Rückkehr von ihrer Abiturreise positiv getestet wurden. Die Zwangsinternierung beruhte auf einer rein hypothetischen Annahme.
Deshalb erstattete die Mutter eines Abiturienten am vergangenen Montag Anzeige gegen die Generaldirektorin für öffentliche Gesundheit der Balearenregierung, Maria Antonia Font. Der Vorwurf: “illegale Inhaftierung und Amtspflichtverletzung”.
In ihrer Klage versicherte die Anwältin Arantxa de la Fuente, dass ihr Sohn und seine Klassenkameraden ohne Erlaubnis der Eltern in das “Covid-Hotel” transportiert wurden. Bei der Massnahme handle sich um eine “politische und selektive Ausgangssperre”, unterstrich de la Fuente.
Schon am vergangenen Montag lehnte eine Untersuchungsrichterin in Palma ein erstes gegen die Quarantäne eingelegtes Rechtsmittel ab.
Einen Tag später meldete sich dann die Staatsanwaltschaft zu Wort. Sie hielt die Einweisung der Jugendlichen für rechtswidrig, weil die Massnahme nicht ausreichend begründet und unverhältnismässig sei. Wiederum einen Tag später, am 30. Juni, hob das Verwaltungsgericht die Anordnung der Gesundheitsbehörde vom Sonntag auf.
Kritische Juristen halten das Vorgehen der politischen Entscheidungsträger für rechtswidrig, die Massnahmen würden gegen die Verfassung und die Menschenrechte verstossen. Weshalb die Verantwortlichen eigentlich zu Gefängnisstrafen verurteilt werden müssten.
Quelle: Corona-Transition.org
Bild: Unsplash – linolombardi
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