Ich bin grundsätzlich kein Freund davon, jede Hausdurchsuchung bei einem Aktivisten pauschal als Einschüchterungsversuch des Deep State vorzuverurteilen.
Allerdings kann man am Beispiel Klaus Schimmelpfennigs – den ich anwaltlich auch anderweitig vertrete – eindeutig nachvollziehen, dass es solche Einschüchterungsversuche gibt.
Im Video auf (https://t.me/bitteltv/16661)Bittel.TV (https://t.me/bitteltv/16661) lässt sich sehen, wie die Polizei in seinem Privatbereich gewütet haben muss. Es ist gut, dieses Anschauungsmaterial zu haben.
Er ist einer der Aktivsten Maßnahmenkritiker im Raum Karlsruhe und hat viele Demos organisiert, die ich teils (sogar) erfolgreich vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht von Auflagen befreien konnte.
Der Vorwurf: Posten eines Bildes in seinem Kanal https://t.me/grundrechte_jetzt [der Kanal wurde derzeit von der Polizei übernommen]
Auf diesem Bild sei ein Polizist zu erkennen. Dies sei ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz.
Deshalb – nur deshalb – wurde ein Durchsuchungsbefehl gegen ihn erlassen. Durchsucht wurden Auto und zwei Wohnungen.
Die Polizei brach heute morgen um 6 Uhr morgens Mannstark mit einem Rammbock durch die Terrassentür, zerstörte dabei das das Glas, riss Schubladen auf, schmiss Dinge auf den Boden, beschlagnahmte Material das in keinem Zusammenhang mit dem „Delikt“ stehen kann und nahm alle Handys und Laptops mit. Zeitgleich brach sie mit einem Rammbock in eine weitere Wohnung von ihm ein und auch in das eines anderen Aktivisten in Karlsruhe – der mir auch bekannt ist. Letzterem wird ein „Aufruf zu einer verbotenen Versammlung“ vorgeworfen.
Klaus Schimmelpfennig wurde sodann zum Zwecke einer vollkommen sinnfreien Identitätsfeststellung aufs Polizeirevier gebracht.
Nicht nur das, man hat in seinen Telegramkanal eingegriffen und allen Admins die Rechte entzogen.
Es handelt sich hier auch um gezielte Sabotage eines Pressekanals.
Mir ist schleierhaft, wie man bei diesen Tatvorwürfen überhaupt einen Durchsuchungsbefehl unterschreiben konnte. Den Kanalinhalt kann man herunterladen, es braucht hierfür keine Beschlagnahme. Damit liegen die relevanten Tatsachen im Netz – offen zugänglich. Selbst wenn man meint, man dürfe deshalb durchsuchen und Smartphones- und Laptops beschlagnahmen, dann gibt es keinen Grund deshalb die Wohnung zu verwüsten, das Haus des „Verdächtigen“ zu beschädigen, teilweise zu zerstören und völlig sachfremde Gegenstände zu beschlagnahmen.
Dieses Verhalten ist nicht nur in höchstem Maße rechtswidrig, sondern sogar strafrechtlich relevant.
Klaus Schimmelpfennig setzt sich mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr, wenn der Staat ihm und der Freiheitsbewegung übel mitspielt. Das ist nicht nur legitim, sondern für freie Bürger die wieder in einem freiheitlichen Rechtsstaat leben möchten auch geboten. Diese Aktion heute zielte offensichtlich auf Rache, Demoralisierung und Einschüchterung ab.
Hierüber überhaupt öffentlich zu berichten ist deshalb eine zweischneidige Sache. Andererseits dürfen solche Übergriffe nicht unbemerkt bleiben.
Paul Brandenburg hat mit der Hausdurchsuchung bei ihm im Mainstream Gehör gefunden https://t.me/paulbrandenburg/831 – nun ist auch klar, was der Vorwurf war.
Es wäre zu wünschen, wenn über dieses Verhalten, das man vielleicht in ferneren Ländern erwarten würde, auch außerhalb unserer Bubble Druck aufgebaut würde.
Quelle: Telegram Bittel TV
Bild: Hausdurchsuchung bei Aktivist nick-fewings-unsplash
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VG Hannover: Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden.
Hammerurteil aus Niedersachsen: Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG (“einrichtungsbezogene Impfpflicht”) kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden
Die neueste Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz dürfte wegweisend im aktuellen Coronawahnsinn sein. Das Verwaltungsgericht Hannover hat unmissverständlich klar gemacht, dass die Androhung oder gar die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen einen ungeimpften Mitarbeiter im Gesundheitswesen zur Erzwingung der Impfung gegen das Coronavirus rechtswidrig ist.
Darüber hinaus stellte die 15. Kammer fest, dass jeder Mensch in der Bundesrepublik frei entscheiden kann, ob er sich gegen das Coronavirus impfen lässt oder nicht. Die Freiwilligkeit der Impfentscheidung hat sogar das ansonsten überaus korrupte Bundesverfassungsgericht betont.
Wer das Urteil nachlesen will, kann das hier tun: https://bit.ly/3Nosxva
http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE220005934&psml=bsndprod.psml&max=true