Das Covid-19-Gesetz: Swissmedics eigenartige Virenkultur
Quelle: www.moment-online.ch
Im «Merkblatt zur aktuellen COVID-19-Testung in der Schweiz» vom 20. Mai 2020 hiess es zum PCR-Test:
“Der Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers.
Dies kann nur mittels eines Virusnachweises und einer Vermehrung in der Zellkultur erfolgen.”
Diese erforderlichen Zellkulturen werden – das bestätigen kommerzielle PCR-Test-Labors – nicht angelegt:
Zu aufwendig, zu zeitraubend. Trotzdem wird jeder positiv Getestete als «laborbestätigter Fall» kommuniziert.
Am 31. August 2020 veröffentlichte Swissmedic ein neues Merkblatt.
Der verlangte Virennachweis in einer Zellkultur wurde gestrichen,
die oben hervorgehobene Passage ins Gegenteil verkehrt:
«Mit dieser sehr empfindlichen Methode wird in Patientenproben spezifisch die Nukleinsäure eines Erregers nachgewiesen, was eine Infektion mit dem Erreger belegt. »
Unverändert wird jeder positiv Getestete als «laborbestätigter Fall» kommuniziert. Weshalb hat Swissmedic im Sommer sein Merkblatt verändert?
In der ursprünglichen Version, die eine externe, bestätigende Zellkultur verlangte, die aber kein Test-Labor je anlegte, sind die täglich publizierten Fallzahlen alles andere als solide – trotzdem werden damit Massnahmen begründet.
Die neue Version des Merkblatts stützt zwar jetzt die offizielle Argumentationslinie – aber zuverlässiger sind die Fallzahlen dadurch keineswegs geworden.
Zudem wurde der höchst umstrittene PCR-Test schweizweit nie standardisiert.
Wieso wohl nicht?
Quelle: Podcast von Sam LeClerk
Bild: Pixabay – planecharterplanet
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