Der Arzt Dr. Habig bleibt in Haft!

Wo bleiben die aufrechte Mediziner?

 

Ein Kommentar von Hendrik Sodenkamp, Thomas Willi Völzke und Felix Feistel.

Die Großdemonstration der revolutionären deutschen Verfassungsbewegung für Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung am 5. August 2023 in Berlin war ein voller Erfolg. Teil dessen war auch die Wochenzeitung Demokratischer Widerstand (DW). Sie wird jede Woche bundesweit durch Einwurf verteilt (1). Wir werfen drei Blicke in #DW142.

I.
Für das Gewissen

Der Preis der Republik geht an Dr. Heinrich Habig.
Laudatio von Hendrik Sodenkamp

»Durch nichts zu entschuldigen«, so waren die Worte der Richterin bei der Verurteilung von Dr. Heinrich Habig zu fast drei Jahren Gefängnis. Der Arzt hatte Menschen in seiner Praxis geholfen, die sich vor dem Impfzwang schützen wollten und ihnen Impfbescheinigungen ausgestellt.

Schon früh warnten renommierte Experten vor den neuen Genspritzen und den unabsehbaren Folgen. Niemand wisse, wie die Langzeitfolgen seien und man sehe bereits bei den kurzfristigen Nebenwirkungen massive Konsequenzen. Doch Regierung und Konzerne wollten den Stoff an den Mann, die Frau und in die Kinder bringen und verhängten Impfpflichten im Gesundheitswesen sowie beim Militär und führten das G-Regime ein.

Die Schicksale, von denen man hört, sind dramatisch: Gängelung, Mobbing, und Kündigung, Lähmung und Tod. Hier wollte Habig helfen. Er nahm die Menschen ernst und bot ihnen Schutz. Doch die Richterin warf ihm vor, ein Feind des Rechts zu sein. Ihm, der den Menschen aus der Not vor einem übergriffigen Staat half.

In seinem beeindruckenden Plädoyer legte Habig dar, was ihn dazu gebracht hatte, diesen Schritt zu gehen. Wie ihn das Schicksal der Menschen berührte, die nicht mehr über ihren eigenen Körper bestimmen können sollten. Wie er ernst recherchierte, um abschätzen zu können, wie gefährlich die sogenannten Impfstoffe tatsächlich waren.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dieses Verhalten keine Selbstverständlichkeit ist. Der Großteil der Ärztschaft, nutzte das medikal-totalitäre Regime, um sich die Taschen vollzu stopfen durch den Verkauf von überteuerten PCR-Testungen und Spritzen. Paradox, dass man Habig für seine Verweigerung zunächst sogar finanzielle Gewinnabsichten unterstellen wollte.

Sein Anwalt hat gegen das infame Urteil Einspruch eingelegt. Doch schon jetzt sitzt Dr. Heinrich Habig seit Monaten im Gefängnis. Für seinen Mut, seinen Einsatz, seine Redlichkeit und seinen Anstand gebührt dem bekennenden Christen unser aller Anerkennung und der Preis der Republik.

Der Preis der Republik für Aufklärung, Courage, freie Debatte, Grundgesetz und Demokratie geht an Dr. Heinrich Habig. Die Auszeichnung wird seit dem 27. Juni 2020 vom Unterstützerverein der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand in Form einer Medaille am Band vergeben.

II.
Recht und Gerechtigkeit

Von Berlin-Lichtenberg nach Recklinghausen
Von Thomas Willi Völzke

Sagen Ihnen die Namen Ida Jauch, Emma Harndt und Maria Schönebeck etwas? Wenn ja, dann ist es wohl dem Umstand geschuldet, dass Sie einmal das Buch »Zwei Leben in Deutschland« von Hans Rosenthal gelesen haben oder einmal an der Gedenktafel in Berlin-Lichtenberg, Ortsteil Fennpfuhl, für den legendären Radio- und Fernsehmoderator und den drei genannten Frauen in Berlin-Lichtenberg gewesen sind.

Zumindest die Älteren unter uns dürften sich sehr wohl an Hans Rosenthal erinnern. Wie ist jetzt die Verbindung herzustellen zu ihm, den drei Frauen, Berlin-Lichtenberg und der Stadt Recklinghausen? Nun, das ist die Stadt, in der bis vor nicht allzu langer Zeit der Arzt Dr. Heinrich Habig praktizierte. Und der wurde kürzlich in Bochum zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Aber nun der Reihe nach …

Der Mut von drei Frauen

Hans Rosenthal, Jude, geboren 1925, und sein jüngerer Bruder Gert hatten schon recht früh den Tod der Eltern zu beklagen. Beide kamen in ein Waisenhaus. Hans Rosenthal musste ab 1940 für die Nationalsozialisten Zwangsarbeit leisten. Gert wurde deportiert und hat die Zeit des Nationalsozialismus nicht überlebt. Auch Hans drohte der Abtransport mit einem Zug in ein Konzentrationslager verbunden mit dem sicheren Tod. In seiner Not suchte er seine noch lebenden Großeltern auf. Rosenthal schrieb in seinem Buch unter anderem: »Hansi, sagte meine Großmutter, bei uns kannst du nicht bleiben. Wenn Großvater nicht jüdisch wäre, aber so … die Gestapo kann heute oder morgen hier sein. Viele jüdische Menschen schlafen schon nachts nicht mehr zu Hause (…). Sie holen einen nach dem anderen ab. Du musst weg, Hansi.«

Die Großmutter empfahl dem Jungen, die Schneiderin Frau Jauch zu fragen, ob sie ihn aufnehmen könne, denn schließlich habe sie ein gutes Herz, sei fromm und hasste die Nazis. Am 27. März 1943 stand Hans Rosenthal vor der Tür von Ida Jauch in der Schrebergartenkolonie Dreieinigkeit in Lichtenberg. »Ich muß mich verstecken, Frau Jauch. Gert ist schon abtransportiert. Wir haben nie wieder etwas von ihm gehört. Ich wollte fragen, ob Sie mich vielleicht aufnehmen und verstecken könnten. »Ihre Antwort: »Du kannst bei mir bleiben, Hansi.«

Sie quartierte ihn in einem Hinterzimmer ihrer Laube ein. Das Zimmer, lediglich vier Quadratmeter groß, hatte eine Tapetentür, die von außen als solche nicht zu erkennen war. Der Verschlag hatte ein Fenster in der Größe eines Taschentuchs. Im Zimmer befanden sich eine Matratze, ein Stuhl, ein Tisch und ein Nachtgeschirr. Obwohl die knappen Lebensmittelzuteilungen für einen Menschen kaum ausreichten, teilte Frau Jauch diese mit dem Jungen. Hätten andere in der Kolonie erfahren, dass Frau Jauch heimlich einen Juden versteckte, hätte das auch für sie tödliche Folgen haben können. Sie zog lediglich einen Menschen in ihr Vertrauen bezüglich des Verstecks für Hans, und das war Emma Harndt. Ihr Mann war Kommunist und bereits 1935 in ein Konzentrationslager verschleppt worden. Er wurde später entlassen und war dann gut genug, um als Soldat an der Front für Deutschland zu kämpfen.

Frau Harndt konnte Frau Jauch und Hans in einigen Dingen Unterstützung gewähren. Nach einem Jahr erkrankte Frau Jauch völlig überraschend schwer und starb. Frau Harndt konnte Hans nicht aufnehmen, weil sie selber unter Beobachtung stand. In seiner Verzweiflung fiel Hans ein, dass eine Nachbarin in der Schrebergartenanlage auch Gegnerin der Nazis war. In der Dunkelheit verließ er sein Versteck, suchte Frau Maria Schönebeck auf und fragte, ob er bei ihr bleiben könne. »Gut, Sie bleiben bei mir. Sie brauchen sich nicht zu stellen. Ich werde Sie aufnehmen.« In ihrer Laube kam der inzwischen 18-Jährige ein weiteres Jahr unter.

Jede der drei Frauen hat auf ihre eigene besondere Weise das Überleben des jungen Hans Rosenthal ermöglicht. Ida Jauch und Maria Schönebeck hatten aufgrund ihres Gastes nicht nur noch mehr Hunger gelitten, sondern sich auch der Gefahr ausgesetzt, selbst in Haft zu kommen oder ins Konzentrationslager abtransportiert zu werden.

Am 25. April 1945 wurde Berlin-Lichtenberg von der Roten Armee eingenommen. Für Hans Rosenthal bedeutete dieser Tag die Befreiung. In seinem 1982 erschienen Erinnerungen schrieb Rosenthal: »Wenn ich heute auf mein Leben zurückblicke, so waren es diese drei Frauen aus der Kolonie Dreieinigkeit – Frau Jauch, Frau Schönebeck und Frau Harndt – deren Hilfe es mir bis heute möglich gemacht hat, nach dieser für uns jüdische Menschen so furchtbaren Zeit unbefangen in Deutschland zu leben, mich als Deutscher zu fühlen, ohne Hass ein Bürger dieses Landes zu sein. Denn diese Frauen hatten ihr Leben für mich gewagt. Ich war nicht mit ihnen verwandt. Sie hatten mich gar nicht oder nur flüchtig gekannt. Ich hätte ihnen gleichgültig sein können. Aber sie waren gute und gerechte Menschen.«

Corona, Gewissen, Strafprozess

Es sind genau diese Geschichten von Menschen, die uns Orientierung geben können, weil sie sich dem Zeitgeist nicht gebeugt haben. Zu Recht werden für derartig couragierte Personen Gedenktafeln errichtet, Straßen, Plätze und Schulen nach ihnen benannt, finden sie ihre Erwähnung in Berichten, Büchern, Dokumentationen und so weiter. Wir sind nicht nur aufgefordert, ihrer zu gedenken, sondern auch die aktuellen Entwicklungen stets in ihrem Sinne aufmerksam und wachsam zu beobachten.

Freiheit und kritisches Beobachten nutzen sich ab, wenn sie nicht intensiv gebraucht werden. Im Juni 2023 wurde der Arzt Dr. Heinrich Habig, der seine Hausarztpraxis in Recklinghausen hat, vom Landgericht Bochum zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Grund hierfür: Der Arzt soll während der Coronakrise rund 600 »falsche Gesundheitszeugnisse« ausgestellt haben.

Trotz ausgegebener Impfbescheinigungen wurden Patienten von ihm nicht injiziert. Zu den Begünstigten gehörten unter anderem Pflegefachkräfte, die ihrer Arbeit nur mit einer Impfbescheinigung nachgehen konnten. Eine Ärztin hatte, so die Berichterstattung, von dem Wirken ihres Standeskollegen erfahren und den Fall zur Anzeige gebracht. Daraufhin durchsuchte die Polizei sowohl die Praxis als auch die Wohnung des Arztes und seiner Ehefrau, beschlagnahmte Patientenakten, Impfstoffe und Computer.

Die Arztpraxis blieb anschließend geschlossen. Im Urteil sagte Richterin Breywisch-Lepping, dass es keine Gründe gäbe, das Verhalten von Dr. Habig zu entschuldigen. Sie warf ihm stattdessen, so die mir vorliegende Information, eine »rechtsfeindliche Gesinnung« vor. Ein rechtfertigender Notstand, mit der Rechtsanwalt Schmitz die Handlungen von Dr. Habig begründete, sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig. Und dass die Patienten mit den falschen Impfpässen eine faktische Impfpflicht umgehen wollten, ließ Richterin Breywisch-Lepping nicht gelten. Die Patienten und der Arzt hätten ihrerseits den Rechtsweg beschreiten und gegen die staatlichen Maßnahmen klagen können.

Das Grundgesetz differenziert in Artikel 20 zwischen Gesetz und Recht, an die die drei Teilgewalten gebunden sind. Jeder angehende Jurist bekommt das gleich am Anfang seines Studiums, verbunden unter anderem mit den Thesen von Gustav Radbruch, vermittelt. Radbruch formulierte 1946 in einem Aufsatz über »Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht« unter anderem, dass das positive Recht sich an der Gerechtigkeit messen lassen muss.

Grundsätzlich hat das positive Recht Anspruch auf Befolgung, widerspricht es der Gerechtigkeit in unerträglicher Weise, wird es jedoch durchbrochen. Ist Gerechtigkeit bei der Rechtssetzung generell nicht beachtet worden, haben es die geschriebenen Worte niemals geschafft, überhaupt den Status von Recht zu erhalten. An die Stelle gesetzlichen Unrechts habe in diesem Fall übergesetzliches Recht zu treten. Ob die Thesen von Radbruch im Prozess gegen Dr. Habig hätten angewandt werden können, ist juristisch gewiss strittig. Es wäre zumindest, so meine Ansicht, notwendig gewesen, in diesem Fall darüber zu diskutieren, um so zu einer angemessen Rechtsfindung zu gelangen.

Insbesondere eine Schilderung des Arztes war menschlich so bewegend, dass sie zum Ungehorsam regelrecht auffordert: »Eine sehr junge Mutter kam plötzlich unangemeldet in meine Praxis, weinte und konnte kaum sprechen, so aufgeregt war sie. Nachdem sie sich gefasst hatte, erzählte sie mir, dass sie vor 48 Stunden im Krankenhaus ihr Baby gesund zur Welt gebracht hatte und heute nur für eine Stunde in ihrer Wohnung war, um etwas für das Baby zu holen. Jetzt darf ich nicht mehr zurück ins Krankenhaus zu meinem Kind, weil ich nicht geimpft bin, schluchzte sie.«

Genau in einer solchen Situation ist Herzensbildung gefragt, an der sich im Rahmen der eigenen Möglichkeiten das Handeln auszurichten hat. Und jetzt sind wir an dem Punkt der Frage, wie wohl Frau Jauch, Frau Harndt und Frau Schönebeck an Stelle des Arztes Dr. Habig gehandelt hätten. Und weitergehend: Hätten Sie wie die Ärztin, wenn sie von dem vermeintlich gesetzlich verbotenen Handeln ihres Kollegen aus Recklinghausen erfahren, diesen auch bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft sowie gegebenenfalls bei der Ärztekammer angezeigt?

Und hätten diese drei Frauen, lebten sie heute und wären Staatsanwältinnen und Richterinnen, auch so konsequent gegen Dr. Habig ermittelt und dann das entsprechende Plädoyer für eine Verurteilung gehalten beziehungsweise ihn verurteilt? Zum Gesetzesgehorsam gehört stets der Zweifel, verbunden mit der Betrachtung eines übergeordneten Konstrukts. Dieses beinhaltet einen Blick auf den individuellen Menschen verknüpft mit der Ergründung der Motive für sein Handeln. Die bloße Durchsetzung von Gesetzen und Verordnungen um ihrer selbst willen verbietet sich aus Aspekten des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Und dieser hat bekanntermaßen Verfassungsrang.

Dr. Heinrich Habig formulierte es für seinen Fall so: »Der Arzt hat sein Handeln am Wohl des Patienten auszurichten; insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patienten stellen. Wenn man mich deshalb kriminalisiert, weil ich Menschen geholfen habe, dann ist das eben der Preis, den man für die Verteidigung der Menschlichkeit bezahlen muss.«

Im Hauptmann von Köpenick sagt der Schuster Wilhelm Voigt, dass erst der Mensch und danach die Menschenordnung kommt. Oder um ergänzend George Washington zu zitieren: »Bemühe dich, in deiner Brust den kleinen Funken himmlischen Feuers, das Gewissen, nicht verlöschen zu lassen.« Vielleicht wird in fernen Tagen einmal nach Dr. Heinrich Habig eine Straße benannt und eine Gedenktafel für ihn errichtet. Heute erhoffe ich zumindest für diesen Arzt staatliche Gerechtigkeit.

Dieser Beitrag für die Wochenzeitung Demokratischer Widerstand ist von Thomas Willi Völzke, geboren 1960. Er ist Berliner Polizeihauptkommissar im Ruhestand. Von 1978 bis 2021 stand er im Dienst der Polizei, u. a. als Lehrer in der Landespolizeischule Berlin. Seit 2021 ist er Mitglied des Vereins Polizisten für Aufklärung, echte-polizisten.de.

Text: Apolut, Demokratischer Widerstand

Bild: Radio Qfm

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